Fragen und Antworten zum neuen Widerrufsrecht

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Widerrufsrecht 

Der Online-Handel ist gefragt wie nie zuvor. Schließlich ist es ja auch überaus komfortabel, rund um die Uhr weltweit einkaufen zu können und sich die bestellten Waren bequem nach Hause liefern zu lassen.

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Zudem sind im Internet oft Schnäppchen möglich, denn die Onlineshop-Betreiber können die Kostenersparnisse, die sie durch beispielsweise reduzierte Personal-, Lager- oder Mietkosten einsparen, an ihre Kunden weitergeben.

Gleichzeitig kommen mit dem blühenden Online-Handel aber auch zahlreiche Fragen auf, sowohl auf Seiten der Kunden als auch auf Seiten der Anbieter. 

Vor allem viele Fragen im Zusammenhang mit dem Widerrufs- und Rückgaberecht sind nicht eindeutig geregelt oder nur schwammig formuliert und genau dies führt regelmäßig zu Streitigkeiten. Mitte Juni 2010 wurden nun einige wichtige Gesetzesänderung wirksam, die sich auf das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen beziehen und für mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Anbieter sorgen sollen.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Widerrufsrecht auf einen Blick:

Was sind das Widerrufs- und Rückgaberecht überhaupt?

Bei diesen Rechten handelt es sich um Verbraucherrechte. Durch das Widerrufsrecht kann der Verbraucher einen wirksam abgeschlossenen Vertrag widerrufen, sich also von dem Vertrag wieder lösen.

Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, wird der Vertrag hinfällig und die Leistungen, die bereits ausgetauscht wurden, müssen rückgängig gemacht oder zurückgegeben werden. Dabei kennt das Verbraucherschutzrecht, je nach Handelsform, unterschiedliche Widerrufsrechte. Geregelt sind die Widerrufsrechte in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch und hier gibt es beispielsweise mit §312 das Haustürwiderrufsrecht, mit §312b bis 312d das Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel oder bei Fernabsatzgeschäften oder mit §495 Abs. 1 das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen.

Für den Online-Handel sind insbesondere die Widerrufsrechte bei Fernansatzgeschäften von Bedeutung. Bei Fernabsatzgeschäften handelt es sich um Verträge, die durch Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden, also beispielsweise per Internet und E-Mail, genauso aber auch per Fax, SMS, Telefon oder Brief.

Das Rückgaberecht ermöglicht dem Verbraucher, die erhaltene Ware zurückzugeben. In diesem Fall muss der Vertrag nicht gesondert widerrufen werden, sondern wird durch die Rückgabe automatisch hinfällig. 

Was bedeutet der Begriff Wertersatz im Zusammenhang mit dem Widerruf?

Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, indem er ein Produkt zurückgibt, das er bereits benutzt hat, kann der Verkäufer einen Wertersatz fordern, da der Wert des Produktes durch den Gebrauch gemindert ist. Bislang hatte es ausgereicht, wenn der Verbraucher schriftlich und spätestens beim Vertragsabschluss darüber informiert wurde, dass der Verkäufer einen Wertersatz fordern kann.

Gleichzeitig musste der Verkäufer aber auch auf Möglichkeiten hinweisen, wie die Forderung eines Wertersatzes vermieden werden kann. Infolge der Gesetzesänderung reicht es aus, wenn der Verkäufer den Verbraucher unverzüglich nach dem Vertragsabschluss über diese Möglichkeiten informiert, wobei unverzüglich meist innerhalb von 24 Stunden bedeutet.

Ganz eindeutig ist die Rechtslage hier aber nicht, denn in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde die deutsche Regelung zum Wertersatz in Frage gestellt.

Insofern besteht hier bis zu einer endgültigen Klärung ein rechtlicher Schwebezustand. 

Wann beginnt die Widerrufsfrist und wie lange dauert sie?

Je nach Belehrungsform legt der Gesetzgeber die Widerrufsfrist auf zwei Wochen oder einen Monat fest. Wurde der Kunde vor dem Vertragsabschluss oder unverzüglich danach auf seine Widerrufsrechte hingewiesen, beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen.

