Mustervertrag Arbeitsvertrag
Der Mustervertrag für einen Arbeitsvertrag kann nicht ohne weiteres aus einem Ärmel geschüttelt werden. Für die Musterverträge der verschiedenen Branchen und Arbeitsverhältnisse muss jeweils eine ganz eigene Vorlage erstellt werden. Trotzdem gibt es einige allgemeine „Daten“ die in jedem Arbeitsvertrag wieder auftauchen.
1.) Die Vertragsart Hier muss schon in der „Überschrift“ sehr genau festgelegt werden, um welche Art des Vertrages es sich bei einem Arbeitsvertrag handelt. Ob es nun ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung, eine Teilzeitbeschäftigung oder eine freiberufliche Mitarbeit geht, spielt dabei keine Rolle.
2.) Die PersonalienIn jedem Fall müssen als nächstes natürlich auch die beteiligten Parteien, sehr genau „definiert“ werden. Hier geht es dann vor allem um die Klarstellung, wer hier nun mit wem einen Vertrag aushandelt.
3.) Die Arbeitsaufgabe und das Entgelt In einem oder auch mehreren Abschnitten, muss vereinbart werden, für welche Aufgaben der Arbeitnehmer eingestellt wird und was dafür gezahlt wird. Bei den Aufgaben, kann es eine nähere Arbeitsbeschreibung geben, aber auch „Verschwiegenheitserklärungen“ und sonstige „Verpflichtungen“ des Arbeitnehmers müssen aufgeführt werden. Im Bezug auf das Entgelt durch den Arbeitgeber, muss zudem noch angegeben werden, welche „sonstigen“ Leistungen der Arbeitgeber erbringt. Das kann die Übernahme von „Spesen“ sein, aber auch betriebliche „Rentenversicherungen“ und Ähnliches.
4.) Die gesetzlichen Vorgaben In Deutschland gibt es, trotz des freien Vertragsrechts auch noch viele Vorschriften, die ein Arbeitgeber, beim Erstellen des Vertrages einhalten muss. Das gilt für „Urlaub“, Ansprüche auf Altersteilzeit oder besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Für solche Fälle müssen ebenfalls entsprechende Paragrafen eingeplant werden.
5.) Die salvatorische Klausel Die salvatorische Klausel, sichert im weiteren Sinne, Arbeitgeber und Arbeitnehmer davor ab, dass der Vertrag völlig ungültig wird, wenn es eine „Bestimmung“ im Vertrag gibt, die gesetzeswidrig und damit ungültig ist.
In manchen Fällen verzichten Arbeitgeber bewusst auf diese Klausel, damit ein „Arbeitnehmer“ ggf. übervorteilt werden kann und sich dann nicht mehr traut auf gerichtlichem Wege noch ausstehende Ansprüche einzufordern. Wer in Deutschland arbeitet, bekommt längst nicht mehr nur Arbeitsverträge die dem deutschen Recht entsprechen, weil es eben für manche Betriebe zu „arbeitnehmerfreundlich“ ist. Ein „internationaler“ Arbeitsvertrag ist vor allem bei großen und natürlich auch internationalen Unternehmen wie z.B. Fluggesellschaften sehr beliebt.
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