Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Inkassounternehmen
Inkassounternehmen sind Unternehmen, die die Dienstleistung anbieten, Geld von einem Schuldner für einen Gläubiger einzutreiben.
Nun sind aber keineswegs alle Inkassounternehmen seriös und vor allem wer das erste Mal mit einem Inkassounternehmen zu tun hat, weiß oft nicht, wie er sich richtig verhalten soll.
Hier daher die wichtigsten Fragen und Antworten zu Inkassounternehmen in der Übersicht:
Was ist ein Inkassounternehmen genau?
Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Forderungen eintreibt, auf die ein Gläubiger Anspruch hat. Bei diesem Gläubiger kann es sich beispielsweise um einen Händler, eine Telefongesellschaft, eine Versicherung, einen Vermieter oder auch um eine Privatperson handeln.
Der Gläubiger kann dann ein Inkassounternehmen einschalten, wenn sein Vertragspartner seine Rechnung nicht bezahlt und auch auf Zahlungsaufforderungen nicht reagiert hat. Daneben kann ein Inkassounternehmen tätig werden, wenn die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem festgelegten Termin vertraglich vereinbart wurde, aber nicht erfolgt ist.
In diesem Fall muss der Vertragspartner keine gesonderte Rechnung ausstellen und auch keine Zahlungserinnerung oder Mahnung verschicken, sondern kann sich direkt an ein Inkassounternehmen werden. Das Inkassounternehmen wird dann meist in Vollmacht des Gläubigers tätig, teilweise kaufen Inkassounternehmen Forderungen aber auch auf.
Woran lässt sich erkennen, ob ein Inkassounternehmen seriös ist?
In der Branche tummeln sich viele schwarze Schafe, die mit fragwürdigen Methoden Geld verdienen möchten. Unseriöse Inkassounternehmen inszenieren häufig eine Drohkulisse, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Sie setzen darauf, dass der Angeschriebene aus Angst vor einem drohenden Mahnverfahren inklusive Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher der Zahlungsaufforderung zustimmt und die Zahlung leistet. Bei Unsicherheit sollte der Angeschriebene aber immer verlangen, dass das Inkassounternehmen die Vollmacht oder die Abtretungsurkunde des Gläubigers vorlegt.
Jedes Inkassounternehmen muss nach §10 Rechtsdienstleistungsgesetz registriert und vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts zugelassen sein. Auf dem Briefbogen des Unternehmens muss die Regestierung bei der jeweiligen Behörde vermerkt sein. Der Angeschriebene kann aber auch kostenfrei im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen, ob das Unternehmen zugelassen ist.
Aus dem Schreiben muss außerdem eindeutig hervorgehen, für wen die Forderung beigetrieben wird. Daneben muss die Forderung nachvollziehbar sein und es muss eine angemessene Frist geben, um die Zahlung zu leisten. Meist beläuft sich diese Frist auf sieben Tage, gerechnet ab Zugang des Schreibens. Kann der Schuldner die Zahlung nicht nachvollziehen oder leisten, wird ein seriöses Inkassounternehmen auf die Einwände eingehen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Inhalt
Wie hoch dürfen die Gebühren sein, die ein Inkassounternehmen verlangt?
Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt immer vom Einzelfall ab, wobei sich die Gebühren der Inkassounternehmen üblicherweise aus mehreren Posten zusammensetzen. Zinsen dürfen den gesetzlichen Vorschriften zufolge nur in einer Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins gefordert werden. Gebühren für die Ermittlung der Adresse dürfen mit vier bis acht Euro in Rechnung gestellt werden, wenn der Schuldner zwischenzeitlich umgezogen ist und seinen Vertragspartner nicht darüber informiert hat.
Kontoführungsgebühren muss der Schuldner nicht bezahlen, denn die Zahlungseingänge zu verwalten und zu kontrollieren, gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Inkassounternehmens und wird über die Inkassogebühr vergütet.
Wie hoch die Inkassogebühren ausfallen dürfen, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt. Die Rechtsprechung besagt lediglich, dass der Gläubiger das kostengünstigste Mittel wählen muss und die Gebühren nicht höher sein dürfen als bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Dessen Gebührenrahmen ist über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt, das als Orientierungshilfe dienen kann. Handelt das Inkassounternehmen nicht in Vollmacht des Gläubigers, sondern hat es die Forderung gekauft, darf es keine Inkassogebühren in Rechnung stellen. In diesem Fall betreibt es das Inkasso nämlich in eigener Sache.
Was hat es mit den Drohungen von unseriösen Inkassounternehmen auf sich?
Unseriöse Inkassounternehmen inszenieren häufig eine Drohkulisse, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Zu den typischen Androhungen dabei gehört ein negativer Eintrag in die Schufa-Datei. Ein Schufa-Eintrag ist aber nur dann zulässig, wenn der Schuldner eine berechtigte Forderung nicht bezahlt.
Wurde hingegen eine Zahlungsvereinbarung getroffen, beispielsweise eine Ratenzahlung, darf kein Eintrag in die Schufa erfolgen. Daneben wird häufig angedroht, dass ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden und es zu einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kommt, wenn der Schuldner der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.
Einige unseriöse Inkassounternehmen legen ihren Schreiben Gerichtsurteile bei, um die Schuldner zusätzlich einzuschüchtern. Gerichtsurteile beziehen sich aber immer nur auf den Einzelfall, gelten also nicht automatisch für jeden Schuldner.
Bevor es zu einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kommt, muss ein vollstreckbarer Titel oder ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, dem der Erlass eines Mahnbescheides und ein abgeschlossenes Mahn- oder Gerichtsverfahren vorausgehen.
Wie sollte auf das Schreiben von einem Inkassounternehmen reagiert werden?
Landet ein Schreiben von einem Inkassounternehmen im Briefkasten, muss zunächst überprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist. Hat der Schuldner die jeweilige Rechnung tatsächlich nicht bezahlt, muss er der Zahlungsaufforderung nachkommen. Ist es ihm nicht möglich, die Schulden durch eine Einmalzahlung aus der Welt zu schaffen, sollte er sich umgehend mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen.
In aller Regel lässt sich eine Lösung finden, beispielsweise indem eine Ratenzahlung vereinbart wird. Handelt es sich hingegen um eine unberechtigte Forderung, muss der Schuldner nichts bezahlen. Er sollte auch keine anteiligen Beträge überweisen oder Raten zustimmen, denn damit würde er gleichzeitig auch der Zahlungsaufforderung als solches zustimmen.
Hat der Schuldner bereits der Rechnung widersprochen, sollte er das Inkassounternehmen auf diesen Widerspruch hinweisen und eine weitere Geltendmachung ablehnen. Hat der Schuldner der Forderung noch nicht widersprochen, sollte er dem Inkassounternehmen umgehend erklären, weshalb die Forderung unberechtigt ist.
Sinnvoll bei der Korrespondenz mit einem Inkassounternehmen ist dabei immer, die Briefe per Einschreiben zu verschicken, um den Schriftverkehr im Ernstfall nachweisen zu können.
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Thema: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Inkassounternehmen
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