Gründe für eine BU-Versicherung

Die wichtigsten Gründe, weshalb jeder eine BU-Versicherung abschließen sollte 

Es gibt einige Versicherungen, die nüchtern betrachtet überflüssig sind und auf die die meisten tatsächlich ruhigen Gewissens verzichten können. Eine Versicherung, die jedoch nicht in diese Kategorie gehört, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU-Versicherung.

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Sie springt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, infolge dessen seine Arbeitskraft verliert und nicht mehr in der Lage ist, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst zu erwirtschaften.

Natürlich kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Wunder vollbringen, aber sie federt zumindest die finanziellen Folgen ein wenig ab. Erstaunlich ist, dass die ansonsten so versicherungsfreudigen Deutschen recht zurückhaltend sind, wenn es um die Berufsunfähigkeit geht. Umfragen zeigen immer wieder, dass sich beispielsweise Arbeitnehmer des Risikos durchaus bewusst sind und wissen, dass es im Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell recht eng werden könnte.

Trotzdem schließen viele keinen entsprechenden Versicherungsvertrag ab, vermutlich in der Hoffung, dass es sie selbst schon nicht so hart treffen wird. Im Nachhinein kann sich diese Denkweise jedoch als sehr großer Fehler erweisen, insbesondere bei jüngeren Arbeitnehmern.

Anstatt also viel Geld in die Vollkaskoversicherung des geliebten, aber mittlerweile schon fünf Jahre alten Autos zu investieren, wäre es objektiv betrachtet sinnvoller, über einen Schutz vor den Folgen einer Berufsfähigkeit nachzudenken.

Die wichtigsten Gründe, weshalb jeder eine BU-Versicherung abschließen sollte, erklärt die folgende Übersicht:  

Jeder kann berufsunfähig werden.

Aktuelle Statistiken belegen, dass jeder fünfte Arbeitnehmer berufsunfähig wird und seine Berufstätigkeit beenden muss, weit bevor er das Renteneintrittsalter erreicht hat. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt das Durchschnittsalter, in dem betroffene Arbeitnehmer die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erstmalig beantragen, bei rund 50 Jahren.

Anders als oft angenommen sind dabei schwere, akute Erkrankungen oder Arbeitsunfälle nur selten der Grund für die Berufsunfähigkeit. Stattdessen sind vielmehr Störungen, die sich im Laufe der Berufstätigkeit gebildet haben, Schuld daran, dass die Berufsunfähigkeit teilweise oder vollständig verloren geht.

In vier von zehn Fällen handelt es sich mittlerweile bei den Störungen übrigens um psychische Erkrankungen. Insofern sind keineswegs nur Arbeitnehmer, die körperlich schwere oder gefährliche Arbeiten verrichten, von einer möglichen Berufsunfähigkeit bedroht, sondern letztlich kann es jeden treffen. 

Nicht jeder erhält die ohnehin knappen staatlichen Leistungen.

Für den Fall der Berufsunfähigkeit hat der Gesetzgeber grundsätzlich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente vorgesehen. Aktuellen Berechnungen zufolge beläuft sich diese aber im Durchschnitt auf nur 700 Euro pro Monat. Dies reicht sicherlich zum Überleben, für viel mehr allerdings auch nicht. Erhält der Betroffene eine Erwerbsminderungsrente, räumt ihm der Gesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeit ein, einen Job anzunehmen und sich innerhalb bestimmter Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen etwas hinzuzuverdienen.

Allerdings dürften es die meisten Betroffenen schwer haben, einen geeigneten Job zu finden, den ihr gesundheitlicher Zustand überhaupt zulässt. Ist der Betroffene komplett erwerbsunfähig, erhält er aus der Rentenkasse eine Rente, die sich auf rund 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens als Arbeitnehmer beläuft. Noch etwas schwieriger wird es für alle diejenigen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind. Bis vor einigen Jahren erhielt jeder, der schwer erkrankte oder einen Unfall erlitt und danach seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte, die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Diese wurde aber zwischenzeitlich durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt, wobei hier zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden wird. Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass es massive Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Erwerbsunfähigkeit gibt.

So ist jemand, der berufsfähig ist, nicht automatisch auch erwerbsunfähig. Ein nach 1961 geborener Handwerker beispielsweise, der infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, ist berufsunfähig. Allerdings ist er deshalb noch lange nicht erwerbsunfähig, denn die Rentenkasse könnte ihn auf eine andere Tätigkeit verweisen, die nach wie vor möglich ist, auch wenn sie mit seinem eigentlichen Beruf oder seiner Qualifikation nichts zu tun hat.

Entscheidend ist also nicht was, sondern dass der Betroffene grundsätzlich noch arbeiten kann. Mit Verweis auf einen anderen Job werden ein Großteil der Anträge abgelehnt und die Zahlungen verweigert.  

