Mustervertrag Vertrieb
Für den Vertrieb werden immer mehr Menschen gesucht. Der häufigste Mustervertrag dabei ist natürlich der für die freiberufliche Zusammenarbeit. Wenn es um den „Vertrieb“ geht, hat man es häufig mit Produkten zu tun, die die Menschen eigentlich nicht brauchen oder die erst bei den Menschen bekannt gemacht werden müssen.
Dabei wollen die Hersteller und Investoren natürlich kosten sparen und nicht das Risiko und die Kosten einer Vorlage für Festangestellten – Musterverträge eingehen. Im Vertrieb zu arbeiten und entsprechende „Musterverträge“ abzuschließen, hat heute in Deutschland einen sehr schlechten Ruf. Der Grund dafür ist einfach, dass es immer wieder sehr „schockierende“ Nachrichten darüber gibt, wie Mitarbeiter in dieser Branche behandelt werden.
Aber auch das Risiko für die Kunden, auf die diese Vertriebsmitarbeiter „losgelassen“ werden, wird als hoch empfunden. Zu den bekanntesten Beispielen, die man in diesem Bereich sicher nennen kann, sind die „freundlichen“ jungen Leute, die durch Wohngebiete geschickt werden und eine Umfrage machen wollen. Dabei wird gerne mal vorgegeben, dass man die „Meinung“ der Leute zu jungen Strafgefangenen bzw. straffällig gewordenen steht.
Allerdings ist das lediglich eine Masche, mit der man versucht in die Wohnung der Leute zu kommen. Denn letztendlich läuft alles darauf hinaus, dass man die Menschen mit dieser rührenden Geschichte versucht dazu zu überreden, ein Zeitschriften-Abo abzuschließen.
Jede dieser Zeitschriften findet man natürlich immer auch an einem Kiosk, die gerade in den Städten immer recht dicht gesät sind, so dass so ein Abo auch gar keinen Sinn macht. Eine andere „beliebte“ Masche, sind die Stände mit denen in der Innenstadt versucht wird für „Tierschutzvereine“ oder „Kinderschutzorganisationen“ zu werben.
Das pikante daran ist aber, dass es diese Organisationen tatsächlich gibt, allerdings deren Logos und Bilder oft von zwielichtigen Geschäftsleuten schlicht missbraucht werden und sie auch gar keine Berechtigung haben, diese Aktionen durchzuführen oder „Spenden“ einzusammeln. Die dritte Version, dieser Geschäfte läuft über das Telefon, in dem viele verschiedene Menschen angerufen werden, um mit ihnen einen telefonischen Vertrag zu vereinbaren oder sie zu einem „Termin“ in eine Bank oder zu einem Versicherungsmakler zu bestellen.
Vor allem weil diese „unerwünschten“ Anrufe eigentlich verboten sind, begeben sich auch die Arbeitnehmer in eine gesetzliche Grauzone, wenn sie für ein Unternehmen tätig werden, dass ggf. keine „Erlaubnis“ hat, diese Personen auch anzurufen. Ob es nun Drückerkolonnen sind, oder Call-Center die auf verschiedensten Wegen, zu den Telefonnummern der Angerufenen kommen, für Arbeitnehmer sind diese Arbeitsweisen sicher nur sehr selten etwas, was wirklich „Spaß“ machen kann.
Mehr Anleitungen, Tipps und Vorlagen für Verträge:
- Infos zu Car-Sharing Mietauto und Fahrgemeinschaft
- Umrüstung oder Kauf eines Erdgas-Autos sinnvoll?
- Tipps – Wohnwagen und Wohnmobil rechtmässig richtig überwintern
- Fristen und wie die Kündigungsfrist richtig berechnet wird
- Was hat es mit den Rabattverträgen bei Arzneimitteln auf sich?
- Unwetter Sturm Hagel – wann welche Versicherung greift
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Rechtswidrige Zinsklauseln in Sparverträgen: Infos und Musterbrief, Teil 2 - 17. September 2024
- Was muss im Impressum einer Webseite stehen? - 7. September 2024
- Rechtswidrige Zinsklauseln in Sparverträgen: Infos und Musterbrief, Teil 1 - 17. August 2024