Carsharing-Vertrag abschließen – darauf müssen Fahranfänger achten

Einen Carsharing-Vertrag abschließen – darauf müssen Fahranfänger achten 

Früher konnten es junge Leute kaum erwarten, bis sie endlich 18 waren, den Führerschein in den Händen hielten und zum stolzen Autobesitzer wurden. Das Auto war dabei ein echtes Statussymbol und nicht selten wurde viel Geld in die Ausstattung und Pflege des fahrbaren Untersatzes gesteckt.

Anzeige

Der Führerschein spielt auch heute noch eine wichtige Rolle, auf ein eigenes Auto hingegen wird immer häufiger verzichtet. Ob dies an einem veränderten Umweltbewusststein liegt, sich in den ständig steigenden Kosten begründet, sich mit einem überschaubaren Budget erklärt oder ob junge Leute einfach mehr Wert auf andere Dinge wie das neueste Smartphone und Tablet legen, sei dahingestellt.

Jedenfalls werden alternative Angebote immer beliebter und eine dieser Alternativen ist das Carsharing. Gerade für Fahranfänger kann es jedoch mitunter gar nicht so einfach sein, einen Carsharing-Vertrag abzuschließen. 

Wie das Carsharing funktioniert

Mittlerweile stehen Carsharing-Angebote in gut 340 Städten und Gemeinden zur Verfügung. Der große Pluspunkt beim Carsharing besteht darin, dass für den Nutzer, von einem eventuellen Mitgliedsbeitrag abgesehen, nur dann Kosten entstehen, wenn er auch tatsächlich ein Fahrzeug nutzt. Zudem kann er üblicherweise aus einem Fuhrpark das Auto auswählen, das er gerade benötigt.

Dabei gibt es das Carsharing in zwei Varianten, nämlich zum einen organisiert durch Carsharing-Unternehmen und zum anderen als privates Carsharing.

·         Möchte der Nutzer auf das Angebot von einem gewerblichen Carsharing-Unternehmen zurückgreifen, wird er zunächst Mitglied der jeweiligen Organisation. Je nach Anbieter wird dann eine Aufnahmegebühr oder ein monatlicher Mitgliedsbeitrag fällig oder es muss eine Kaution hinterlegt werden.

Als Mitglied steht dem Nutzer der gesamte Fuhrpark der Organisation zur Verfügung und der Nutzer kann sich ein bestimmtes Auto für eine gewisse Zeit reservieren oder spontan per Internet oder Telefon ein Fahrzeug buchen. Die Fahrzeuge stehen entweder an festen Standorten oder der Nutzer erfährt per Internet, wo sich ein verfügbares Fahrzeug befindet.

Beim sogenannten Free-Floating-Carsharing muss der Nutzer das Fahrzeug dann auch nicht zu einer festen Station zurückbringen, sondern kann es einfach irgendwo abstellen. Die Abrechnung erfolgt entweder nach einem reinen Zeittarif oder einem Tarif, der die Zeit und die gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Bei den meisten Anbietern lassen sich die Gesamtkosten aber vorab online berechnen.

Außerdem bieten die meisten Anbieter Sondertarife an, beispielsweise für Fahrten am Wochenende oder in der Nacht sowie für Studenten, Firmen oder Abo-Kunden der öffentlichen Verkehrsmittel.

·         Das private Carsharing läuft über Internetportale, bei denen Privatpersonen ihre Autos mit anderen Privatpersonen teilen. Die Autobesitzer registrieren sich dafür mit ihrem Fahrzeug und legen auch die Preise selbst fest.

Die Portale kümmern sich in aller Regel um den Abschluss von zusätzlichen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für die Buchungsdauer. Der Autobesitzer muss also seine eigene Versicherung nicht in Anspruch nehmen, falls es zu einem Unfall oder auch einem Diebstahl kommen sollte.

Teilweise läuft auch die Bezahlung über die Plattformen. In diesem Fall überweist der Nutzer das Geld an den Betreiber der Plattform und dieser leitet das Geld dann nach der Fahrt an den Autobesitzer weiter. Um sich abzusichern und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es aber ratsam, wenn Nutzer und Autobesitzer vor Fahrtantritt ein Protokoll unterschreiben, das eventuell vorhandene Schäden auflistet.  

Einen Carsharing-Vertrag abschließen – darauf müssen Fahranfänger achten

Vor allem in Städten mit einem gut ausgebautem Netz der öffentlichen Verkehrsmittel sind viele nicht unbedingt auf ein eigenes Auto angewiesen. Sie können durch Carsharing ordentlich Geld sparen, ohne auf Mobilität und Komfort verzichten zu müssen, und ganz nebenbei auch etwas für die Umwelt tun.

Gerade Fahranfänger sollten das Kleingedruckte jedoch sehr genau lesen, bevor sie einen Carsharing-Vertrag unterschreiben. Ähnlich wie beim Mietwagenverleih gelten für Fahranfänger nämlich auch beim Carsharing häufig besondere Konditionen.

So gibt es Carsharing-Unternehmen, bei denen die Mitgliedschaft ein bestimmtes Mindestalter voraussetzt. Bei anderen Anbietern müssen Fahrer ohne oder mit nur wenig Fahrpraxis zusätzliche Versicherungen abschließen, eine Kaution hinterlegen oder im Schadensfall eine höhere Selbstbeteiligung übernehmen. Bei einigen Organisationen können Fahranfänger auch nicht den gesamten Fuhrpark nutzen, sondern zunächst nur Kleinwagen buchen. Privates Carsharing wiederum ist für Fahranfänger tabu.

Wer das Auto von einer Privatperson über eine Internetplattform buchen möchte, muss nämlich mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren den Führerschein haben.   Die Sonderregelungen und Einschränkungen für Fahranfänger sind auf den Internetseiten der Anbieter allerdings häufig nicht oder nur recht schwer zu finden.

Ratsam ist deshalb, sich vorab persönlich oder telefonisch gezielt nach den Konditionen für junge und unerfahrene Fahrer zu erkundigen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, wenn nach der Unterschrift unter dem Carsharing-Vertrag die erste Abrechnung kommt oder bei einer Fahrt ein Schadensfall eintritt.

Mehr Ratgeber, Tipps und Vorlagen:

 

Thema: Carsharing-Vertrag abschließen
– darauf müssen Fahranfänger achten

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterverträge99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen