Fragen und Antworten zum P-Konto

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum P-Konto 

Infolge des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes haben Bankkunden die Möglichkeit ein sogenanntes P-Konto zu führen. 

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Da viele jedoch mit der Bezeichnung P-Konto nicht allzu viel anfangen können, hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum P-Konto in der Übersicht: 

Was ist ein P-Konto?

Der Begriff P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Es handelt es sich dabei aber nicht um ein eigenständiges Bankkonto, sondern der Bankkunde kann mit seiner Bank vereinbaren, dass sein bestehendes Girokonto künftig als P-Konto geführt wird.

An der Bankverbindung ändert sich nichts, das bisherige Girokonto erhält lediglich den Vermerk P-Konto. Durch die Umwandlung des normalen Girokontos in ein P-Konto besteht automatisch ein Basispfändungsschutz. 

Wie hoch ist der Pfändungsschutz bei einem P-Konto?

Der Basispfändungsschutz, der durch das P-Konto gegeben ist, entspricht dem Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO und beläuft sich derzeit auf 985,15 Euro monatlich. Anders als vor der Reform spielt jetzt jedoch keine Rolle mehr, um welche Art von Einkünften des sich handelt.

Das bedeutet, der Pfändungsschutz greift beim Arbeitseinkommen, bei Einkommen aus selbstständiger und freiberuflicher Tätigkeit, bei Renten, bei Sozialleistungen und auch bei freiwilligen Zuwendungen Dritter, also beispielsweise bei Geldgeschenken.

Zudem gibt es Fälle, bei denen ein höherer Pfändungsschutz vereinbart werden kann, wenn der jeweiligen Bank entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Hierzu gehört, wenn Kindergeld oder andere Geldleistungen für Kinder bezogen werden oder wenn gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen. Außerdem ist ein höherer Pfändungsschutz möglich, wenn Geldleistungen bezogen werden, die für Personen bestimmt sind, die zu der Bedarfsgemeinschaft des Kontoinhabers gehören, oder wenn Geldleistungen wegen eines gesundheitlich bedingten Mehraufwands bezogen werden.  

Hat der Kontoinhaber den Betrag, der vor einer Pfändung geschützt ist, in einem Monat nicht in Anspruch genommen, wird die Differenz auf den nächsten Monat übertragen. Allerdings bezieht sich der Pfändungsschutz nur auf das Guthaben auf dem Konto und nicht auf den Verfügungsrahmen, der sich beispielsweise durch einen Dispositionskredit ergibt. 

Wie kann ein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden?

Um ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, muss eine entsprechende Vereinbarung mit der jeweiligen Bank getroffen werden. Da ein Bankkunde gemäß § 850k VII ZPO einen Rechtsanspruch darauf hat, sein Konto als P-Konto zu führen, reicht es in aller Regel aus, der Bank schriftlich mitzuteilen, dass eine entsprechende Umwandlung gewünscht ist.  

Wie viele P-Konten dürfen geführt werden?

Jede natürliche Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Aus diesem Grund wird es auch der Schufa gemeldet, wenn ein Bankkunde sein Girokonto in ein P-Konto umwandelt. In der Schufa-Datei werden dann die Informationen zu dem jeweiligen Konto um den Vermerk P-Konto erweitert.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass dieser Eintrag keinen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit oder den Score-Wert haben darf. Insofern entstehen auch denjenigen keine Nachteile, die ein P-Konto führen möchten, auch wenn in absehbarer Zeit keine Kontopfändungen oder ähnliches zu befürchten sind.

Führt ein Verbraucher rechtwidrig mehrere Konten als P-Konten, können seine Gläubiger gerichtlich beantragen, dass nur eines der Konten weiterhin als P-Konto bestehen bleibt. Für alle anderen Konten wird der Pfändungsschutz aufgehoben. 

Welche Vorteile bietet das P-Konto?

Insgesamt bietet das P-Konto einige wichtige Vorteile. So bietet das P-Konto Pfändungsschutz unabhängig von der Art des Einkommens, was vor allem für Selbstständige und Freiberufler ein großer Pluspunkt ist. Außerdem sind auch Sozialleistungen und das Kindergeld effektiver geschützt.

Bei einem normalen Konto müssen solche Geldleistungen innerhalb von sieben Tagen abgehoben werden, um eine Pfändung zu verhindern. Hinzu kommt, dass bei einem P-Konto der Basispfändungsschutz automatisch besteht. Es ist also nicht mehr notwendig, eine gerichtliche Entscheidung einzuholen, die den Umfang des persönlichen Pfändungsschutzes beziffert.

Ein weiterer sehr wichtiger Vorteil ergibt sich daraus, dass ein P-Konto nicht mehr durch laufende Kontopfändungen blockiert ist. Für die Banken reduziert sich dadurch der Bearbeitungs- und Kostenaufwand, was für den Kontoinhaber bedeutet, dass das Risiko, dass die Bank sein Konto kündigt, deutlich sinkt.  

Gibt es auch negative Aspekte beim P-Konto?

Ein Nachteil beim P-Konto besteht darin, dass einige Banken teilweise deutlich höhere Gebühren für ein P-Konto in Rechnung stellen, als für ein normales Girokonto. Hinzu kommt, dass Verbraucherschützer kritisieren, dass denjenigen, die Schwierigkeiten haben, überhaupt ein Konto zu bekommen, das P-Konto wenig weiterhilft.

Ihrer Meinung nach hätte im Zuge der Reform auch ein Rechtsanspruch eingeräumt werden müssen, der es jedem ermöglicht, ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Es gibt zwar die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, allerdings lässt die Umsetzung des sogenannten Jedermannkontos in der Praxis oft zu wünschen übrig.

Dies wiederum ruft unseriöse Anbieter auf den Plan, die gegen eine Vermittlungsgebühr anbieten, ein P-Konto zu vermitteln. Von solchen zweifelhaften Versprechen sollten Betroffene jedoch auf jeden Fall die Finger lassen, denn das P-Konto ist kein eigenständiges Konto und die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto erfolgt immer kostenfrei.

Weiterführende Vertragsmuster, Vorlagen und Anleitungen:

 

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