Erfolgte die Belehrung erst später, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Grundsätzlich muss die Belehrung schriftlich erfolgen. Steht die Belehrung nur auf der Internetseite des Verkäufers, entspricht sie nicht der geforderten Textform.

Schickt der Verkäufer die Hinweise und Informationen jedoch per E-Mail an den Verbraucher, ist die Textform erfüllt.

Dennoch beginnt auch in diesem Fall der Ablauf der Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der Ware.  

Welche Konsequenzen hat es, wenn der Verkäufer einen Verbraucher nicht oder nicht richtig über seine Widerrufsrechte belehrt?

Für den Verkäufer können sich dadurch sehr unangenehme Konsequenzen ergeben. Für den Verbraucher bedeutet ein solches Versäumnis, dass seine Widerrufsfrist nicht beginnt und er somit die Waren auch noch Wochen nach dem Vertragsabschluss ohne Begründung zurückgeben kann.

Zudem droht dem Verkäufer eine Abmahnung, die üblicherweise mit Anwaltskosten einhergeht. Erfährt ein Mitbewerber nämlich von dem Versäumnis, kann er den Verkäufer abmahnen und eine Erklärung verlangen, dass der Verkäufer solche Rechtsverletzungen künftig unterlässt.  

Wie kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben?

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb der jeweiligen Frist entweder schriftlich mitteilen, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und von dem Vertrag zurücktritt, oder die erhaltenen Waren zurücksenden.

Begründen muss der Käufer seine Entscheidung nicht, auch wenn viele Verkäufer nach den Gründen fragen.Vor allem wenn Waren zurückgeschickt werden, stellt sich jedoch die Frage, wer die Versandkosten übernehmen muss.

Prinzipiell muss der Verkäufer die Versandkosten für die Rücksendung übernehmen und nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss der Verkäufer außerdem auch die Versandkosten für den Versand der bestellten Waren an den Käufer erstatten.

Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Rücksendekosten auf den Verkäufer zu übertragen, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt. Eine solche Regelung steht dann in den ABG.  

Welche Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen?

Es gibt einige Produkte, bei denen das Widerrufsrecht nicht angewandt werden kann.

Hierzu gehören solche Waren, die speziell nach Kundenvorgaben angefertigt wurden, und solche Waren, die leicht verderben oder bei denen das Haltbarkeits- oder Verfallsdatum abgelaufen ist. Ausgeschlossen sind außerdem ausgepackte DVDs, CDs und Software, Zeitungen und Zeitschriften sowie Aktienkäufe und Anrufe bei Service-Hotlines.

Daneben greift das Widerrufsrecht auch bei Versteigerungen nicht, wobei der Gesetzgeber aber Auktionen bei den berühmten Online-Auktionshäusern nicht als Versteigerungen wertet.  

Was sind die wichtigsten Änderungen im neuen Widerrufsrecht?

Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die Dauer der Widerrufsfrist. Bislang betrug die Frist einen Monat, wenn der Verbraucher erst nach dem Vertragsabschluss auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde.

Infolge der Gesetzänderungen reduziert sich die Dauer der Widerrufsfrist jetzt auch dann auf zwei Wochen, wenn der Verbraucher unverzüglich nach Vertragsabschluss über sein Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt wird.

Die zweite wichtige Änderung gilt für die sogenannte Musterwiderrufsbelehrung. Bislang war diese eine Rechtsverordnung, jetzt handelt es sich um ein formales Gesetz. In vielen Fällen hatten sich Verkäufer darauf verlassen, dass ihre Musterwiderrufsbelehrung ihre Richtigkeit habe, wurden vor Gericht aber vielfach eines Besseren belehrt.

Nach der Gesetzesänderung genügt die Musterwiderrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen und ist juristisch somit nicht mehr angreifbar.

Weiterführende Vertragsvorlagen, Musterschreiben und Ratgeber:

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