Mustervorlage und Infos zu Schuldscheinen

Infos und Mustervorlage zum Thema Schuldschein 

Schuldscheine gehen auf die Zeiten zurück, als die Kapitalbeschaffung in erster Linie zwischen Unternehmen oder Privatpersonen untereinander stattfand.

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Da heute insbesondere größere Geldsummen in den meisten Fällen per Darlehen und Kredit von Banken zur Verfügung gestellt werden, sind Schuldscheine eine eher selten praktizierte Absicherung, die aber insbesondere dann überaus sinnvoll sein kann, wenn im privaten Bereich Geld verliehen wird.

Hier daher alle wichtigen Infos zum Thema Schuldschein sowie eine Mustervorlage:

•        Letztlich ist ein Schuldschein das Gegenstück zu einer Quittung.

Das bedeutet, dass ein Schuldschein immer dann ausgestellt wird, wenn eine Person einer anderen Person gegenüber eine offene Forderung hat, die aber erst später beglichen wird, wobei ein Schuldschein immer vom Schuldner ausgestellt wird.

Somit dient der Schuldschein dem Gläubiger als Nachweis darüber, dass der Schuldner einen bestimmten Geldbetrag, eine Ware oder auch eine Dienstleistung entgegengenommen hat und sich verpflichtet hat, die dafür fällige Gegenleistung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu erbringen. Dabei ist es allerdings so, dass der Schuldschein bestätigt, dass eine Forderung gegenüber dem Inhaber des Schuldscheines besteht. Das bedeutet, dass der Schuldschein auch an Dritte übergeben werden kann, die ihrerseits die offene Forderung begleichen.

 

•        Zu den wesentlichen Vorteilen von Schuldscheinen gehört der recht große Spielraum hinsichtlich der Formulierungen der Bedingungen.

Für die rechtliche Wirksamkeit muss der Schuldschein vom Schuldner unterschrieben sein und der Inhalt der Schuld muss deutlich daraus hervorgehen. Eine Angabe des Grundes, weshalb der Schuldschein ausgestellt wurde, ist allerdings nicht notwendig.

Nach BGB liegt die Verjährungsfrist bei 30 Jahren, was bedeutet, dass der Zeitrahmen für die Begleichung der Schuld recht großzügig gewählt werden kann, wobei Zinsen nicht zwangsläufig Bestandteil sein müssen. Werden Zinsen vereinbart, müssen diese schriftlich festgehalten werden. Ein weiterer Vorteil von Schuldscheinen liegt darin, dass diese weitergereicht werden können. Das bedeutet, der Schuldner kann seine Schulden durch einen Dritten begleichen lassen und der Gläubiger kann den Schuldschein zur Begleichung anderer Forderungen verwenden.

 

•        Der Schuldschein verbleibt grundsätzlich solange im Besitz des Gläubigers, bis die Schuld begleichen ist.

Besteht die Schuld allerdings nicht mehr, kann der Schuldner nach §371 BGB die Rückgabe des Schuldscheines verlangen.

Mustervorlage für Schuldscheine:

Schuldanerkenntnis zwischen

Name, Anschrift, Ort als Schuldner und 

Name, Anschrift, Ort als Gläubiger.

  

Durch diese Urkunde erkennt der Schuldner an, dem Gläubiger xxx Euro (zuzüglich Zinsen in Höhe von xx % pro Jahr) zu schulden.

Der Schuldner verpflichtet sich, diese Verpflichtung bis zum xx.xx.xx vollständig zu auszugleichen.

Ort, Datum Unterschrift Schuldner 

Ort, Datum Unterschrift Gläubiger

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