Mietwagen im Urlaub – worauf es im Vertrag ankommt

Mietwagen im Urlaub – worauf es im Vertrag ankommt 

Ein Ausflug zu einem ruhigen, menschenleeren Badestrand, eine Sightseeingtour in der Stadt, ein Abstecher ins Landesinnere oder ein ausgiebiger Streifzug durch die Geschäfte – wer seinen Urlaub spontan und flexibel gestalten möchte und dabei auch ohne öffentliche Verkehrsmittel mobil sein will, leiht sich oft einen Mietwagen.

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Doch damit die Reise nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollte sich der Urlauber die Vertrags- und die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Worauf es im Vertrag ankommt, wenn ein Mietwagen im Urlaub gebucht wird, erklärt die folgende Übersicht:   

Mietwagen im Urlaub – ein Tipp vorab

Am Flughafen und in nahezu jedem typischen Touristenort gibt es eine Autovermietung. Außerdem kann das Hotel meist dabei helfen, einen Mietwagen zu organisieren oder zumindest Anbieter in der Nähe nennen. Allerdings kann die Idee, sich am Ferienort einen Mietwagen auszuleihen, das eine oder andere Problemchen mit sich bringen.

So haben viele Urlauber wenig Lust, die Preise und die Konditionen mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen. Stattdessen wenden sie sich oft an den nächstgelegenen Autovermieter – und nehmen höhere Preise oder ungünstigere Bedingungen in Kauf als sie müssten. Zudem kann es gerade in der Hauptsaison passieren, dass die Auswahl an Fahrzeugen begrenzt ist oder kurzfristig gar keine Autos zur Verfügung stehen.

Statt die Landschaften vom Cabrio aus zu genießen oder mit einem Geländewagen eine romantische, abgelegene Badebucht anzusteuern, muss sich der Urlauber dann mit einem geschlossenen Kleinwagen begnügen oder seinen Ausflug womöglich verschieben. Ratsam ist deshalb, sich schon vor Reisebeginn zu informieren.

Vom heimischen Rechner aus kann sich der Urlauber einen Überblick über die Angebote von internationalen Autovermietungen und von den lokalen Mietwagenfirmen vor Ort verschaffen und in aller Ruhe die Preise miteinander vergleichen. Zudem kann er sein Wunschauto in den meisten Fällen gleich online buchen oder sich zumindest reservieren lassen.   

Mietwagen im Urlaub – der Mietvertrag

Bucht der Urlauber seinen Mietwagen schon von zu Hause aus, ergibt sich noch ein weiterer Pluspunkt. Der Mietvertrag ist nämlich in deutscher Sprache verfasst. Außerdem sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die Tabellen, wie die Preise berechnet werden, in deutscher Sprache verfügbar und auf der Internetseite hinterlegt. Doch egal ob der Urlauber seinen Mietwagen vorab oder erst am Urlaubsort bucht, gilt: Er sollte sich die Zeit nehmen, um den Vertrag genau durchzulesen. Schließlich sollte er wissen, was er da unterschreibt.

Zu den Punkten, die besondere Beachtung verdienen, gehören unter anderem folgende:

·         Gibt es eine Begrenzung für die Kilometerzahl, die der Urlauber mit dem Mietwagen zurücklegen darf? Wie teuer wird es, wenn die Kilometergrenze überschritten wird?

·         Wo und bis wann muss der Urlauber den Mietwagen zurückgeben?

·         Kann er den Mietwagen einfach abstellen oder muss er erst noch tanken fahren?

·         Darf nur derjenige fahren, der den Mietvertrag unterschrieben hat?

·         Enthält der Preis bereits alle Kostenfaktoren oder werden noch Zusatzkosten beispielsweise für Steuern, Bearbeitungsgebühren, einen Kindersitz oder die Klimaanlage in Rechnung gestellt?

·         Ist der Vermieter gut zu erreichen, falls der Urlauber eine Panne oder einen Unfall haben sollte?Bucht der Urlauber seinen Mietwagen schon recht früh, sollte er außerdem auf die Bedingungen achten, falls er die Buchung ändern oder komplett stornieren muss. 

Mietwagen im Urlaub – der Versicherungsschutz

Ein sehr wichtiger Abschnitt im Mietwagenvertrag ist der Teil, in dem es um den Versicherungsschutz geht. Hier gilt zunächst einmal zu prüfen, ob und welche Versicherungen überhaupt im Vertrag enthalten sind. Ideal ist natürlich eine Vollkaskoversicherung ohne oder mit einer überschaubaren Selbstbeteiligung. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Kfz-Versicherung immer die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt, die im jeweiligen Urlaubsland gelten.

Dies spielt deshalb eine Rolle, weil es in diesem Zusammenhang mitunter große Unterschiede gibt. So schreibt der Gesetzgeber in Deutschland bei Sachschäden eine Mindestdeckungssumme von rund einer Million Euro vor. Im Vergleich dazu liegt die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beispielsweise in der Türkei bei gerade einmal 17.000 Euro.

Baut der Urlauber einen Unfall und ist der Schaden höher als die vertraglich vereinbarte Deckungssumme, muss er die Mehrkosten aus eigener Tasche aufbringen. Der Urlauber sollte deshalb darauf achten, dass die im Mietvertrag eingeschlossene Kfz-Versicherung einen ausreichend hohen Versicherungsschutz bietet, der gegebenenfalls über die nationalen gesetzlichen Vorschriften hinausgeht.  

Mietwagen im Urlaub – ein prüfender Blick

Bevor der Urlauber losfährt, sollte er sich den Mietwagen genau anschauen. Sind irgendwo Schäden vorhanden, beispielsweise Kratzer, Dellen oder andere Defekte, sollte der Urlauber diese unbedingt im Vertrag vermerken und vom Autoverleiher bestätigen lassen. Sicherheitshalber sollte der Urlauber die Schäden zudem fotografieren.

So ist er auf der sicheren Seite, wenn es bei der Rückgabe des Autos Unstimmigkeiten geben sollte. Grundsätzlich ist es übrigens ratsam, alle Absprachen schriftlich festzuhalten. Immerhin kann es sein, dass der Urlauber auf einen anderen Mitarbeiter trifft, wenn er den Mietwagen zurückgibt. Weiß dieser Mitarbeiter nichts von besonderen Vereinbarungen oder kann der Urlauber nicht nachweisen, dass die Kratzer und Dellen schon vorher da waren, ist der Stress vorprogrammiert.

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