Haftpflicht- und Krankenversicherung für Tiere: Infos und Tipps

Haftpflicht- und Krankenversicherung für Tiere: Infos und Tipps

Haustiere sind treue Weggefährten und für viele Menschen ist ein Leben ohne Hund, Katze, Meerschweinchen & Co. undenkbar. Doch ein Haustier kostet Geld. Dabei beschränken sich die Ausgaben nicht nur auf die Anschaffung, das Futter und die Ausstattung.

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Haftpflicht- und Krankenversicherung für Tiere Infos und Tipps

Vielmehr fallen auch Kosten beim Tierarzt an. Zudem kann ein Tier Schaden anrichten, etwa wenn der Hund ausbüchst und jemanden beißt, der Kater Nachbars Rassekatze nicht widerstehen kann oder das Kaninchen Türrahmen und Kabel anknabbert.

In solchen Fällen versprechen Tierversicherungen Abhilfe. Nur: Was leisten die Versicherungen eigentlich? Und wann lohnt sich ein Abschluss?

Hier sind Infos und Tipps rund um die Haftpflicht- und Krankenversicherung für Tiere:

Die Haftpflichtversicherung für Tiere

Hunde- und Pferdehalter sollten auf jeden Fall über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachdenken. Denn wenn ein Hund oder ein Pferd einen Sachschaden verursacht oder einen Dritten verletzt, haftet sein Halter in unbegrenzter Höhe.

Ob den Halter ein Verschulden trifft oder ob nicht, spielt dabei keine Rolle. Baut der Vierbeiner Mist, muss sein Herrchen dafür geradestehen. Und je nach Schadensfall kann das sehr teuer werden. Eine private Haftpflichtversicherung hilft dem Halter an dieser Stelle übrigens nicht weiter. Denn weder Hunde noch Pferde sind durch sie abgesichert.

Jedem Hunde- und Pferdehalter ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung also wirklich zu empfehlen. Dabei kostet eine solide Hundehaftpflichtversicherung ab etwa 50 Euro pro Jahr, eine Pferdehaftpflichtversicherung gibt es ab rund 100 Euro jährlich. In beiden Fällen sollte sich die Versicherungssumme auf mindestens fünf Millionen Euro belaufen.

Die Pferdehaftpflichtversicherung ist immer eine freiwillige Sache. Es gibt kein Bundesland, in dem sie vorgeschrieben ist. Bei der Hundehaftpflichtversicherung sieht die Sache ein bisschen anders aus. Hier gibt es je nach Bundesland verschiedene Regelungen.

In manchen Bundesländern ist die Versicherung nicht verbindlich, in anderen Bundesländern ist sie Pflicht und in wieder anderen Bundesländern müssen nur bestimmte Hunde versichert werden. In Rheinland-Pfalz beispielsweise kann der Hundehalter selbst entscheiden, ob er eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt.

Im Unterschied dazu ist die Versicherung in Niedersachsen verbindlich vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen wiederum muss der Halter seinen Vierbeiner nur versichern, wenn dieser mehr als 20 Kilo wiegt, eine Widerristhöhe von über 40 Zentimetern hat oder zu den gefährlichen Hunden zählt.

Bei Kleintieren greift die Privathaftpflichtversicherung

Neben Hunden und Pferden werden natürlich auch noch andere Tiere gehalten. Und für diese Haustiere ist keine eigenständige Tierhaftpflichtversicherung notwendig. Denn Katzen, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Vögel und ähnliche Kleintiere, aber beispielsweise auch Bienen, sind in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert.

Dabei gehört eine Privathaftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die so oder so jeder Haushalt haben sollte. Der Versicherungsschutz umfasst dann meist nicht nur den Tierhalter, sondern auch den Tierhüter.

Wichtige Punkte im Leistungsumfang

Je nach Versicherer gibt es bei den Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherungen große Unterschiede, was die Kosten und den Leistungsumfang angeht. Auch die Ausschlüsse, wann die Versicherung nicht greift, variieren.

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Wichtig ist deshalb, vor dem Abschluss eines Vertrags genau zu prüfen, was unter welchen Bedingungen überhaupt versichert ist.

