Die wichtigsten Infos zur Pflegeversicherung

Übersicht: die wichtigsten Infos zur Pflegeversicherung 

Dass die Gesellschaft immer älter wird, ist zunächst natürlich positiv. Aber es gibt auch Schattenseiten, denn nicht jeder ist im Alter fit und in der Lage, sich selbst zu versorgen.

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Insofern macht es durchaus Sinn, sich möglichst früh mit den Themen Pflege und Pflegeversicherung auseinanderzusetzen und dies nicht nur in gesundheitsmedizinischer, sondern auch und vor allem in finanzieller Hinsicht. 

Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung deckt in aller Regel nämlich nur einen Teil der Kosten ab. Für den Rest muss das eigene Vermögen herhalten oder Angehörige werden zur Kasse gebeten.

Die wichtigsten Infos zur Pflegeversicherung erklärt die folgende Übersicht:

Warum wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt und wie hoch ist der Beitrag?

Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, ab dem 80. Lebensjahr auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, auf 28,6 Prozent an. Mit zunehmendem Alter wird auch die Wahrscheinlichkeit noch höher. Die Bürger würden dieses Risiko aber unterschätzen oder schlichtweg verdrängen.

Aus diesem Grund wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung als Pflichtversicherung für alle diejenigen eingeführt, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Hinsichtlich der Leistungen gibt es keinerlei Unterschiede, jedes Mitglied hat also Anspruch auf exakt die gleichen Leistungen.Finanziert werden die Ausgaben der Pflegeversicherung durch Beiträge, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte teilen.

Derzeit beläuft sich der Beitragssatz auf 1,95 Prozent des Einkommens, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen also jeweils 0,975 Prozent. Für Kinderlose, die älter sind als 23 Jahre, erhöht sich der Beitrag aber um 0,25 Prozentpunkte, sie bezahlen somit 1,225 Prozent. Die Begründung hierfür ist, dass diejenigen, die keine Kinder haben, auch nicht von ihren Kindern versorgt und gepflegt werden können und daher in vollem Umfang auf die Unterstützung der Pflegeversicherung angewiesen sind. 

Eine Ausnahme im Hinblick auf den Beitrag bildet das Bundesland Sachsen. In allen anderen Bundesländern wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft, um damit die Pflegeversicherung zu finanzieren. In Sachsen blieb der Feiertag erhalten, dafür bezahlen sächsische Arbeitnehmer aber auch 1,475 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag.    

Wie und wo werden Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt?

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse gehört zu der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.

Ist ein Antrag eingegangen, beauftragt die Pflegekasse den sogenannten Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der einen Hausbesuch durchführt und ein Gutachten erstellt, in dem er den Betroffenen in eine Pflegestufe einordnet. Die Pflegestufe entscheidet darüber, in welchem Umfang Leistungen gewährt werden.  

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt davon ab, wie viel Hilfe der Betroffene benötigt. Je nach Umfang der Hilfebedürftigkeit wird zwischen drei Pflegestufen unterschieden und diese bestimmen die Höhe des Pflegegeldes. Pflegestufe I liegt vor, wenn der Betroffene erheblich pflegebedürftig ist.

Dies ist der Fall, wenn er täglich mindestens 90 Minuten betreut werden muss, von denen 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Personen, die in Pflegestufe II eingeordnet sind, sind schwer pflegebedürftig. Bei Pflegestufe III ist schwerste Pflegebedürftigkeit mit einem Betreuungsaufwand von mindestens fünf Stunden täglich gegeben, wobei davon allein vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen. Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aber nicht nur aus der Pflegestufe, sondern auch daraus, in welcher Form der Betroffene gepflegt wird und auch hier gibt es mehrere Varianten.

So kann der Betroffene zu Hause entweder von einem Angehörigen oder von einem Pflegedienst betreut werden oder er ist im Zuge der sogenannten vollstationären Pflege in einem Heim untergebracht. Hat der Betroffene beispielsweise Pflegestufe I, bezahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege durch einen Angehörigen 225 Euro Pflegegeld pro Monat, bei einer vollstationären Pflege sind es 1023 Euro. 

Was passiert, wenn das Pflegegeld die Kosten nicht deckt?

Die Bundesregierung definiert die Pflegeversicherung als eine Art Teilkaskoversicherung, die nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Den Differenzbetrag müssen die Betroffenen oder deren Angehörige aus eigener Tasche finanzieren. Tritt der Pflegefall ein, prüfen die Sozialämter dazu zunächst die Vermögenswerte des Betroffenen.

Hierzu gehören neben der gesetzlichen Alters- und der Pflegerente beispielsweise Bargeld, Guthaben auf Sparbüchern, Versicherungspolicen, Wertpapiere oder auch Immobilien. Reichen die Mittel hier nicht aus, wird im zweiten Schritt geprüft, ob der Ehepartner für die Kosten aufkommen kann. Ist auch dies nicht der Fall, werden im dritten Schritt Verwandte in gerader Linie zur Kasse gebeten und in aller Regel handelt es sich dabei um die Kinder.

Die Höhe des sogenannten Elternunterhalts ergibt sich aus dem finanziellen Leistungsvermögen. Maßgeblich hierfür ist der Nettolohn, von dem noch einige Kosten wie beispielsweise Werbungskosten, Unterhaltszahlungen oder eigene Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Bleiben nach Abzug dieser Kosten für einen Alleinstehenden über 1.500 Euro und bei Verheirateten über 2.700 Euro als Nettolohn übrig, kassiert das Sozialamt maximal die Hälfte des Differenzbetrages.

Beläuft sich das Nettoeinkommen eines Alleinstehenden nach Abzug der Kosten auf beispielsweise 2.000 Euro, liegt er mit 500 Euro über der Grenze und muss damit maximal 250 Euro der Pflegekosten übernehmen. Gibt es mehrere Kinder, werden die Gesamtkosten ebenfalls nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip aufgeteilt. Das bedeutet, dass das Kind, das am meisten verdient, mehr bezahlen muss als seine Geschwister mit geringerem Einkommen.       

Wie sinnvoll ist eine private Pflegezusatzversicherung?

Private Pflegezusatzversicherungen werden in drei Varianten angeboten. So gibt es die Pflegerentenversicherung, bei der eine monatliche Rente ausbezahlt wird, wenn Pflegbedürftigkeit eintritt. Daneben gibt es die Pflegekostenversicherung, die die Differenz zwischen dem Pflegegeld und den tatsächlichen Pflegekosten vollständig oder anteilig übernimmt.

Als dritte Variante gibt es die Pflegetagegeldversicherung, bei der für jeden Pflegetag ein bestimmter Betrag ausbezahlt wird. Private Pflegezusatzversicherungen bieten zweifelsohne Sicherheit, allerdings zu einem hohen Preis.

Statt einen Vertrag über eine Zusatzversicherung abzuschließen, ist daher sinnvoller, möglichst früh für das Alter vorzusorgen und sich mithilfe von renditestärkeren Finanzprodukten ein finanzielles Polster anzusparen.

Weiterführende Ratgeber, Vorlagen und Verträge:

 

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