Arbeitsvertrag – Was bedeutet Altersteilzeit?

Stichwort Arbeitsvertrag: Was bedeutet Altersteilzeit? 

Es gibt viele Arbeitnehmer, die sich auf den Zeitpunkt freuen, an dem sie ihr Berufsleben endlich beenden und in den Ruhestand wechseln können. Genauso gibt es jedoch auch Arbeitnehmer, die sich nur schwer mit dem Gedanken anfreunden können, von heute auf morgen vom Arbeitnehmer zum Rentner zu werden.

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Dabei gibt es mit der sogenannten Altersteilzeit eine Art Zwischenlösung. Die Altersteilzeit macht es nämlich möglich, gleitend aus der regulären Erwerbstätigkeit in den Ruhestand überzugehen.  

Stichwort Arbeitsvertrag: Was bedeutet Altersteilzeit?

In einfachen Worten erklärt bedeutet Altersteilzeit zunächst einmal nichts anderes, als dass sich die bisherige Arbeitszeit halbiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit arbeitet oder in Teilzeit tätig ist. Vereinbaren der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber Altersteilzeit, reduziert sich immer die bislang vereinbarte Arbeitszeit um die Hälfte.

Für die Altersteilzeit selbst kommen dann im Wesentlichen zwei unterschiedliche Modelle in Frage:

1.       Das Gleichverteilungsmodell setzt die ursprüngliche Idee der Altersteilzeit um und wird deshalb mitunter auch echte Altersteilzeit genannt. Der Arbeitnehmer arbeitet bei diesem Modell während der gesamten Dauer der Altersteilzeit weiterhin für seinen Arbeitgeber.

Im Unterschied zu vorher halbiert sich jedoch seine Arbeitszeit. Je nach Unternehmen und Absprachen wird dies realisiert, indem der Arbeitnehmer beispielsweise nur noch halbtags arbeitet oder indem er immer im Wechsel einen bestimmten Zeitraum lang arbeitet und danach den gleichen Zeitraum frei hat. 

2.       Das Blockmodell, das deutlich häufiger gewählt wird als das Gleichverteilungsmodell, gliedert die Altersteilzeit in zwei Abschnitte. Im ersten Abschnitt, der sogenannten Arbeitsphase, arbeitet der Arbeitnehmer wie bisher weiter. Schon während der Arbeitsphase bezieht er jedoch nur noch das Altersteilzeitentgelt.

An die Arbeitsphase schließt sich mit der Freistellungsphase der zweite Abschnitt an. Während der Freistellungsphase ist der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, erhält aber weiterhin das Altersteilzeitentgelt.

Arbeitet ein Arbeitnehmer bislang beispielsweise 40 Stunden pro Woche und vereinbart er mit seinem Arbeitgeber vier Jahre Altersteilzeit im Blockmodell, würde er zwei Jahre lang wie bisher 40 Wochenstunden arbeiten. In den beiden darauffolgenden Jahren wäre der Arbeitnehmer dann freigestellt, müsste also nicht mehr zur Arbeit erscheinen. An der Höhe des Einkommens würde sich dabei in den gesamten vier Jahren nichts ändern.  

Was bedeutet die Altersteilzeit für das monatliche Einkommen?

Durch die Altersteilzeit halbiert sich die Arbeitszeit und infolgedessen halbiert sich grundsätzlich auch das monatliche Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber stockt das Regelarbeitsentgelt während der Altersteilzeit allerdings auf.

Beim Regelarbeitsentgelt handelt es sich um das Arbeitseinkommen, das der Arbeitnehmer bisher regulär verdient hat und das das Grundgehalt, regelmäßige Zulagen, Prämien und Zuschläge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge und andere geldwerte Vorteile umfasst. Vergütungen für Überstunden, Einmalzahlungen und andere unregelmäßige Leistungen sind keine Bestandteile des Regelarbeitsentgelts.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt während der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufzustocken. Für die Praxis heißt das, dass der Arbeitnehmer bei nur noch halber Arbeitszeit weiterhin mindestens 70 Prozent seines bisherigen Entgelts verdient. Eine Aufstockung nimmt der Arbeitgeber außerdem auch bei den Rentenversicherungsbeiträgen vor.

Bei den Beiträgen in die Rentenkasse bilden nämlich 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts die Berechnungsgrundlage. Früher wurde die Altersteilzeit gefördert, indem sich Arbeitgeber die Aufstockungsbeträge von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen konnten. Dies ist jetzt nur noch bei den Arbeitnehmern möglich, die ihre Altersteilzeit vor dem 01. Januar 2010 angetreten haben. Bei allen anderen Arbeitnehmern müssen Arbeitgeber die Aufstockungen selbst aufbringen. Arbeitnehmer erhalten die 20-prozentige Aufstockung des Regelarbeitsentgelts steuerfrei, allerdings unterliegt sie dem Progressionsvorbehalt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit gehen kann?

Der Antritt der Altersteilzeit ist an vier grundlegende Bedingungen geknüpft:1.       Der Arbeitnehmer muss mindestens 55 Jahre alt sein.2.       In den fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit müssen mindestens 1.080 Kalendertage lang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt worden sein. 1.080 Kalendertage entsprechen ungefähr drei Jahren. Ob der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum in Voll- oder in Teilzeit gearbeitet hat, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass er sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Die 1.080 Kalendertage können jedoch auch dadurch erfüllt sein, dass der Arbeitnehmer im EU-Ausland gearbeitet oder Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen hat. 3.       Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber haben die Altersteilzeit vereinbart und beide Seiten sind mit dieser Vereinbarung einverstanden.

Dies ist deshalb von Bedeutung, weil nach dem Altersteilzeitgesetz kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht. Stattdessen beruht die Altersteilzeit immer auf einer freiwilligen Vereinbarung. Durch den Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag kann sich zwar ein prinzipieller Anspruch auf Altersteilzeit ergeben.

Selbst dann muss der Arbeitgeber aber nur bei einem bestimmten Prozentsatz seiner Beschäftigten zustimmen. 4.       Die Altersteilzeit muss für mindestens drei Jahre vereinbart werden. Gleichzeitig muss die Altersteilzeit mit dem Bezug der Altersrente enden. Der Arbeitnehmer muss also mindestens drei Jahre lang in Altersteilzeit sein und direkt danach seine Rente bekommen. 

Wie wird die Altersteilzeit vereinbart?

Da es keine offizielle Stelle gibt, die darüber entscheidet, ob ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit gehen kann oder ob nicht, sondern dies auf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer beruht, gibt es auch kein offizielles Antragsformular. Deshalb sollte sich der Arbeitnehmer zunächst einmal gründlich informieren.

So sollte er unter anderem bei der Rentenversicherung nachfragen, ab wann sein Bezug der Altersrente beginnen kann und wie sich die Altersteilzeit auf die Rentenhöhe auswirken würde. Zudem sollte der Arbeitnehmer ausrechnen, wie hoch sein Altersteilzeitentgelt ausfallen würde und ob dieses Geld ausreicht, um den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Als nächstes sollte sich der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber zusammensetzen und besprechen, ob, wann und in welcher Form die Altersteilzeit möglich wäre. Stimmt der Arbeitgeber zu, werden die Vereinbarungen in einem vertragsähnlichen Schriftstück festgehalten.

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