  • Der Leistungsumfang einer Hundehaftpflichtversicherung sollte Mietsachschäden und Deckschäden einschließen. Außerdem sollte der Versicherungsschutz auch dann gegeben sein, wenn gegen die Halterpflichten verstoßen wird, der Hund also zum Beispiel nicht angeleint war. Daneben sollten Hundehüter mitversichert sein. Reist der Hundehalter mit seinem Hund öfter ins Ausland, ist ein Schutz bei Auslandsaufenthalten wichtig.

  • Bei der Pferdehaftpflichtversicherung sind Flur- und Deckschäden, Verstöße gegen die Halterpflichten und der Schutz für Pferdehüter wichtige Punkte. Außerdem sollte der Pferdebesitzer darauf achten, was bei Reitbeteiligungen gilt, Denn wenn der Halter sein Pferd einem Dritten überlässt, haftet er als Halter, wenn das Pferd einen Sach- oder Personenschaden verursacht.

Für beide Versicherungen gilt außerdem, dass die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal bei mindestens fünf Millionen Euro liegen sollte.

Die Krankenversicherung für Tiere

Auch Haustiere müssen immer mal wieder zum Arzt. Die Rechnung, die der Tierarzt für die Untersuchung, die Behandlung und die Medikamente ausstellt, kann aber schnell sehr hoch ausfallen.

Damit die Kosten niedriger ausfallen, bieten einige Versicherer Krankenversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde an. Dabei gibt es die Tierkrankenversicherungen in zwei Varianten:

  • Die Vollversicherung übernimmt die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Operationen, wenn das versicherte Tier erkrankt oder einen Unfall hatte. Routineleistungen wie beispielsweise Impfungen, Entwurmungen oder eine Kastration sind im Versicherungsschutz aber meist nicht eingeschlossen. Außerdem sehen die Tarife üblicherweise eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent vor.

  • Die OP-Kostenversicherung springt ein, wenn ein chirurgischer Eingriff unter Narkose durchgeführt werden muss. Außer den Kosten für eine OP übernimmt die Versicherung keine anderen Ausgaben für tierärztliche Maßnahmen.

Beide Versicherungsmodelle beinhalten meist auch den Schutz im Ausland. Einige aber nicht weltweit, sondern nur innerhalb Europas.

Vergleichsweise hohe Kosten

Wie teuer eine Tier-Krankenversicherung ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Leistungsumfang gehören dazu beispielsweise die Tierart, die Rasse, das Alter, die Größe, das Gewicht und die Haltungsbedingungen.

So ist der Versicherungsschutz für einen kleinen und jungen Hund preiswerter als für einen großen, alten Hund. Und die Krankenversicherung für eine Wohnungskatze ist kostengünstiger als für einen Freigänger.

Versichert werden aber grundsätzlich nur gesunde Tiere. Außerdem gibt es bestimmte Altersgrenzen. So muss das Tier in aller Regel mindestens zwei Monate alt sein. Ab einem bestimmten Alter wird es dann nicht mehr aufgenommen. Viele Versicherer verlangen zudem, dass das Tier nachweislich gegen bestimmte Krankheiten geimpft ist und einen Chip hat.

Insgesamt bewegen sich die Kosten für eine Vollversicherung für einen Hund in einem Rahmen zwischen 120 Euro und knapp 1.300 Euro pro Jahr. Eine OP-Kostenversicherung ist ab rund 110 Euro zu haben. Ein Katzenhalter muss für die Vollversicherung zwischen 160 Euro und 560 Euro auf den Tisch legen, für eine OP-Kostenversicherung werden jährlich ab 70 Euro fällig.

Auf die Krankenversicherung kann verzichtet werden

Eine Tier-Krankenversicherung lohnt sich in den wenigsten Fällen. Denn die Policen sind teuer und viele Behandlungen sind im Versicherungsumfang gar nicht eingeschlossen. Hinzu kommt, dass einige Tierärzte den dreifachen Satz der Gebührenordnung berechnen.

Die Versicherer zahlen aber meist nur die Kosten, die dem zweifachen Satz entsprechen. Die Differenz muss der Tierhalter dann ohnehin selbst bezahlen, zusätzlich zur vereinbarten Selbstbeteiligung. Deshalb fährt der Tierhalter besser, wenn er jeden Monat einen kleinen Betrag zur Seite legt und dieses Geld dann nutzt, um die gelegentlichen Tierarztrechnungen zu bezahlen.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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