Arbeitsvertrag mit den Ehepartner

Infos und Mustervertrag: Arbeitsvertrag mit/für den Ehepartner 

Vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben ist es üblich, dass der Ehepartner mitarbeitet. Grundsätzlich können die beiden Eheleute dann wählen, auf welcher Basis die Mitarbeit erfolgen soll. Eine Möglichkeit ist, dass die Mitarbeit unentgeltlich auf familienrechtlicher Basis erfolgt.

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Die andere Möglichkeit besteht darin, einen Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner abzuschließen, wobei diese Möglichkeit beiden Seiten Vorteile bringt.

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Der Ehegatte, der Arbeitnehmer ist, ist einem normalen Arbeitnehmer gleichgestellt und das Gehalt, das er bezieht, wird wie ganz gewöhnliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit besteuert.

Ist er sozialversicherungspflichtig tätig, hat er außerdem Anspruch auf alle üblichen Sozialversicherungsleistungen, also beispielsweise Arbeitslosengeld, den Krankenversicherungsschutz oder die gesetzliche Rente. Möglich ist jedoch selbstverständlich auch eine Beschäftigung im Sinne eines Minijobs mit einem Einkommen von weniger als 400 Euro monatlich.

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Der Ehegatte, der Arbeitgeber ist, kann das Gehalt und die Lohnnebenkosten als Betriebsausgaben absetzen und auf diese Weise seine Steuerlast senken. Werden außerdem weitere Leistungen wie beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge vereinbart, können auch diese Beiträge steuerlich geltend macht werden. Um zu verhindern, dass Arbeitsverträge mit dem Ehegatten als Steuersparmodelle eingesetzt werden, werden an einen solchen Arbeitsvertrag jedoch einige Anforderungen gestellt.  

Allgemein und vereinfacht zusammengefasst muss ein Arbeitsvertrag mit dem Ehegatten genauso gestaltet sein wie ein Arbeitsvertrag mit einem ganz normalen Arbeitnehmer. Das bedeutet, der Arbeitsvertrag muss schriftlich aufgesetzt werden und die üblichen Inhalte wie beispielsweise eine konkrete Beschreibung des Beschäftigungsverhältnisses, die Arbeitszeiten, die Urlaubsregelungen, die Gehaltsangaben und die Kündigungsvereinbarungen enthalten.  

Zudem muss der Arbeitsvertrag durchführbar sein und wie vereinbart auch tatsächlich durchgeführt werden. Das bedeutet wiederum, dass der eine Ehepartner nicht nur vertragsgemäß mitarbeiten muss, sondern der andere Ehepartner ebenso an seine Verpflichtungen beispielsweise im Hinblick auf die pünktliche Auszahlung des Gehalts gebunden ist. Um dies dem Finanzamt gegenüber glaubhaft nachweisen zu können, ist es daher sinnvoll, ein Konto einzurichten, auf das das Gehalt überwiesen wird.

Die Höhe des Gehalts muss dabei branchenüblich sein.

Das Gehalt des Ehepartner muss somit in etwa dem entsprechen, was auch ein normaler, familienfremder Mitarbeiter für die gleiche Tätigkeit erhalten würde.

Wichtig im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag ist jedoch auch der gesetzliche Güterstand der Eheleute.

Haben die Eheleute eine Zugewinngemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbart, wird ein Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten in aller Regel problemlos anerkannt. Anders ist es jedoch, wenn Gütergemeinschaft vereinbart wurde und das Unternehmen Bestandteil des Gesamtgutes ist.

In diesem Fall gelten beide Ehepartner aus steuerlicher Sicht als Mitunternehmer und das ausgezahlte Gehalt gilt dann nicht mehr als Betriebsausgabe, sondern wird als Gewinnanteil und damit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet.

Hier nun aber eine Mustervorlage für einen einfachen
Arbeitsvertrag mit/für den Ehepartner:

Arbeitsvertrag 

Zwischen Herrn/Frau (Name, Vorname), im Folgenden Arbeitgeber genannt,
und Herrn/Frau (Name, Vorname), im Folgenden Arbeitnehmer genannt,
wird nachstehender Arbeitsvertrag geschlossen: 

1. Beginn der Arbeitsverhältnisses und Tätigkeit 

Der Arbeitnehmer wird zum (Datum) als (Tätigkeitsbezeichnung) eingestellt. Der Tätigkeitsbereich des Arbeitsnehmers beinhaltet dabei im Wesentlichen die folgenden Aufgaben: (Auflistung der wichtigsten Aufgaben).Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet geschlossen. 

2. Arbeitszeit 

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich (Anzahl) Stunden. Maßgeblich für den Arbeitsbeginn ist der jeweilige Dienst- und Einsatzplan, der sich aus den Vorgaben des Tarifvertrages sowie den innerbetrieblichen Regelungen ergibt.Sofern Bedarf besteht, kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen, die zusammen mit der Vergütung des Folgemonats zur Auszahlung kommen. Ein Ausgleich der Überstunden im Sinne einer Freizeitregelung ist ausgeschlossen. 

3. Arbeitsvergütung 

Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von EUR (Höhe), das jeweils zum 15. eines Monats ausbezahlt wird.Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Arbeitnehmers (Kontoinhaber, Kontonummer, BLZ) bei der (Name der Bank). 

4. Lohn-/Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall 

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger, vom Arbeitnehmer nicht verschuldeter Arbeitverhinderung wird das vereinbarte Bruttogehalt für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen in unveränderter Höhe ausbezahlt.

5. Urlaub

Der Arbeitnehmer erhält pro Kalenderjahr (Anzahl) Werktage Urlaub. Dabei muss der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes mit den Notwendigkeiten des Betriebs abgestimmt werden.

6. Geheimhaltungspflicht 

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über sämtliche betriebsinternen Vorgänge auch nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb Stillschweigen zu bewahren. Des weiteren verpflichtet sich der Arbeitnehmer, keinerlei Konkurrenzangebote anzunehmen oder Konkurrenzunternehmen betriebsinterne Unterlagen zur Verfügung zu stellen.  

7. Kündigung

Für die Kündigung gelten die Vorschriften gemäß §622 BGB. 

8. Änderungen und Wirksamkeit 

Änderungen und Ergänzungen, die infolge von Gesetzesänderungen, behördlichen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien notwendig werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.Sollte einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon unberührt. 

Ort, Datum

Unterschriften

Weiterführende Vorlagen und Vertragsmuster:

 

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