Gbr Mustervertrag

Gbr Mustervertrag

Die Gbr, ist eine von vielen Möglichkeiten ein Unternehmen zu gründen bzw. eine Unternehmensform, die auch viele verschiedene „Branchen“ betreffen kann. Bevor man sich einen Mustervertrag mit Partnern und anderen Gesellschaftern zulegt und unterschreibt, sollte man jedoch immer auch Prüfen ob nicht auch Musterverträge aus einer anderen Vorlage oder Unternehmensform in Frage kommen.

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Diese sind mitunter auch für die einzelnen Gesellschafter passender oder sicherer im Bezug auf die jeweilige Investition.  

Die Rechtsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stellt eine Möglichkeit dar, eine gewerbliche Tätigkeit als Gesellschaft aufzunehmen, die keines großen organisatorischen, zeitlichen oder finanziellen Aufwandes bedarf. Die Rechte und Pflichten jedes Gesellschafters werden in einem Vertrag fixiert, der zunächst mit der Angabe zu Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft beginnt. Zudem wird die Dauer der Gesellschaft sowie das Geschäftsjahr bestimmt.

Die Einlagen jedes Gesellschafters, als Bargeldeinlage oder Beteiligung an der Geschäftsausstattung,  werden sowohl als Zahlenwert erfasst, als auch in sich aus dem daraus ergebenden Prozentwert der Geschäftsanteile. Die Geschäftsführung wird in der Regel als gemeinschaftliche Führung vereinbart, wobei jeder Gesellschafter zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt ist.

Für Verpflichtungen oder Rechtshandlungen, wird eine Summe festgesetzt, die als Grenzwert für alleinige Entscheidungen dient oder es werden Handlungen und Geschäfte benannt, die der Zustimmung aller Gesellschafter bedürfen.

Die Vertretung der Gesellschaft kann variabel gestaltet werden. So wird die Gesellschaft im Außenverhältnis entweder gemeinschaftlich vertreten oder ein Teilhaber wird benannt, der die Gesellschaft alleine im Außerverhältnis vertritt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Entnahmerecht ergeben sich grundsätzlich aus der Einlagenhöhe, wobei sich die Berechnungen auf ein Geschäftsjahr beziehen. Optional können Einzelheiten über Höhe und Abschläge einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten sein.

Die Pflichten der Gesellschafter fixieren die Mitarbeit innerhalb sowie Tätigkeiten außerhalb der Gesellschaft, beispielsweise Beteiligungen an Konkurrenzgeschäften. Insbesondere diese können entweder ausgeschlossen und mit einer Vertragsstrafe belegt werden oder die Vergütungen daraus erhalten den Status der Gesellschaftsumsätze, das heißt, die Ansprüche auf die Vergütung werden an die Gesellschaft abgetreten. Die Beendigung der Gesellschaft wird meist in einem gesonderten Vertrag fixiert.

Entscheidend ist der Grund für die Beendigung. Tritt ein Gesellschafter durch Kündigung aus, behalten die verbleibenden Gesellschafter das Recht, das Unternehmen zu übernehmen und weiterzuführen oder die Gesellschaft wird aufgelöst. Tritt ein Gesellschafter durch Tod aus, wir die Gesellschaft mit dessen Erben fortgesetzt oder unter Berücksichtigung der Auseinandersetzungsbilanz aufgelöst.

Die Auseinandersetzungsbilanz wird im Falle einer Kündigung oder Auflösung erstellt. Hierzu werden Aktiva und Passiva der Gesellschaft benannt und das sich daraus und nach Abzug der Verbindlichkeiten ergebende Vermögen entsprechend der Beteiligungshöhe aufgeteilt. Im Falle einer Kündigung ist festzulegen, ob das Vermögen als Einmalzahlung oder in Raten fällig wird.

Das Einsichtsrecht berechtigt jeden Gesellschafter, Geschäftsbücher und Papiere der Gesellschaft einzusehen. Die Salvatorische Klausel besagt, dass der Vertrag wirksam bleibt, auch wenn sich einzelne Bestimmungen ändern oder unwirksam werden. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen in der Regel der Schriftform.

Der Gesellschaftervertrag muss von allen Teilhabern unterzeichnet werden, ist grundsätzlich jedoch nicht formbedürftig. Eine notarielle Beurkundung wird beispielsweise dann erforderlich, wenn ein Grundstück oder Grundstücksrechte in die Gesellschaft eingebracht werden.

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