Die wichtigsten Infos und Tipps zur Auslandskrankenversicherung
Rund um das Thema Reisen und Urlaub stehen eine ganze Reihe unterschiedlicher Versicherungen zur Auswahl. Einige davon sind auch tatsächlich wichtig und nützlich, auf andere hingegen kann getrost verzichtet werden. Zu den sehr häufig abgeschlossenen Versicherungen gehört beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung.
Sie springt ein, wenn der Urlaub nicht wie geplant angetreten werden kann und ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein teurer Urlaub schon lange im Voraus gebucht wird oder eine Reise mit Kindern geplant ist.
Beim Abschluss ist aber wichtig, auf die versicherten Gründe für einen Reiserücktritt zu achten. Außerdem sollte nicht nur ein Reiserücktritt, sondern auch ein vorzeitiger Abbruch des Urlaubs abgesichert sein. Verzichtet werden hingegen kann in aller Regel auf eine Reisegepäckversicherung.
Ein Vertrag, der vor dem Verlust des Reisegepäcks schützen soll, ist vergleichsweise teuer, bietet aber kaum tatsächlich Schutz. Meist wird der Versicherer nämlich anzweifeln, dass der Versicherte gut genug auf sein Gepäck aufgepasst hat und infolge des Mitverschuldens den Schaden nur anteilig oder gar nicht übernehmen. Besteht eine Hausratversicherung, ist das Reisegepäck bereits ohnehin meist über diese Versicherung geschützt.
Zu den sehr sinnvollen Reiseversicherungen, die letztlich auch jeder abschließen sollte, der einen Aufenthalt im Ausland plant, gehört aber wieder die Auslandskrankenversicherung.
Worauf es dabei ankommt und zu achten gilt, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos und Tipps zur Auslandskrankenversicherung:
Die wichtigsten Infos zur Auslandskrankenversicherung
Eine private Auslandskrankenversicherung ist sehr sinnvoll, denn sie bietet einen zuverlässigen Schutz im Krankheitsfall. Der Versicherungsschutz, der durch die gesetzliche Krankenversicherung gegeben ist, gilt nämlich in einigen Ländern nicht oder nur eingeschränkt. Aber selbst in Mitgliedsstaaten der EU und in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen Reisende nicht selten die Kosten anteilig oder sogar vollständig übernehmen.
Akzeptiert der Arzt den Auslandskrankenschein oder die EU-Versicherungskarte nämlich nicht, wird der Reisende als Privatpatient behandelt. Eine Behandlung als Privatpatient ist aber nicht nur teuer, sondern muss direkt vor Ort bezahlt werden.
Der Reisende muss also selbst in Vorleistung treten und kann erst im Nachhinein mit seiner Krankenkasse abrechnen, die erhöhte Kosten jedoch prinzipiell ablehnen kann. Vor solchen Szenarien schützt eine private Auslandskrankenversicherung, die oft schon für ein paar Euro zu haben ist.
Sinnvoll in diesem Zusammenhang ist aber, anstelle einer Versicherung für nur eine Reise einen Jahresvertrag abzuschließen. Dieser bietet den Vorteil, dass alle Reisen pro Jahr abgesichert sind und damit auch bei beispielsweise spontanen Ausflügen wie einem kurzen Wochenendtrip im Ausland Versicherungsschutz gegeben ist. Zudem sind Jahrespolicen vielfach kostengünstiger als Policen für Einzelreisen.
Die wichtigsten Tipps zur Auslandskrankenversicherung
Wie bei allen anderen Verträgen gilt natürlich auch für die Auslandskrankenversicherung, dass der Vertrag samt Kleingedrucktem sehr genau gelesen und die Tarife mehrerer Anbieter miteinander verglichen werden sollten.
Dabei spielen insbesondere folgende Punkte eine wichtige Rolle:
Der Preis und das Kleingedruckte
Einige Jahresverträge kosten gerade einmal fünf Euro pro Jahr, bei anderen Verträgen fällt die Prämie fünf- oder zehnmal so hoch aus. Die meisten Verträge sind zwar durchaus miteinander vergleichbar, aber trotzdem kann es kleine Stolperfallen im Kleingedruckten geben.
