Mustervertrag Privat

Mustervertrag Privat

Wer sich heute Privat einen Mustervertrag erstellen möchte, muss sich mit seiner Vorlage sicher längst nicht so viel Mühe geben, wie ein Gewerbetreibender, der einem Endkunden oder auch Geschäftspartner etwas verkauft oder vermietet. Zumindest muss man aber auch als Privatperson in seine Musterverträge schreiben, dass man nicht als Gewerbetreibender handelt. Denn sonst haben die „Geschäftspartner“ ggf. auch einen „Anspruch“ auf Rückgaberecht und vergleichbare Leistungen eines Gewerbetreibenden. 

Auch wenn es nur um einen privaten Mustervertrag geht, mit dem man Beispielsweise sein Auto verkaufen möchte, sollte man sich an einige grundlegende „Angaben“ halten. Dazu gehören sicher vor allem die Angaben, die zu einem Fahrzeug gemacht werden können. Auch wenn es sicher im privaten Handel als lästig erscheint, sollte man auf diese Angaben nicht verzichten.

Auch wenn man letztendlich nicht viel dadurch ändert, ist es doch so, dass man damit auf jeden Fall etwas besser den Streit vermeiden kann, zu dem es ja immer kommen kann. Außerdem sollte man auch gerade als privater Verkäufer sehr darauf achten, dass das Auto rechtzeitig vom Käufer abgemeldet ist.

Notfalls setzt man zu dem Mustervertrag noch eine „Vollmacht“ für den Käufer auf, um das Auto sicherheitshalber selbst abzumelden, obwohl es sich schon im Eigentum eines anderen befindet. Aber gerade wenn man das Fahrzeug im Familienkreis oder im Bekanntenkreis verkaufen möchte, kann man ja auch einfach mal einen „Ausflug“ zur Behörde machen und die Ummeldung gemeinsam vornehmen.

Damit spart man sich das Aufsetzen weiterer Schriftstücke und ist doch auch einigermaßen sicher. Weil es in Deutschland ein freies Vertragsrecht gibt, kann man sich grundsätzlich jeden Mustervertrag frei formulieren, wie er gerade für den eigenen Bedarf nötig ist.

Trotzdem sollte man immer auch an die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen denken. Das gilt für den „Hinweis“ auf Widerrufsrecht genau so, wie für „Klauseln“ die in keinem Vertrag zulässig wären. Natürlich ist man nicht dazu gezwungen jeden Vertrag auch von einem Notar beglaubigen zu lassen.

Das ist gerade im privaten Handel oft auch viel zu teuer. Allerdings sollte man nicht darauf verzichten, wenn es um höhere Werte, wie zum Beispiel ein Haus oder vergleichbare Eigentümer geht, die verkauft werden sollen. Auch im „engsten“ Familienkreis wird man diese Verträge brauchen, wenn man die Eigentumsverhältnisse beim Grundbuchamt bzw. anderen Behörden ummelden möchte. Dazu kommt auch noch, dass man sich sicher auch in der Familie nicht immer nur auf ein „Versprechen“ verlassen sollte.

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