Einen Anwalt beauftragen – Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 3
Es gibt Angelegenheiten, bei denen es hilfreich sein kann, den Rat eines Anwalts einzuholen. Bei anderen juristischen Fragen oder einem drohenden Rechtsstreit kann es wichtig werden, einen Anwalt an seiner Seite zu haben. Außerdem gibt es Verfahren, bei denen die Vertretung durch einen Anwalt Pflicht ist. Nun haben aber viele Menschen gar keine oder nur wenig Erfahrung darin, einen Anwalt zu beauftragen.
Folglich stehen viele Fragen im Raum:
Wie finde ich den richtigen Anwalt? Worauf gilt es bei der Auswahl zu achten? Welche Leistungen deckt ein Anwalt ab? Was kostet das Ganze? In einem ausführlichen Ratgeber beantworten wir solche Fragen.
Hier ist der letzte Teil 3!
Inhalt
Wie lassen sich die Anwaltskosten minimieren?
Es gibt mehrere Wege, um die Anwaltskosten so gering wie möglich zu halten. Zunächst sollte sich der Mandant erkundigen, welche Leistungen er braucht und wie hoch die Kosten dafür werden.
Ein Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet, umfassend über die anfallenden Kosten aufzuklären, damit der Mandant sein finanzielles Risiko vor der Erteilung des Mandats einschätzen kann.
Meistens gibt es verschiedene Möglichkeiten, um einen Rechtsstreit zu lösen. Es muss nicht immer auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen. Kann zum Beispiel durch eine Mediation oder einen Vergleich eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, sind auch die Kosten für den Anwalt niedriger.
Über die möglichen Strategien muss der Anwalt ebenfalls informieren.
Hat der Mandant nur ein geringes Einkommen, kann er für die Erstberatung eine Beratungshilfe beantragen. Dazu wendet er sich an das zuständige Amtsgericht und stellt dort einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein.
Wird die Hilfe bewilligt, rechnet der Anwalt die Kosten für seine außergerichtliche Tätigkeit mit der Staatskasse ab. Der Mandant muss nur eine Selbstbeteiligung von 15 Euro bezahlen.
Für ein Gerichtsverfahren kann der Mandant Prozesskostenhilfe bekommen. Die Prozesskostenhilfe ist für einkommensschwache Personen vorgesehen, die die Kosten für ein Verfahren selbst nicht aufbringen können.
Allerdings darf das Gerichtsverfahren nicht mutwillig erscheinen und muss zumindest gewisse Erfolgsaussichten haben. Die Prozesskostenhilfe beantragt der Mandant bei dem Gericht, vor dem der Rechtsstreit geführt wird.
Welche Anwaltskosten bezahlt eine Rechtsschutzversicherung?
Hat der Mandant eine Rechtsschutzversicherung, braucht er zunächst deren Deckungszusage. Liegt die Deckungszusage vor, übernimmt die Rechtsschutzversicherung maximal die Anwaltsvergütung, die gesetzlich für den Streitwert vorgesehen ist, den das Gericht festgelegt hat.
Vor einer individuellen Honorarvereinbarung kann der Anwalt mit der Versicherung abklären, ob sie auch die höhere Leistung bezahlt. Lehnt die Versicherung ab, muss der Mandant die Mehrkosten aus eigener Tasche finanzieren.
Nach erteilter Deckungszusage übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühren für die Beratung oder den rechtlichen Beistand. Der Anwalt erstellt dann eine Rechnung, die zwar an den Mandanten adressiert ist, aber zusammen mit der Zahlungsaufforderung direkt an den Versicherer geht.
Der Mandant bekommt nur eine Rechnung über die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung und eventuell über Sonderleistungen, die die Versicherung nicht bezahlt.
Was ist die richtige Reaktion auf ein Anwaltsschreiben?
Liegt Post von einem Anwalt im Briefkasten, ist zunächst einmal wichtig, Ruhe zu bewahren und das Schreiben sorgfältig zu lesen. In dem Brief steht, worum es geht und wer den Anwalt beauftragt hat.
Die Kontaktaufnahme mit einem eigenen Anwalt stellt sicher, dass der Mandant die Inhalte wirklich richtig versteht.
Geht es um kleinere Streitigkeiten oder ist die Gegenseite im Recht, kann der Anwalt dabei helfen, die weiteren Schritte zu planen, um sich im besten Fall außergerichtlich zu einigen.
Ist das Anwaltsschreiben hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Gegenseite zum Beispiel falsche Behauptungen aufstellt, ist es ratsam, umgehend einen Anwalt einzuschalten. Dieser wird sich einen Überblick über die Sachlage verschaffen und sich mit der Gegenseite in Verbindung setzen.
Was passiert bei einer Klage?
Eine Klage leitet einen Zivilprozess ein. Ab der Zustellung der Klage hat der Beklagte zwei Wochen lang Zeit, um seine Verteidigung anzuzeigen. Ratsam ist, möglichst schnell einen Anwalt hinzuzuziehen.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass gleich nach Ablauf der Frist schon ein Versäumnisurteil zulasten des Beklagten ergeht. Das kann auch passieren, wenn der Beklagte seine Verteidigung selbst anzeigt, obwohl in dem Verfahren Anwaltszwang besteht.
Über die genaue Vorgehensweise in dem Fall entscheidet ein Richter. Dabei sieht die Zivilprozessordnung zwei Möglichkeiten vor:
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Der Richter kann einen „frühen ersten Termin“ ansetzen. Das Ziel dabei ist, sich gütlich zu einigen. Damit genug Zeit für die Vorbereitung bleibt, müssen zwischen der Zustellung der Klage und dem Termin mindestens zwei Wochen liegen.
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Wählt der Richter ein schriftliches Vorverfahren, muss der Beklagte durch eine sogenannte Verteidigungsanzeige erklären, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Die Erklärung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Ratsam ist, spätestens jetzt einen Anwalt zu beauftragen und ihm den Schriftverkehr zu überlassen. Innerhalb von zwei weiteren Wochen muss die Klageerwiderung erfolgen. Danach ist das schriftliche Vorverfahren abgeschlossen und das Gericht setzt einen Gütetermin und einen Termin für die mündliche Hauptverhandlung fest.
Eine Klageerwiderung enthält eine Stellungnahme zur Klage und inhaltliche Argumente. Gut verfasst, kann sie bewirken, dass eine außergerichtliche Einigung zustande kommt und eine mündliche Verhandlung damit hinfällig wird.
Denkbar ist auch, dass der Richter der Klage keine Aussicht auf Erfolg zuspricht und sie deshalb abweist. Deshalb ist sinnvoll, die Klageerwiderung einem Anwalt zu überlassen. Er kann rechtlich besser argumentieren und taktische Fehler vermeiden.
Möchte der Beklagte die Klageerwiderung selbst verfassen oder auf ein Muster zurückgreifen, kann er seinen Entwurf einem Anwalt vorlegen. Der Anwalt überprüft das Schriftstück dann auf eventuelle Fehler.
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Thema: Einen Anwalt beauftragen – Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 3
Übersicht:
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