Fragen und Antworten zur Online-Scheidung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Online-Scheidung 

2010 gab es in Deutschland rund 200.000 Scheidungen, für das Jahr 2011 werden sogar noch höhere Zahlen erwartet. Damit bewegt sich die Scheidungsrate nahe der 40-Prozent-Marke und hat damit einen neuen Rekord erreicht.

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Das ändert aber natürlich nichts daran, dass jedes Jahr viele Verliebte den Bund der Ehe eingehen, in dem festen und hoffnungsvollen Glauben, dass diese Verbindung für immer halten wird. Wie die Scheidungsrate zeigt, folgt nicht selten ein paar Jahre später dann allerdings das böse Erwachen und die Suche nach einem Scheidungsanwalt beginnt. 

Heute sind Scheidungen aber bei weitem nicht mehr so kompliziert wie dies früher der Fall war und auch wenn es für die Betroffenen bitter ist, so gehören Scheidungen für Anwälte zur alltäglichen Routine. In unserer schnelllebigen, digitalisierten Zeit ist es dann auch nicht weiter verwunderlich, dass eine Scheidung möglichst schnell und ohne großen Aufwand über die Bühne gehen soll und mittlerweile auch Online-Scheidungen angeboten werden.

Was genau sich dahinter verbirgt und worauf es dabei zu achten gilt, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Online-Scheidung:

Was bedeutet Online-Scheidung überhaupt?

Die Bezeichnung Online-Scheidung ist etwas irreführend, denn bei der Online-Scheidung geht es zwar um das Scheidungsverfahren, aber nicht um die Scheidung selbst. Das bedeutet, im Rahmen der Online-Scheidung wird dem Scheidungsanwalt das Mandat online erteilt und das Scheidungsverfahren online beantragt.

Die Korrespondenz mit dem Anwalt findet dabei überwiegend per E-Mail statt.

Die Scheidungsklage wird dann aber ganz klassisch bei Gericht eingereicht und auch das Scheidungsurteil fällt der Richter nicht online, sondern in einer echten Gerichtsverhandlung, zu der beide Parteien persönlich erscheinen müssen. 

Wie läuft eine Online-Scheidung ab?

Der Ablauf einer Online-Scheidung ist recht einfach. Derjenige, der sich scheiden lassen möchte, besucht die Homepage eines Anwalts, der die Online-Scheidung anbietet. Dort ist ein Formular hinterlegt, das ausgefüllt werden muss. Gleichzeitig kann der Mandant dem Anwalt online die Vollmacht erteilen, das Scheidungsverfahren durchzuführen.

Durch die online erteilte Vollmacht und das ausgefüllte Formular entfällt ein persönlicher Gesprächs- und Beratungstermin und damit auch die dafür fälligen Gebühren. Ausgehend von den Angaben im Formular erstellt der Anwalt den Scheidungsantrag und schickt diesen per E-Mail an den Mandanten. Wenn alle Angaben richtig sind und der Mandant den Scheidungsantrag freigibt, reicht der Anwalt die Scheidungsklage bei Gericht ein und das offizielle Scheidungsverfahren beginnt.

Wo sich die Anwaltskanzlei des Anwalts befindet, spielt dabei übrigens keine Rolle. Ausschlagend für die Zuständigkeit des Gerichts ist nämlich immer der Wohnort desjenigen, der die Scheidung einreicht. Wohnen die Eheleute beispielsweise in Hamburg, ist ein Gericht in Hamburg für die Scheidung zuständig, auch wenn der beauftragte Anwalt seine Kanzlei in München hat.  

Worin liegen die Vorteile der Online-Scheidung?

Der größte Vorteil liegt zweifelsohne in der Kostenersparnis. Die Idee hinter der Online-Scheidung ist die Reduzierung des Aufwands für den Mandanten und den Anwalt. Da persönliche Beratungsgespräche entfallen und die Korrespondenz überwiegend elektronisch und papierlos erfolgt, kostet eine Online-Scheidung im Durchschnitt 25 Prozent weniger als eine Scheidung auf herkömmlichem Wege, auch wenn die genauen Kosten natürlich immer vom Einzelfall abhängen.

Ein weiterer Vorteil ist die Zeitersparnis. Da letztlich alle Schritte bis zur Einreichung der Klage bei Gericht online erfolgen, entfallen Wartezeiten auf Termine beim Anwalt und lange Postwege. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Klage bei Gericht vorliegt, geht aber alles seinen normalen Gang.

Das bedeutet, die Scheidungswilligen müssen auch bei einer Online-Scheidung das Trennungsjahr abwarten, es sei denn, es liegt ein besonderer Härtefall vor. Die Scheidung selbst erfolgt dann in aller Regel vier bis sechs Monate nach Eingang der Klage, wobei die Verfahrensdauer davon abhängt, wie hoch das Arbeitsaufkommen des Gerichtes ist und wie einig sich die beiden Parteien sind. 

Wer kann die Online-Scheidung nutzen?

Grundsätzlich kann jeder die Online-Scheidung nutzen, der sich scheiden lassen möchte. Allerdings ist dieses Verfahren in erster Linie für diejenigen interessant, die wissen, was sie wollen, und wesentliche Fragen zu Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen bereits geklärt haben.

In diesem Fall können die künftigen Ex-Partner sogar nur einen gemeinsamen Anwalt mit dem Scheidungsverfahren beauftragen. Der Scheidungsantrag kann aber auch dann online gestellt werden, wenn sich die Parteien nicht einig sind oder einer der beiden Partner nicht in die Scheidung eingewilligt hat.

In diesen Fällen kann aber oft nicht auf eine umfassende Beratung verzichtet werden. Diese steht dem Mandanten selbstverständlich auch dann zu, wenn er das Mandat online erteilt hat und kann per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. In letzterem Fall sind die Zeit- und Kostenersparnis als wesentliche Pluspunkte der Online-Scheidung dann aber nur noch eingeschränkt gegeben.   

Worauf gilt es bei der Wahl des Anwalts zu achten?

Anwälte, die die Online-Scheidung anbieten, sind vollwertige Juristen, die in aller Regel ganz normale Anwaltskanzleien betreiben und dieses Verfahren als zusätzliche Leistung anbieten. Die meisten der Anwälte arbeiten zudem mit anderen Anwälten in verschiedenen Städten zusammen.

Dies ist vor allem im Hinblick auf die Kosten ein großer Vorteil, denn der Anwalt nimmt an der Gerichtsverhandlung teil. Um die Kosten und den Zeitaufwand zu senken, kann sich der Anwalt, der seine Kanzlei in München hat und einen Mandanten aus Hamburg vertritt, somit vor Gericht von einem Kollegen aus Hamburg vertreten lassen.

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Thema: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Online-Scheidung 

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