Auftragsbestätigung vs. Bestätigungsschreiben

Auftragsbestätigung vs. Bestätigungsschreiben 

Die beiden Begriffe Auftragsbestätigung und (kaufmännisches) Bestätigungsschreiben sind durchaus geläufige Begriffe und gehören zum alltäglichen Wortschatz eines Kaufmannes sowie derer, die in kaufmännischen Berufen tätig sind.

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Auch wenn die beiden Begriffe recht ähnlich klingen, dürfen sie jedoch nicht synonym verwendet werden, denn nicht nur die Definitionen, sondern auch die rechtlichen Zusammenhänge weisen deutliche Unterschiede auf.

Hier daher alle wichtigen Infos zum Thema Auftragsbestätigung vs. Bestätigungsschreiben: 

Die Auftragsbestätigung 

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Im Normalfall folgt eine Auftragsbestätigung als direkte Antwort auf Vorverhandlungen zwischen den Geschäftspartnern. Inhaltlich beschäftigt sie sich mit den Vereinbarungen und Bedingungen, die im Rahmen der Vorverhandlungen für das Zustandekommen des Vertrages getroffen wurden.

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Durch die Auftragsbestätigung wird der vorliegende Auftrag angenommen und der Vertrag besiegelt. Stimmt die Auftragsbestätigung allerdings nicht mit dem ursprünglichen Auftrag oder den getroffenen Vereinbarungen überein, handelt es sich nicht mehr um eine Auftragsbestätigung, sondern um ein neues Angebot und damit zeitgleich die Ablehnung des vorliegenden Auftrages.

Damit in diesem Fall ein Vertrag zustande kommen kann, muss eine neue Auftragsbestätigung des veränderten Angebotes erfolgen, denn wenn der Vertragspartner nicht auf das veränderte Angebot reagiert oder es stillschweigend hinnimmt, ist dies nicht mit einer Annahme gleichzusetzen.

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Im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen können die rechtlichen Konsequenzen einer Auftragsbestätigung erweitert werden. So kann darin enthalten sein, dass ein Vertrag automatisch zusammen mit der Auftragsbestätigung als geschlossen gilt, sofern gegenüber der Auftragsbestätigung kein Widerspruch eingelegt wird. 

Das (kaufmännische) Bestätigungsschreiben 

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Das Bestätigungsschreiben hat deutlich weitreichendere Rechtsfolgen als eine Auftragsbestätigung.

So erfasst ein Bestätigungsschreiben den bereits zustande gekommenen Vertrag gegenüber dem Vertragspartner in schriftlicher Form, wobei es keine Rolle spielt, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. Dabei müssen sowohl der erfolgte Vertragsabschluss als auch die getroffenen Vereinbarungen deutlich, unmissverständlich und verbindlich aus dem Bestätigungsschreiben hervorgehen.

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Widerspricht der Empfänger dem Bestätigungsschreiben und dessen Inhalten nicht, so gelten der Vertrag sowie das Bestätigungsschreiben als verbindlich. Eine gesonderte Bestätigung ist allerdings hier nicht erforderlich, ein Schweigen wird mit der Zustimmung gleichgesetzt.

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Verweist das Bestätigungsschreiben auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners, so werden diese ebenfalls automatisch zu Bestandteilen des Vertrages, sofern kein Widerspruch erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn sie im Rahmen der Vorverhandlungen nicht besprochen oder verhandelt oder nicht zusammen mit dem Vertrag ausgehändigt wurden.

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Thema: Auftragsbestätigung vs. Bestätigungsschreiben 

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