Die häufigsten AGB-Fallen im Überblick
Händler, sowohl im Internet als auch im Geschäft vor Ort, lassen sich immer wieder Neues für ihre Kunden einfallen. So locken besonders kostengünstige Angebote und Rabattaktionen genauso wie zinslose Finanzierungen, Prämien oder Zusatzleistungen.
Manch gutgläubiger Kunde ist von einem Angebot dann so angetan, dass er zuschnappt, ohne sich näher mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beschäftigen. Genau dies kann sich im Nachhinein aber als fataler Fehler herausstellen und das vermeintliche Schnäppchen zu einem teuren Vergnügen werden lassen.
Selbstverständlich versuchen nicht alle Händler, ihre Kunden aufs Glatteis zu führen, aber es gibt doch einige Punkte, die sich immer wieder beobachten lassen.
Hier daher die fünf häufigsten AGB-Fallen im Überblick:
Inhalt
1. Das Widerrufs- und Rückgaberecht
Prinzipiell können Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Das bedeutet, Ware, die im Internet gekauft oder im Zuge eines Haustürgeschäftes erworben wurde, kann innerhalb dieser Frist zurückgegeben und der dazugehörige Vertrag rückgängig werden.
Allerdings ist es legal, wenn der Händler das Widerrufs- und Rückgaberecht in einigen Fällen ausschließt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um Waren handelt, die verderblich sind, die eigens für den Kunden angefertigt wurden oder die nicht zurückgeschickt werden können. Hierunter fallen Waren, die einen Spezialtransport erforderlich machen, etwa Benzin oder Heizöl.
Außerdem können Händler das Widerrufs- und Rückgaberecht im Zusammenhang mit Pauschalreisen, Hotelbuchungen und Tickets ausschließen und auch Software, CDs und DVDs, die geöffnet wurden und damit entsiegelt sind, können in aller Regel nicht mehr zurückgegeben werden. Sonderregeln gelten zudem für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements. Diese können widerrufen werden, wenn der Vertrag an der Haustür oder per Telefon abgeschlossen wurde.
Hat der Kunde das Abonnement aber per Onlineformular, per E-Mail oder per Formular auf dem Postweg bestellt, kann er nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Abonnement bis zu dem Termin, an dem es erstmalig gekündigt werden kann, teurer ist als 200 Euro.
Ausgeschlossen ist ein Widerruf zudem bei Probeabonnements sowie dann, wenn der Kunde sein Jahresabo schon im Vorfeld bezahlt hat. Wichtig im Zusammenhang mit dem Widerrufs- und Rückgaberecht sind aber auch die Bedingungen und die Kosten. Während die meisten auf die Versandkosten achten, berücksichtigen sie die Kosten im Fall einer Rückgabe nämlich nicht.
Bei falsch gelieferter oder beschädigter Ware muss der Kunde die Rücksendekosten üblicherweise nicht übernehmen. Gleiches gilt, wenn ein Rückgaberecht besteht.
Räumt der Verkäufer jedoch nur ein Widerrufsrecht ein, muss er die Rücksendekosten nur dann übernehmen, wenn der Kunde die Ware bereits vollständig oder zumindest anteilig bezahlt hatte und der Warenwert über 40 Euro liegt. Ansonsten trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung.
2. Garantie und Gewährleistung
Während gewerbliche Händler Garantie und Gewährleistung nicht ausschließen können, ist dies bei Verträgen mit Privatpersonen möglich und durchaus auch üblich.
Verkauft eine Privatperson beispielsweise ein Auto oder einen Computer, haftet diese Person nicht, wenn Mängel auftauchen, die Garantie und Gewährleistung aber vollständig ausgeschlossen wurde. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Verkäufer die Mängel absichtlich verschwiegen hat, ihm die Mängel also bekannt waren, er sie aber nicht angegeben hatte.
Allerdings liegt die Beweislast hierfür beim Käufer, was bedeutet, dass er nachweisen muss, dass der Verkäufer die Mängel kannte, aber verschwiegen hat.
3. Die Fristen
Gutscheine sind beliebte Geschenke, denn schließlich kann sie der Beschenkte dann einlösen, wann er dies möchte. Aber für Geschenkgutscheine gelten Fristen und wer die Frist verstreichen lässt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Leistung.
Meist sind die Fristen zwar recht großzügig bemessen, aber gerade wenn es um zeitlich begrenzte Events geht, können die Einlösefristen auch recht kurz ausfallen. Wichtig ist außerdem, auf die Vertragsklauseln im Zusammenhang mit einer möglichen Fristverlängerung, der Übertragung des Gutscheins an Dritte und der Auszahlung von Restgeld zu achten.
Sind die Angaben hier ungenau oder erst gar nicht vorhanden, sollte der Kunde nachfragen und um entsprechende Zusatzvereinbarungen in schriftlicher Form bitten.
4. Nachträgliche Änderungen
Insbesondere bei Verträgen mit längeren Laufzeiten können sich die AGB auch nachträglich noch ändern. Schickt der Vertragspartner seinem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der neuen AGB zu, hat er seine Informationspflicht damit erfüllt.
Viele Kunden gehen davon aus, dass sie mögliche Änderungen nicht betreffen, da für sie die Bedingungen verbindlich sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.
Diese Annahme ist aber schlichtweg falsch. Die alten Vertragsbedingungen gelten nur dann weiterhin, wenn der Kunde den neuen AGB innerhalb der genannten Frist schriftlich widerspricht. Erfolgt kein Widerspruch, wird dies als Einverständnis gewertet und die neuen AGB gelten als anerkannt und künftig wirksam.
5. Zusatzkosten
Dank Internet ist es heute problemlos möglich, auch im Ausland einzukaufen. Dies erweitert nicht nur die Produktpalette, sondern führt auch dazu, dass viele Produkte früher und oft auch zu günstigeren Preisen erhältlich sind als in Deutschland.
Viele Kunden vergessen aber, dass die Versandkosten deutlich höher ausfallen können, wobei der Verkäufer diese benennen sollte. Neben den Versandkosten können außerdem aber auch noch Zusatzkosten entstehen, nämlich in Form von einer Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren.
Über diese Kosten muss sich der Käufer zwar selbst informieren, ein seriöser Verkäufer sollte seinen Kunden aber auf die möglichen Zusatzkosten hinweisen.
Weiterführende Vertragsbestimmungen, Ratgeber und Vertragsvorlagen:
- Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Mustervorlage Vorsorgevollmacht
- Laufzeit vs. Mindestvertragslaufzeit
- Mustervorlage Letter Of Intent
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Infos zum neuen Scheidungsrecht
Thema: Die häufigsten AGB-Fallen im Überblick
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Der Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare, 1. Teil - 16. Oktober 2024
- Rechtswidrige Zinsklauseln in Sparverträgen: Infos und Musterbrief, Teil 2 - 17. September 2024
- Was muss im Impressum einer Webseite stehen? - 7. September 2024