Regelungen im Arbeitsvertrag

Die wichtigsten Regelungen im Arbeitsvertrag 

Ein Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und hält die Rechte und Pflichten beider Seiten in schriftlicher Form fest.

Anzeige

Dabei gleichen sich Arbeitsverträge in vielen Punkten, zunächst unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag für eine Vollzeit-, eine Teilzeit- oder eine geringfügige Beschäftigung abgeschlossen wird. Hier die wichtigsten Regelungen in einem Arbeitsvertrag.

•        Beginn, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird festgelegt, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beginnt und in welcher Position der Arbeitnehmer eingestellt wird. Daneben werden der oder die Orte aufgeführt, die als Arbeitsstätten gelten.

Wichtig ist zudem, dass der Inhalt des Arbeitsverhältnisses dahingehend beschrieben wird, dass die einzelnen Tätigkeiten, die Bestandteile des Tätigkeitsbereiches des Arbeitnehmers sind, möglichst vollständig und konkret aufgelistet werden. Wird eine Probezeit vereinbart, muss auch diese benannt werden. Vervollständigt wird dieser Vertragsteil durch Regelungen zur Kündigung, insbesondere im Hinblick auf die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

•        Arbeitszeit.

Hier wird zunächst die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche oder pro Monat aufgeführt. In den meisten Arbeitsverträgen findet sich jedoch der Zusatz, dass sich die Arbeitseinsätze nach betrieblichen Bedürfnissen richten, was bedeutet, dass Überstunden oder Einsätze zu anderen Arbeitszeiten, beispielsweise am Wochenende oder an Feiertagen bei Bedarf grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen zulässig sind.

•        Vergütung.

Auch hier erfolgt zunächst eine Bezifferung der vereinbarten Vergütung pro Stunden oder pro Monat, wobei die Bestandteile, aus denen sich die Vergütung im Einzelnen zusammensetzt, ebenfalls aufgeführt werden. Daneben enthält dieser Vertragspunkt Angaben dazu, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form die Vergütung ausbezahlt wird.

•        Urlaub.

Je nach Tätigkeit schreibt der Gesetzgeber eine Mindestanzahl an Urlaubstagen vor. Der Arbeitsvertrag gibt Aufschluss über die Gesamtzahl der Arbeitstage, die als Urlaubstage gelten, wobei der Jahresurlaub in der Regel auf der Basis der Arbeitstage pro Woche berechnet wird.

•        Fortzahlung der Vergütung im Fall von Krankheit oder persönlicher Verhinderung.

Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist der Arbeitsgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, Lohn oder Gehalt sechs Wochen lang weiter auszuzahlen. Allerdings ist der Arbeitsnehmer verpflichtet, seine Erkrankung unverzüglich anzuzeigen und durch ärztliches Attest zu belegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert als drei Kalendertage.

Als persönliche Verhinderung wird verstanden, wenn der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, weil er beispielsweise heiratet, umzieht oder ein naher Verwandter verstirbt. In diesem Fall wird ein sogenannter Sonderurlaub gewährt, die Anzahl der gewährten Tage sowie die Bedingungen werden im Arbeitsvertrag festgehalten.

•        Verschwiegenheitsklausel.

Diese, in grundsätzlich jedem Arbeitsvertrag enthaltene Klausel besagt, dass der Arbeitnehmer keine Betriebinterna an Außenstehende weitergeben darf, wobei dies sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach Beendigung gilt.

•        Weitere Vereinbarungen.

Je nach Betrieb und in Abstimmung auf die Tätigkeit können weitere Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise hinsichtlich der Nutzung von Telefon oder Internet oder Regelungen bezüglich der Arbeitskleidung.

Mehr Anleitungen, Tipps und Vorlagen für Verträge:


Thema: Die wichtigsten Regelungen im Arbeitsvertrag        

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterverträge99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen