Handyvertrag im Laden: Infos zum Produktinformationsblatt

Handyvertrag im Laden: Infos zum Produktinformationsblatt

Die Auswahl an Mobilfunktarifen ist riesig. Doch längst nicht jeder Kunde findet sich in dem Sammelsurium aus Übertragungsgeschwindigkeiten, Datenvolumen, Zugangsdiensten und zusätzlichen Extras zurecht.

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Handyvertrag im Laden Infos zum Produktinformationsblatt

Und die Beratung im Handyladen bringt ihn auch nicht immer unbedingt weiter. Damit der Kunde die Chance hat, einen Mobilfunktarif zu finden, der zu seinen Bedürfnissen passt, soll deshalb das sogenannte Produktinformationsblatt Hilfestellung bieten.

Eigentlich ist der Shopbetreiber dazu verpflichtet, den Kunden von sich aus auf dieses Produktinformationsblatt hinzuweisen. Nur. Was hat es mit diesem Info-Blatt eigentlich auf sich?

Wir haben die wichtigsten Infos zum Produktinformationsblatt bei einem Handyvertrag im Laden zusammengestellt!:

Die Informationspflicht der Anbieter

Seit dem 1. Juni ist eine Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur in Kraft. Sie möchte den Telekommunikationsmarkt übersichtlicher machen und erreichen, dass sich Verbraucher einfacher über verschiedene Produkte informieren und diese miteinander vergleichen können.

Ein Kernelement der Verordnung ist, dass die Anbieter Produktinformationsblätter für die Produkte erstellen müssen, die sie vermarkten. Die Vorgabe gilt für alle Festnetz- und Mobilfunktarife, die einen Internetzugang einschließen. Auf den Webseiten der Telekommunikationsanbieter müssen die Info-Blätter zum Download bereitstehen.

Im Handyshop wiederum müssen sie dem Kunden ausgehängt werden – oder zumindest gut sichtbar ausliegen.

Weist der Verkäufer den Kunden von sich aus nicht auf das Produktinformationsblatt hin, verstößt er gegen seine Informationspflicht. Und in der Praxis scheint das recht oft der Fall zu sein.

So hat die Verbraucherzentrale anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März 2019 eine landesweite Stichprobe in 301 Mobilfunkshops durchgeführt. In gerade einmal zwei Handyläden wurde unaufgefordert auf die Produktinformationsblätter hingewiesen.

In 24 Shops gab es die Info-Blätter auf Nachfrage. In allen anderen Läden wurden die Papiere nicht ausgehändigt, auch auf Nachfrage.

Die Angaben auf dem Produktinformationsblatt

Ein Produktinformationsblatt muss die wichtigsten Tarifdetails in einer klaren und übersichtlichen Form zusammenfassen. Denn der Kunde soll die wesentlichen Daten auf einen Blick erfassen können. Gleichzeitig soll das Info-Blatt ermöglichen, verschiedene Tarife eines Anbieters und auch anderer Anbieter miteinander zu vergleichen.

Damit das gewährleistet ist, hat die Bundesnetzagentur vorgegeben, wie die Produktinformationsblätter aussehen müssen. So müssen sie zunächst einmal im Format DIN A4 erstellt sein.

Außerdem müssen sie in einer einheitlichen Form folgende Angaben enthalten:

  • Name des Tarifs
  • eingeschlossene Zugangsdienste (z.B. Telefonie und Internet)
  • Datum, seit wann der Tarif vermarktet wird
  • Datenübertragungsraten (bezogen auf den inländischen Datenverkehr) in Mbit/s; dabei muss der geschätzte Maximalwert im Download und im Upload ausgewiesen werden. Außerdem muss angegeben sein, ob und wenn ja, ab welchem Datenverbrauch die Übertragungsraten auf welche Geschwindigkeit gedrosselt werden. Auch welche Anwendungen und Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden, muss benannt sein.
  • Verlaufzeit in Monaten, Wochen oder Tagen
  • Angabe, um wie viele Monate sich der Vertrag verlängert, wenn er nicht gekündigt wird, und Angabe der Kündigungsfrist in Monaten oder Wochen
  • Preis für den Tarif mit und ohne Hardware
  • Name und ladungsfähige Anschrift des Anbieters
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Muster, wie die Produktinformationsblätter auszusehen haben, stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite zur Verfügung. Dort gibt es auch weitere Infos zur Transparenzverordnung.

Darauf sollte der Kunde achten

Eigentlich sollte der Verkäufer den Kunden während des Beratungs- und Verkaufsgesprächs von sich aus auf das Produktinformationsblatt hinweisen. Tut er das nicht, sollte der Kunde gezielt danach fragen.

Denn weil das Info-Blatt die wesentlichen Eckpunkte verständlich auflistet, hat der Kunde nicht nur einen guten Überblick über den jeweiligen Tarif. Vielmehr kann er so die Daten gut mit anderen Tarifen vergleichen.

Außerdem wird es durch das Info-Blatt einfacher, sich später in den Vertragsunterlagen zurechtzufinden. Weigert sich der Verkäufer, dem Kunden eine Kopie des Produktionsformationsblatts auszuhändigen, ist es vielleicht sinnvoller, den Vertrag in einem anderen Shop oder online abzuschließen.

Hat sich der Kunde für einen Tarif entschieden, sollte er die Angaben auf dem Produktinformationsblatt mit den Inhalten im Vertrag abgleichen. Unterschiede darf es hier keine geben. Wichtig ist aber auch, dass vereinbarte Sonderkonditionen ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden.

Und: Hat der Verkäufer mündliche Zusagen gemacht, sollten diese ebenfalls schriftlich im Vertrag festgehalten werden. 

Bevor der Kunde den Vertrag dann unterschreibt, sollte er sich alle Vertragsunterlagen noch einmal aufmerksam durchlesen. Neben dem eigentlichen Vertragsformular gehören hierzu die Leistungsbeschreibung, das Preisverzeichnis, das Produktinformationsblatt und die AGB des Anbieters. Alle diese Dokumente sollte der Kunde dann auch gut aufheben.

Achtung: Der Handyvertrag im Laden gilt!

Ein genauer Blick in den Vertrag ist deshalb sehr wichtig, weil der Kunde an einen Handyvertrag, den der vor Ort im Mobilfunkshop abgeschlossen hat, in aller Regel gebunden ist. Anders als bei einem Vertragsabschluss im Internet ist es grundsätzlich nicht möglich, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Stattdessen läuft der Vertrag über die vereinbarte Laufzeit – und das sind meist zwei Jahre.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Mobilfunkvertrag mit einem vergünstigten Handy kombiniert ist. In diesem Fall kann ein Rücktritt vom Vertrag über das Handy möglich sein. Entsprechen die Leistungen nicht den vertraglichen Vereinbarungen, kann eine außerordentliche Kündigung in Frage kommen.

Und wenn der Vertrag unrechtmäßig ist, gibt es die Möglichkeit, ihn anzufechten. All das gestaltet sich in der Praxis aber schwierig. Besser ist deshalb, vorher genau zu prüfen, was der Kunde da unterschreibt.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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