Mustervertrag Abtretung

Mustervertrag Abtretung

Das Schuldrecht und eine Vorlage für die entsprechenden Musterverträge kann sehr unterschiedlich aussehen. Auch in Deutschland, kann zum Beispiel ein Mustervertrag für die Abtretung, in den verschiedensten Situationen zum Einsatz kommen.

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Was damit bezweckt wird, hängt davon ab, in welcher Situation, sich der Eigentümer dieser „Forderungen“ befindet.  Zu erst sollte man wohl sagen, dass die Abtretung im eigentlichen Sinne, kein großartiger „Mustervertrag“ ist. Es ist eigentlich nicht mehr, als eine einseitige „Willenserklärung“ des Eigentümers. Schwieriger zu überblicken, ist jedoch das gesamte Gefüge, das zu so einer Abtretung führt. Ein einfaches Beispiel, kann man damit anführen, dass ein Handwerker eine Leistung gegenüber einem Kunden erbringt, dieser aber seine Rechnung nicht bezahlt.

Der Handwerker hat dann eine offene Forderung gegen diesen Kunden und ist der Gläubiger. Auf der anderen Seite kann dieser Handwerker ggf. wegen dieser offenen Forderung auch keine Raten mehr an die jeweilige Hausbank bezahlen, bei der er einen Kredit laufen hat.

Dann hat dieser Handwerker die Möglichkeit, diese Forderung an die „Bank“ abzutreten, damit seine „Verpflichtungen“ zumindest Teilweise abgegolten werden. Der Handwerker als Gläubiger und Schuldner zugleich zieht sich in sofern aus der Affäre, in dem er einfach, seinen eigenen Schuldner seinem eigenen Gläubiger überlässt. Verfassen kann man so eine Abtretung auch ganz einfach als ein normales Schreiben. Bei der Formulierung gibt es trotzdem einige Dinge zu beachten. Möchte unser Handwerker zum Beispiel seine Steuerrückerstattung an die Bank abtreten, damit die „Schulden“ ausgeglichen werden.

Muss er eigentlich nur ein Schreiben an das Finanzamt richten in dem genau formuliert wird, dass die „Steuerrückerstattungen“ nicht an den „Steuerzahler“ erfolgen sollen, sondern direkt an die Bank. Hier muss man dann seine eigene Steuernummer angeben und natürlich auch Bankverbindung bzw. Ansprechpartner, an den das Geld überwiesen werden soll.

Damit wären eigentlich auch schon alle Anforderungen an eine Abtretung erfüllt. In manchen „Geschäftsverträgen“ ist eine Abtretung auch ein fester Bestandteil die jedoch nicht immer sofort in Kraft tritt. So gilt es im weiteren Sinne auch als eine Abtretung, wenn man zum Beispiel bei einem Kredit, ein Haus oder sonstigen Wertgegenstände an seine Bank als Sicherheit vergibt. Ist man nicht mehr in der Lage, seine Verpflichtungen zu erfüllen, tritt dann die Abtretung in Kraft und die Gläubiger haben das Recht, sich diese „Vermögenswerte“ zur „Schadensbegrenzung“ zu holen.

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