Tipps – Wohnwagen und Wohnmobil rechtmässig richtig überwintern

Tipps und Infos: Wohnwagen und Wohnmobil richtig (rechtmäßig) überwintern 

Campingurlaub ist keineswegs eine neue Erfindung, hat sich im Laufe der Zeit aber deutlich verändert. So wurde der Urlaub auf dem Campingplatz früher mitunter ein wenig belächelt und galt als eher einfache Urlaubsvariante, die vor allem für Individualisten oder Urlauber mit schmalerem Geldbeutel geeignet war.

Anzeige

Heute sind Wohnwagen und Wohnmobile teilweise fast schon kleine Luxushotels auf Rädern, so dass ein Campingurlaub nicht mehr nur dem Bedürfnis nach Freiheit und Individualität gerecht wird, sondern auch die Ansprüche an den Komfort erfüllt. 

Aber auch wenn es seit einigen Jahren wieder immer beliebter wird, mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil auf Tour zu gehen, spielt diese Reisevariante hauptsächlich in den warmen Jahreszeiten eine Rolle und mit Ende des Herbstes werden hierzulande rund 90 Prozent aller Reisegefährte in den Winterschlaf geschickt.

Spätestens wenn sich die kalte Jahreszeit nähert, stellt sich aber oft die Frage, wo der Wohnwagen oder das Wohnmobil abgestellt werden können und auch, worauf es bei einem Saisonkennzeichen zu achten gilt.

Hier daher die wichtigsten Tipps und Infos, um Wohnwagen oder Wohnmobil richtig – im Sinne von rechtmäßig – zu überwintern, in der Übersicht:      

Dürfen Wohnwagen und Wohnmobil auf der Straße parken?

Im Idealfall lässt sich ein überdachter und trockener Stellplatz finden, an dem das Reisegefährt vor Wind und Wetter geschützt und zudem auch vor Diebstahl und Vandalismus sicher ist. Allerdings tauchen hier oft schon die ersten Schwierigkeiten auf, denn nicht jeder Wohnwagen- oder Wohnmobilbesitzer nennt eine entsprechend große Garage oder einen Carport sein eigen.

Daher scheint die Straße oft eine einfache und naheliegende Lösung zu sein. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass für Wohnwagen und für Wohnmobile nicht die gleichen Regelungen gelten. Wohnmobile sind Fahrzeuge, bei denen der Wohnbereich unmittelbar in das Gefährt integriert ist. Aus diesem Grund dürfen Wohnmobile genauso wie Autos oder Motorräder auf öffentlichen Straßen parken. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie zugelassen sind.

Bei Wohnwagen sieht es anders aus, hier regelt § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung das Parken auf öffentlich zugänglichen Straßen. Demnach dürfen Anhänger, die vom Zugfahrzeug abgekoppelt sind, maximal zwei Wochen lang auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen parken. Wird der Wohnwagen länger als zwei Wochen abgestellt, droht ein Bußgeld.   

Können Wohnwagen und Wohnmobil auf dem privaten Grundstück überwintern?

Grundsätzlich ist es erlaubt, den Wohnwagen oder das Wohnmobil auf Privatgrund abzustellen, also beispielsweise im heimischen Garten zu überwintern. Aber auch wenn es sich um ein privates Grundstück handelt, müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden.

So ist unter anderem vorgegeben, wie groß der Abstand zwischen dem Abstellplatz oder der Garage und dem Nachbargrundstück sein muss. Die genauen Bestimmungen sind meist in den Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt, Auskünfte können die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erteilen.

Wichtig ist außerdem, auf den Zustand des Reisegefährts zu achten, denn auch wenn Öl oder Chemikalien in den Boden gelangen, kann es Ärger geben.   

Was muss bei Saisonkennzeichen beachtet werden?

Da Wohnwagen und Wohnmobile oft nicht das ganze Jahr über genutzt werden, sind viele auch nur mit einem Saisonkennzeichen zugelassen. Ein Saisonkennzeichen ist für einen bestimmten Zeitraum, der mindestens zwei und maximal elf Monate beträgt, gültig. Der Versicherungsschutz ist ebenfalls auf den Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens beschränkt.

Seit dem 01. Juli 2012 gibt es mit dem sogenannten Wechselkennzeichen eine Alternative. Anders als ein Saisonkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen an keinen festen Zeitraum gebunden, sondern kann je nach Bedarf entweder für das Reisegefährt oder für den Pkw verwendet werden. Unabhängig von der Art der Zulassung gilt aber, dass es verboten ist, ein Fahrzeug ohne oder mit abgelaufenem Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlich zugänglichen Parkplatz zu parken.

Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg, sondern muss auch damit rechnen, dass sein Reisegefährt kostenpflichtig abgeschleppt wird. Kann der Wohnwagen- oder Wohnmobilbesitzer sein Fahrzeug nicht auf seinem Privatgrundstück abstellen, ist er daher gut beraten, wenn er einen privaten Stellplatz anmietet.

Befindet sich dieser Stellplatz auf einem Parkplatz, der durch beispielsweise Schranken für die Öffentlichkeit gesperrt ist, kann das Reisegefährt hier auch ohne Zulassung überwintern.Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht nur das Parken, sondern auch das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum ohne oder mit abgelaufenem Kennzeichen verboten ist.

Dabei gilt dieses Verbot für alle Fahrten, also auch für Überführungs- oder Probefahrten. Das Fahren ohne Versicherungsschutz wird mit einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten in Flensburg geahndet. Richtig ärgerlich wird es, wenn es bei einer solchen Fahrt auch noch zu einem Unfall kommt.

In diesem Fall haftet der Fahrzeughalter nämlich mit seinem gesamten Vermögen für den entstandenen Personen- oder Sachschaden, und dies unabhängig davon, ob er selbst oder eine andere Person mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Mehr Ratgeber, Vorlagen und Tipps zu Verträgen:

 

Thema: Tipps und Infos – Wohnwagen und Wohnmobil richtig
(rechtmäßig) überwintern

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterverträge99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen