Von Auszahlung bis Steuern: Wissenswertes rund um den Lottogewinn, 1. Teil
Die Jackpots bei beliebten Lotterien erreichen regelmäßig schwindelerregende Höhen, Gewinne von mehreren Millionen Euro sind keine Seltenheit. Gleichzeitig geben viele von uns regelmäßig oder zumindest gelegentlich einen Tippschein ab. Wer träumt nicht davon, durch einen großen Lottogewinn ein für alle Mal ausgesorgt zu haben?
Umso erstaunlicher ist, wie viele Lottogewinne verfallen, weil sich die glücklichen Gewinner nicht melden, um das Geld in Empfang zu nehmen.
Aber wie ist das eigentlich? Wie lange bleibt ein Lottogewinn gültig? Was ist, wenn der Lottoschein nicht mehr lesbar ist? Wie wird der Gewinn ausgezahlt? Und muss ein Lottogewinn versteuert werden?
In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir von der Auszahlung bis zu den Steuern alles Wissenswerte rund um den Lottogewinn!:
Inhalt
Wann verfällt ein Lottogewinn?
Jedes Jahr verfallen etliche Lottogewinne, weil sie nicht eingelöst werden. Denn grundsätzlich gilt, dass sich der Gewinner melden und seinen Gewinn abholen muss. Tut er das nicht, verliert der Lottoschein seine Gültigkeit und damit ist auch der Gewinn futsch.
Nun ist es aber natürlich nicht immer möglich, sich sofort an die Lottogesellschaft zu wenden und seinen Gewinn einzufordern. Aus diesem Grund gibt es eine Abholfrist. Sie beträgt drei Jahre.
Als Gewinner haben wir also drei Jahre lang Zeit, um uns bei der Verkaufsstelle zu melden. Damit der Gewinn ausgezahlt werden kann, müssen wir auf jeden Fall die Spielquittung vorlegen.
Wer die Frist verstreichen lässt und seinen Gewinn innerhalb der drei Jahre nicht abholt, muss damit rechnen, dass sein Gewinn verfallen ist. Die Lotterien können sich zwar kulant zeigen und den Gewinn trotzdem noch auszahlen. Verpflichtet dazu, ein Auge zuzudrücken, sind sie aber nicht.
Anders sieht die Sache für Online-Lottospieler aus. Weil als registrierter Onlinespieler die Bankdaten ohnehin hinterlegt sind, kann der Gewinn automatisch aufs Konto überwiesen werden.
Die Gefahr, dass die Spielquittung verloren geht, wir einen Gewinn versäumen oder die Abholfrist verstreicht, ergibt sich beim Lottospielen online also erst gar nicht.
Was ist, wenn der Lottoschein verloren geht oder nicht mehr lesbar ist?
Ist der Lottoschein verloren gegangen oder wurde er gestohlen, haften die Lotterien in aller Regel nicht für den Verlust. Das gilt unabhängig davon, ob die getippten Zahlen zu einem kleinen oder großen Gewinn verholfen hätten.
Wichtig ist deshalb, die Quittung gut aufzubewahren. Außerdem kann es sinnvoll sein, den Lottoschein zu unterschreiben. Sollte jemand anderes versuchen, den Schein einzulösen, hat er es dadurch schwerer.
Die sicherste Lösung ist aber, online zu spielen. Denn in diesem Fall kann keine Quittung verloren gehen oder in falsche Hände geraten.
Ähnlich problematisch wie ein Verlust ist, wenn der Lottoschein nicht mehr richtig lesbar ist. Sind die Zahlen nicht mehr eindeutig zu erkennen, weil der Schein zum Beispiel versehentlich in der Waschmaschine gelandet oder der Druck ausgebleicht ist, kann eine Gewinnabholung scheitern.
Gleiches gilt, wenn der Barcode, die Seriennummer oder das Datum nicht mehr zu entziffern sind. In aller Regel verliert ein Lottoschein seine Gültigkeit, wenn die Gewinnzahlen nicht mehr einwandfrei zu bestimmen und der jeweiligen Ziehung zugeordnet werden können.
