Der Mustervertrag für den Ehevertrag
Auch wenn es wenig romantisch anmutet, so ist der Ehevertrag ein mittlerweile sehr häufig geschlossener Vertrag. Gegenstand eines Ehevertrages sind Regeln, die die Eheleute für die Zeit der Ehe, jedoch auch für den Fall einer eventuellen Auflösung der Ehe festlegen.
Nach deutschem Recht muss ein Ehevertrag durch einen Notar beurkundet werden. Eheverträge, die meist mit Erbschaftsverträgen verbunden sind, behandeln im Wesentlichen drei Bereiche, den Güterstand, den Versorgungsausgleich sowie Unterhaltsregelungen. Das deutsche Recht geht davon aus, dass eine Ehe, der kein Ehevertrag zugrunde liegt, als Zugewinngemeinschaft geführt wird. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört. Der Ehevertrag legt fest, in welchem Güterstand die Eheleute leben werden.
Wird die Gütertrennung vereinbart, bedeutet dies, dass das Vermögen der Eheleute streng voneinander getrennt ist, während das Vermögen der Eheleute in einer Gütergemeinschaft als gemeinsames Vermögen behandelt wird. Unabhängig von der Wahl des Güterstandes kann der Ehevertrag darüber hinaus festlegen, welche Teile des Vermögens welchem Ehepartner im Falle einer Scheidung zugesprochen werden. Zweiter wichtiger Bereich des Ehevertrages ist der Versorgungsausgleich, der den Ausgleich von Rentenanwartschaftsansprüchen regelt, die die Eheleute im Verlauf der Ehe erworben haben.
Unterhalt nach Ende der Ehe
Dritter wesentlicher Punkt eins Ehevertrages sind Regelungen, die den Unterhalt nach Ende der Ehe betreffen. Neben diesen Punkten kann im Ehevertrag alles das geregelt werden, was den Eheleuten wichtig erscheint. So kann beispielsweise vereinbart werden, in wie fern Kinder gewünscht und geplant sind, welche Folgen Kinderlosigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt der Ehe haben würde oder wie das Zusammenleben gestaltet werden soll.Grundsätzlich können die Eheleute die Regelungen, die im Ehevertrag aufgenommen werden, frei bestimmen. Allerdings wird ein Ehevertrag unwirksam, wenn er sittenwidrig ist oder deutliche und unzumutbare Nachteile für einen der beiden Ehepartner in der nachehelichen Zeit beinhaltet.
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Thema: Mustervertrag Ehevertrag
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Verstehe ich das richtig, dass ein Ehevertrag kein festgelegtes Format bis auf die drei genannten Punkte hat?
So oder so: Ich werde einen abschließen. Einfach nur aus dem simplen Grund, dass ich nach der potenziellen Trennung nicht wesentliche Nachteile für einen Großteil meiner Lebenszeit erdulden muss.