Vertrag zur privaten Unfallversicherung

Die wichtigsten Punkte beim Vertrag zur privaten Unfallversicherung 

Die private Unfallversicherung gehört insgesamt zu den eher empfehlenswerten Versicherungen, denn wenn es zu einem Unfall kommt, kann dies hohe Kosten und weitreichende Folgen nach sich ziehen. Einen Teil der Kosten übernimmt zwar die gesetzliche Sozialversicherung, allerdings müssen hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die Höhe der Leistungen ist begrenzt.

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So übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung und bezahlt für maximal 18 Monate Krankengeld.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Kinder sind während des Aufenthaltes im Kindergarten oder in der Schule und auf den direkten Wegen zwischen Einrichtung und zu Hause über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt die vollständige oder die teilweise Erwerbesminderungsrente, deren Höhe aber sehr gering ist.

Für die private Unfallversicherung spricht somit, dass sie ihre Leistungen unabhängig davon erbringt, wann und wo sich der Unfall ereignete und die vereinbarte Versicherungssumme im Fall von Invalidität vollständig oder anteilig ausbezahlt wird.

Allerdings gilt auch für die private Unfallversicherung, dass nur die wirklich relevanten Risiken in ausreichender Höhe abgesichert werden sollten. Einige Bausteine, die zusammen mit der Unfallversicherung angeboten werden, sind schlichtweg überflüssig und verteuern die Police nur. Zudem gilt es, einige Punkte zu beachten, damit im Schadensfall auch tatsächlich eine Leistung erbracht wird.

Hier die wichtigsten Punkte beim Vertrag
zur privaten Unfallversicherung in der Übersicht:

•        Sofortleistung.

Grundsätzlich bezahlt die Unfallversicherung erst dann, wenn klar ist, dass infolge des Unfalls körperliche Schäden zurückbleiben.

Für den Versicherungsnehmer kann das bedeuten, dass er erst nach einem Jahr Leistungen von der Versicherung erhält. Sinnvoll ist daher, eine Sofortleistung, die auch als Übergangsleistung bezeichnet wird, zu vereinbaren.

•        Unfallrente.

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad bezahlt die private Unfallversicherung eine monatliche Unfallrente. Gerade in der Zeit kurz nach einem Unfall können die Kosten für beispielsweise Umbauten oder benötigte Hilfsmittel durch eine Rente jedoch nicht abgedeckt werden.

Daher macht eine Unfallrente letztlich nur in Verbindung mit einer Invaliditätsleistung als größerer Einmalbetrag Sinn. Empfehlenswert ist die lebenslange Unfallrente jedoch für Kinder, denn hier reicht die einmalige Invaliditätssumme meist nicht lebenslang aus. 

•        Unfalltod.

Leistungen im Fall eines Unfalltodes können sinnvoll sein. Allerdings erfolgt die Auszahlung nur, wenn der Versicherte unmittelbar oder innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstirbt.

Preiswerter ist oft, die Angehörigen durch eine Risikolebensversicherung abzusichern, die unabhängig davon zahlt, weshalb der Versicherte verstorben ist.

•        Kosmetische Operationen.

Krankenkassen übernehmen kosmetische Operationen nur, wenn sie medizinisch notwendig sind, jedoch nicht um beispielsweise Narben aus ästhetischen Gründen zu kaschieren. Dennoch ist dieser Baustein nicht unbedingt erforderlich.

•        Krankenhaustagegeld.

Für jeden Tag im Krankenhaus bezahlt die Versicherung einen bestimmten Tagessatz, wenn Genesungsgeld vereinbart wurde, auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Allerdings ist es oft sinnvoller, diese Leistung, sofern überhaupt, über eine Zusatzkrankenversicherung abzusichern, da diese teils günstiger ist und vor allem generell im Krankheitsfall zahlt, also nicht nur im Zusammenhang mit Unfällen.

•        Versicherungssumme.

Für Erwachsene gilt als Richtlinie, dass die Versicherungssumme acht bis zehn Jahresgehältern entsprechen sollte. Diese Höhe reicht aus, um die Anfangskosten abzudecken und die künftigen Lebenshaltungskosten aufzustocken.

Allerdings greift die Versicherung ausschließlich bei einer unfallbedingten Invalidität, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit kann nur über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden. Für Kinder sollte eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden.

Um die Beitragshöhe zu senken, kann eine Progression vereinbart werden. Diese sollte aber bei maximal 350 Prozent bei Erwachsenen und 300 Prozent bei Kindern liegen, da ansonsten die Leistungen bei geringeren Invaliditätsgraden zu gering ausfallen.

•        Gliedertaxe.

Der behandelnde Arzt bestimmt den Grad der Invalidität und davon ausgehend legt die Versicherung die Leistungen fest.

Der Invaliditätsgrad entspricht dem Prozentsatz der Versicherungssumme, der zur Auszahlung kommt. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Gliedertaxe, bei der es große Unterschiede zwischen den Versicherern geben kann.

So stufen einige Versicherer einen dauerhaften Schaden an einer Hand beispielsweise als 75 Prozent Invalidität ein, andere Versicherer nur als 55 Prozent.

Weiterführende Vertragsbestimmungen, Vorlagen und Tipps:

 

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