6 Tipps rund um die Gehaltserhöhung

6 Tipps rund um die Gehaltserhöhung

Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird, wird im Rahmen des Einstellungsgesprächs auch die Entlohnung besprochen. Schließlich geht ein Arbeitnehmer nicht nur des Jobs wegen arbeiten, sondern weil er mit seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen muss.

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Ist die Probezeit vorbei, ist der Arbeitnehmer schon seit vielen Jahren für seinen Arbeitgeber tätig, hat er kürzlich einen neuen, erweiterten Aufgabenbereich übernommen oder kann er besondere Erfolge vorweisen, kann es aber durchaus an der Zeit sein, über eine Gehaltserhöhung nachzudenken.

Allerdings ist die Sache mit der Gehaltserhöhung nicht ganz unproblematisch. Arbeitgeber wissen zwar, dass ihren Mitarbeitern eine vernünftige Bezahlung zusteht. Zudem ist ihnen bewusst, dass eine Gehaltserhöhung ein hilfreiches Instrument sein kann, um gute Leistungen anzuerkennen und so die Motivation und die Verbundenheit mit dem Arbeitgeber zu erhöhen.

Allerdings müssen Arbeitgeber eben auch die Personalkosten im Auge behalten und wirtschaftlich denken. Deshalb bieten die wenigsten Arbeitgeber von sich aus an, das monatliche Entgelt aufzubessern.

Wenn der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung möchte, muss er sie im Normalfall selbst zur Sprache bringen und aushandeln. Doch wie kann der Arbeitnehmer argumentieren? Und was sollte er bedenken?

 

Hier sind 6 Tipps rund um die Gehaltserhöhung!:

 

Tipp 1: die Gehaltsverhandlung gut vorbereiten

Wenn der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung erzielen möchte, muss er wissen, was er will. Es wird nicht ausreichen, wenn er seinem Arbeitgeber allgemein erklärt, dass er gerne mehr verdienen würde. Stattdessen muss er konkrete Zahlen nennen können.

Dies wiederum setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer im Vorfeld darüber informiert, welche Gehaltsvorstellungen realistisch sind. Hilfreich hierbei sind Gehaltsspiegel und Vergleichslisten, in denen die üblichen Entlohnungen sortiert nach Branche, Unternehmensgröße, Region, Position und Berufserfahrung aufgeführt sind.

Außerdem gehört zur Vorbereitung auf das Gehaltsgespräch, dass sich der Arbeitnehmer überlegt, wie er seinen Wunsch nach einer Gehaltserhöhung begründen und was er Gegenargumenten seines Arbeitgebers entgegensetzen kann.

 

Tipp 2: den richtigen Zeitpunkt wählen

Das Timing spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, eine Gehaltserhöhung zu erzielen. Schreibt das Unternehmen gerade tiefrote Zahlen, sind die Auftragsbücher leer oder steckt das Unternehmen mitten in einer Umstrukturierung, kann sich der Arbeitnehmer die Mühe sparen. Zu einem solchen Zeitpunkt wird er seinen Arbeitgeber kaum davon überzeugen können, das Gehalt aufzustocken.

Geht es dem Unternehmen wirtschaftlich gut, stehen die Chancen deutlich besser. Ideal ist der Zeitpunkt, wenn sich die Bedingungen, unter denen der Arbeitnehmer seine derzeitige Entlohnung vereinbart hat, deutlich verändert haben. Übernimmt er jetzt beispielsweise mehr Aufgaben oder trägt er mehr Verantwortung, kann er nach einer Gehaltserhöhung fragen.

Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer besondere Leistungen oder Erfolge erzielt hat, die ihn zum besonders wertvollen Mitarbeiter für das Unternehmen machen.

Das richtige Timing ist aber auch für das Verhandlungsgespräch als solches wichtig. Der Arbeitnehmer sollte seinen Chef nicht zwischen Tür und Angel auf eine Gehaltserhöhung ansprechen. Stattdessen sollte er einen Gesprächstermin vereinbaren. So haben beide Seiten Zeit, um sich auf das Gespräch vorzubereiten.

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Außerdem ist die notwendige Zeit da, um überhaupt ernsthafte Verhandlungen zu führen. Überfällt der Arbeitnehmer seinen Chef spontan auf dem Flur oder in der Kantine mit seinem Wunsch nach mehr Geld, muss er mit einem ebenso spontanen Nein rechnen.

 

Tipp 3: überzeugend argumentieren

Damit es mit der Gehaltserhöhung klappt, braucht der Arbeitnehmer klare, sachliche und nachvollziehbare Argumente. Der Fokus muss dabei auf den erbrachten Leistungen und dem Beitrag des Arbeitnehmers zum Unternehmenserfolg liegen.