Können wir den Tipp nicht anderweitig zweifelsfrei nachweisen, kann der Gewinn nicht ausgezahlt werden. Auch hier haben Online-Lottospieler die besseren Karten. Ihr Tipp ist nämlich im System gespeichert.
Kann ich den Gewinn einlösen, wenn ich einen fremden Lottoschein finde?
Irgendwo lag ein Lottoschein herum und ein Abgleich der Zahlen zeigt, dass er einen Gewinn enthält? Die Versuchung, den Schein zu behalten und sich den Gewinn auszahlen zu lassen, mag groß sein.
Erlaubt ist das aber eigentlich nicht. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich nämlich um eine sogenannte Fundunterschlagung.
Korrekt wäre, den Lottoschein genauso im Fundbüro abzugeben, wie wenn wir zum Beispiel einen Geldbeutel finden. Der eigentliche Besitzer müsste dann einen Finderlohn bezahlen.
Andererseits müsste auch der rechtmäßige Besitzer nachweisen, dass ihm der Schein tatsächlich gehört. Genau das ist aber oft nicht möglich. Füllen wir einen Zettel in einer Verkaufsstelle aus und haben wir weder eine Kundenkarte noch unterschreiben wir die Spielquittung, könnte der Schein jedem gehören.
Einen Beweis, ob es sich um den eigenen oder einen fremden Schein handelt, gibt es in diesem Fall nicht. Ob wir eine gefundene Spielquittung einlösen, bleibt also letztlich eine reine Gewissensfrage.
Anders sieht es aus, wenn jemand eine Kundenkarte hat. Dann steht die Kundennummer nämlich auf dem Lottoschein. Einen Gewinn kann so nur der Besitzer der Kundenkarte einfordern.
Wo komme ich an meinen Lottogewinn?
Nach der ersten großen Freude darüber, im Lotto gewonnen zu haben, stellt sich als Nächstes die Frage, wie wir unseren Gewinn eigentlich bekommen. Die Art der Auszahlung hängt von der Gewinnhöhe ab.
Denn es gibt eine Grenze, bis zu der Gewinne in bar ausgezahlt werden. Bei Gewinnen oberhalb dieser Grenze erfolgt die Auszahlung per Überweisung.
Liegt der Lottogewinn unter der Barauszahlungsgrenze, kann er unter Vorlage der Spielquittung in einer Lotto-Annahmestelle abgeholt werden. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, zu der Verkaufsstelle zu gehen, bei der wir den Schein abgegeben haben.
Allerdings muss sich die Lottostelle in dem Bundesland befinden, in dem wir den Schein gekauft haben. Es ist also nicht möglich, einen Lottoschein in zum Beispiel Baden-Württemberg abzugeben und sich einen Gewinn in Nordrhein-Westfalen auszahlen zu lassen.
Die Barauszahlungsgrenzen sind je nach Bundesland verschieden.
Beim klassischen Lotto können aktuell (Stand 2025) Gewinne bis zu folgender Höhe in bar ausgezahlt werden:
Gewinnsumme | Bundesland |
500 Euro | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland |
1.000 Euro | Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
2.500 Euro | Bayern |
5.000 Euro | Hessen |
Um den Gewinn abzuholen, müssen wir die Spielquittung und den Personalausweis vorlegen. Dann wird der Betrag ausgezahlt.
Übersteigt die Gewinnsumme die Barauszahlungsgrenze, wird der Gewinn überwiesen. In diesem Fall muss die Auszahlung durch ein Zentralgewinn-Anforderungsformular beantragt werden.
Jede Lotto-Annahmestelle hält dieses Formular bereit. Zur Verkaufsstelle müssen wir also so oder so. Nur können wir das Geld bei einem großen Gewinn eben nicht direkt mitnehmen. Und es steht auch niemand von der Lottogesellschaft mit einem Geldkoffer vor der Tür. Stattdessen ist das Geld nach Abgabe des Antrags auf dem Konto.
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Thema: Von Auszahlung bis Steuern: Wissenswertes rund um den Lottogewinn, 1. Teil
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