Mustervertrag Vorlage

Mustervertrag Vorlage

Wer sich zu einem bestimmten Zweck einen Mustervertrag erstellen möchte, kann sich ähnliche Verträge als Vorlage nehmen. Natürlich kann man diese Musterverträge nicht ohne weiteres kopieren und dann als eigene Verträge verwenden. Denn schließlich hat man ja auch ggf. seine eigenen „Ansprüche“ die man in so einer Vorlage verdeutlichen möchte.  Als erstes sollte man sich überlegen, welche Art von Vertrag man aufsetzen möchte. Dann sucht man sich vergleichbare Verträge und „schneidet“ sie sich soweit zusammen, wie man sie gerade haben möchte.

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Diese erste Vorlage „glättet“ man dann in seinen Formulierungen, so das der gesamte Vertrag nicht nur als zusammengewürfeltes Etwas erscheint, sondern eine eigene „Einheit“ bildet. Vorsichtshalber kann man diese Verträge dann auch noch einmal von einem Notar oder Anwalt überprüfen lassen, ob die Zusammenstellung der verschiedensten „Paragrafen“ auch so rechtsgültig ist.

Dann steht dem eigentlichen Vertragsabschluss auch nichts mehr im Wege. Grundsätzlich gilt aber schon bei einer Vorlage, dass man darauf achten sollte, dass man bei der Textstruktur auch genug Platz für die einzelnen Beteiligten lässt, um die Personalien einzutragen, die für einen gültigen Vertragsabschluss nötig sind. Bei einem Handel gilt das natürlich auch für die einzelnen Gegenstände, die man kauft bzw. verkauft. Im Abschluss, sollte man auch nicht vergessen, dass man genug Platz für die Unterschriften lässt. Wer sich etwas mehr Mühe machen möchte, räumt hier noch eine Zeile ein, in der die Namen der Vertragspartner noch einmal getippt werden. Denn eine Unterschrift kann man ja oft nur schwer lesen.

Innerhalb der Vorlage sollte man aber auch auf eine Struktur achten, mit der man die einzelnen „Punkte“ die zur Vereinbarung gehören, abarbeitet. Also als Erstes, worum es geht. Dann notiert man noch wer welche Verpflichtungen eingeht und wer welche „Verantwortung“ trägt.

Die besonderen Rechte und Pflichten der Vertragspartner, die in besonderen Situationen gelten sollen, sind ebenfalls etwas, was man in einem eigenen Paragrafen unterbringen sollte. Sicher ist es grundsätzlich besser, wenn man seinen Vertrag von einem Notar überprüfen lässt. Allerdings heißt das nicht, dass man jeden Vertrag anzweifeln kann, der nicht von einem Anwalt für „rechtens“ befunden wurde. Enthält die Vereinbarung die „Salvatorische Klausel“ so gilt: wenn etwas im Vertrag nicht rechtsgültig ist, so gilt der Rest trotzdem und man wird einen „ungeliebten“ Vertrag nicht wieder los. Mehr Vorlagen zum privaten Gebrauch, auf www.briefvorlagen-papierformat.de

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