Wichtig dabei ist aber, die eigenen Leistungen realistisch einzuschätzen. Der Arbeitnehmer sollte also nicht im Selbstlob versinken oder selbstverständliche Arbeitsleistungen als besondere Erfolge präsentieren. Stattdessen sollte er sachlich vortragen, was er geleistet und wie er sich weiterentwickelt hat. Was die Argumentation selbst angeht, so hat es sich in der Praxis bewährt, mit dem zweitstärksten Argument zu beginnen.

Dadurch setzt der Arbeitnehmer ein Zeichen und verdeutlicht, dass es ihm ernst ist. Ganz zum Schluss sollte der Arbeitnehmer dann sein stärkstes Argument anbringen. Wenn der Chef seine Gegenargumente bereits aufgebraucht hat, kann der Arbeitnehmer dadurch nämlich noch ein Ass aus dem Ärmel ziehen.

Absolut tabu bei der Argumentation sind aber zwei Dinge. So sollte der Arbeitnehmer zum einen niemals private Gründe anführen. Schulden, die Trennung vom Partner, ein kaputtes Auto oder eine gestiegene Miete sind keine Argumente, die eine Gehaltserhöhung rechtfertigen. Der Arbeitgeber kann weder aus Mitleid noch aus Sympathie mehr Geld bezahlen.

Außerdem ist der Arbeitnehmer selbst für sein Privatleben verantwortlich, der Arbeitgeber ist dafür nicht zuständig. Zum anderen sollte der Arbeitnehmer niemals auf die Leistungen oder das Gehalt seiner Kollegen verweisen. Bei dem Gespräch geht es um ihn und maßgeblich sind seine Leistungen. Es kann ein sehr negatives Licht auf den Arbeitnehmer werfen, wenn er sich mit anderen Kollegen vergleicht oder sie gar schlecht macht, nur um selbst gut dazustehen.

 

Tipp 4: die richtige Einstellung finden

Wenn der Arbeitnehmer in die Gehaltsverhandlungen geht, braucht er die richtige Haltung. Bei einem Gehaltsgespräch geht es nicht darum, den Arbeitgeber zu irgendwelchen milden Gaben zu bewegen. Der Arbeitnehmer macht einen guten Job und möchte dafür angemessen entlohnt werden. Beim Gehaltsgespräch geht es also darum, eine Leistung für eine Gegenleistung auszuhandeln.

Wichtig ist deshalb, dass der Arbeitnehmer nicht wie ein schüchterner Bittsteller auftritt, sondern seinem Chef als selbstbewusster Verhandlungspartner begegnet. Selbstbewusst bedeutet aber nicht, dass der Arbeitnehmer arrogant oder überheblich sein darf. Auch seine Forderungen müssen realistisch sein. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer seinen Wert für das Unternehmen kennt und diesen sachlich vermitteln kann.

 

Tipp 5: auf die Körpersprache achten

Neben der gesprochenen Sprache spielt auch die Körpersprache eine Rolle. Es wirkt wenig glaubhaft, wenn der Arbeitnehmer von guten Leistungen und großen Erfolgen berichtet, aber gleichzeitig zusammengekauert auf seinem Stuhl sitzt und verlegen im Raum umherschaut.

Wenn er seinen Chef überzeugen möchte, muss er vermitteln, dass er von sich selbst ebenfalls überzeugt ist. Deshalb sollte der Arbeitnehmer auf eine feste Stimme und eine offene Körperhaltung achten, freundlich lächeln und den Blickkontakt suchen.

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Tipp 6: flexibel bleiben

Zunächst einmal macht es keinen Sinn, Forderungen zu stellen, die der Chef selbst dann nicht erfüllen könnte, wenn er wollte. Statt sich auf eine bestimmte Summe zu versteifen, die bei den Gehaltsverhandlungen herauskommen muss, sollte der Arbeitnehmer flexibel bleiben.

Es kann gut sein, dass die Gehaltsstrukturen im Unternehmen streng festgelegt sind. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer keine Gehaltserhöhung bekommen können. Trotzdem können geldwerte Vorteile für ihn raus springen, beispielsweise in Form von einer einmaligen Bonuszahlung, bezahltem Sonderurlaub, einem Dienstwagen, einem Zuschuss zu Versicherungen, einem Fahrtkostenzuschuss oder anderen Zusatzleistungen.

Wichtig ist aber, dass der Arbeitnehmer die Bereitschaft zeigt, tatsächlich zu verhandeln. Andernfalls riskiert er, als Verlierer aus den Verhandlungen zu gehen.

 

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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