Die wenigsten sind so sicher, wie sie sich fühlen.

Neben der Hoffnung, selbst schon nicht betroffen zu sein, gibt es drei Argumente, die Arbeitnehmer immer wieder nennen, wenn sie gefragt werden, weshalb sie keine BU-Versicherung abgeschlossen haben. Das erste Argument lautet, dass sie über eine Unfallversicherung verfügen und insofern für den Ernstfall abgesichert sind. Allerdings ist dies ein Trugschluss, denn die Unfallversicherung deckt tatsächlich nur die Folgen eines Unfalls ab.

Ein schwerer Unfall ist jedoch in gerade einmal fünf Prozent aller Fälle die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Auslöser sind vielmehr Krankheiten und psychische Störungen, die aber durch die Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Natürlich ist eine BU-Versicherung deutlich teurer als eine Unfallversicherung, selbst ein junger und gesunder Versicherungsnehmer ohne Risikoberuf muss mit Beiträgen ab 50 Euro pro Monat rechnen.

Aber dafür deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch alle Faktoren ab, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können, Erkrankungen also ebenso wie Unfälle. Als Alternative eignet sich eine Unfallversicherung somit letztlich nur dann, wenn der Abschluss einer BU-Versicherung nicht möglich ist, beispielsweise weil der Versicherungsnehmer keinen bezahlten Beruf ausübt und sich deshalb etwa als Hausfrau oder Hausmann auch nicht gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit absichern kann.   Als zweites Argument wird oft genannt, dass das bislang angesparte Vermögen ausreichen wird, um den Ernstfall abzudecken. Zweifelsohne ist es eine gute Idee, durch Sparguthaben, Aktien, Fondsanteile, eine Lebensversicherung oder ein Eigenheim finanziell vorzusorgen.

Fraglich ist aber, ob das Vermögen tatsächlich ausreicht. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, müssen die Werte schließlich in vielen Fällen den Lebensunterhalt für die gesamte Familie sichern. Hinzu kommt, dass viele nicht nur ihre Vermögenswerte, sondern vor allem die Kosten im Fall einer Berufsunfähigkeit unterschätzen. Kann der Hauptverdiener nicht mehr arbeiten, fällt nicht nur sein Einkommen dauerhaft weg. Genauso entstehen Zusatzkosten, beispielsweise für häufige Arztbesuche und Medikamente oder gar den behindertengerechten Umbau der Wohnung.

Außerdem kann niemand den Zeitpunkt einer Berufsunfähigkeit vorhersehen. Wer Anfang 60 ist und erkrankt, kann die wenigen Jahre bis zur Altersrente vermutlich mit eigenen Mitteln überbrücken. Verliert der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft aber bereits mit Anfang 40, ist die Frage, ob er schon soviel zusammengespart hat, dass er über 25 Jahre lang von seinem Vermögen leben kann.   

Das dritte Argument ist, dass viele glauben, die private Berufsunfähigkeitsrente werde mit den staatlichen Leistungen verrechnet. Dies ist allerdings schlichtweg falsch. Bei der Überprüfung, ob ein Arbeitnehmer aus Sicht der gesetzlichen Rentenkasse Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente hat, spielt es keine Rolle, ob er privat vorgesorgt hat. Die Leistungen aus der BU-Versicherung erhält der Betroffene immer unabhängig und zusätzlich zur eventuellen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.   

Die BU-Versicherung hat keine Wartezeiten.

Damit der Betroffene überhaupt eine staatliche Erwerbsminderungsrente bekommen kann, muss er in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt haben. Wer also Berufseinsteiger ist und bereits nach zweijähriger Berufstätigkeit erkrankt, hat überhaupt keinen Anspruch auf eine staatliche Rente.

Eine Ausnahme besteht lediglich bei einem Arbeitsunfall, hier gibt es keine Wartezeiten. Hinzu kommt, dass die staatliche Erwerbsminderungsrente frühestens mit dem siebten Monat der Erwerbsunfähigkeit beginnt. Eine private BU-Versicherung hingegen leistet die Zahlungen ab dem Zeitpunkt, ab dem ein ärztliches Gutachten bestätigt, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen wird. Geht die Meldung später ein, erfolgen die Rentenzahlungen auch rückwirkend.

Aber natürlich sind auch BU-Versicherungen keine Samariter, so dass die Versicherungsbedingungen sehr genau überprüft werden sollten. So ist beispielsweise wichtig, auf die Definitionen zu achten, ab wann eine Berufsunfähigkeit besteht.

Zudem sollten Verweise auf mögliche andere Tätigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen sein. Daneben sollte der Versicherungsnehmer jederzeit die Möglichkeit haben, seinen Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung anzupassen, beispielsweise wenn sich seine Familie vergrößert hat oder sein Einkommen deutlich gestiegen ist.

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