Ein wichtiges Kriterium dabei ist, wie lange eine Reise dauern darf. Die meisten Jahresverträge begrenzen zwar nicht die Anzahl der Reisen pro Jahr, dafür aber die Reisezeit auf maximal 42 bis 60 Tage pro Urlaub. Dauert die Reise länger als in den Vertragsbedingungen vereinbart, muss der Versicherte damit rechnen, dass seine Versicherung die Krankheitskosten nicht übernimmt. Wer also als Schüler, Azubi oder Arbeitnehmer einen längeren Auslandsaufenthalt plant oder als Senior in südlichen Gefilden überwintern möchte, braucht in aller Regel eine spezielle Versicherung für Langzeitreisen, die dann allerdings auch deutlich teurer ist.
Ein weiterer Punkt im Kleingedruckten, auf den der Versicherungsnehmer achten sollte, sind die Leistungsausschlüsse. So kann beispielsweise ausgeschlossen sein, dass die Versicherung die Kosten übernimmt, wenn sich der Versicherungsnehmer bei einem Wettkampf, beim Vereinssport oder bei einer gefährlichen Sportart oder Aktivität verletzt. Überprüft werden sollte außerdem, wie der Umgang mit chronischen Krankheiten geregelt ist. So gibt es einige Versicherungen, die die Zahlung verweigern, wenn sich der Versicherungsnehmer im Urlaub wegen einer chronischen Krankheit behandeln lassen muss.
Andere Versicherungen wiederum lehnen die Kostenübernahme nur dann ab, wenn bereits vor Reiseantritt klar war, dass eine Behandlung notwendig sein wird oder die Behandlung im Ausland geplant war. Chronisch Kranke sollten daher auf die Vertragsklauseln achten und sich zudem vor Reisebeginn sicherheitshalber eine Unbedenklichkeitserklärung von ihrem behandelten Arzt ausstellen lassen.
Bevor sich der Versicherte im Ausland behandeln lässt, sollte er sich die Kostenübernahme vor allem bei teuren Behandlungen übrigens immer vorab per Fax oder E-Mail bestätigen lassen. Dadurch hat er einen Nachweis, falls es im Nachhinein Unstimmigkeiten geben sollte.
Die Vorleistungsklausel
In einigen Verträgen ist die sogenannte Vorleistungsklausel zu finden. Sie bedeutet, dass die private Auslandskrankenversicherung nur für die Restkosten aufkommt, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Für den Versicherungsnehmer heißt das aber, dass er später zweimal abrechnen muss, nämlich zuerst mit der gesetzlichen Krankenkasse und danach mit seiner privaten Zusatzversicherung.
Die Nachleistungsfrist
Wie oben erwähnt ist die maximale Reisedauer in aller Regel begrenzt. Erkrankt der Versicherungsnehmer nun aber und kann er die Rückreise nicht wie geplant antreten, kann es passieren, dass der Versicherungsschutz zwischenzeitlich endet. Viele Versicherungen übernehmen zwar die Krankheitskosten solange, bis der Versicherungsnehmer wieder transportfähig ist. Trotzdem sollte immer überprüft werden, ob im Krankheitsfall unbefristete Nachleistungen vorgesehen sind.
Die Regelungen zum Rücktransport
Ein ebenfalls sehr wichtiger Punkt im Zusammenhang mit einer Auslandskrankenversicherung sind die Vereinbarungen zum Rücktransport. Generell gilt, dass die Vertragsbedingungen eine Kostenübernahme nicht erst bei einem medizinisch notwendigen, sondern schon bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport vorsehen sollten. Steht im Kleingedruckten, dass der Versicherer die Kosten für einen Rücktransport nur übernimmt, wenn dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist, sollte besser eine andere Versicherung ausgewählt werden.
Hintergrund hierfür ist, dass solche Voraussetzungen praktisch nicht erfüllt werden können, denn medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nur dann, wenn der Standard der medizinischen Versorgung im Urlaubsland so gering ist, dass keine Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung besteht.
Die Voraussetzungen für einen medizinisch angeratenen und wirtschaftlich sinnvollen Rücktransport hingegen sind deutlich einfacher zu erfüllen. Erleidet der Reisende beispielsweise einen schweren Unfall oder erkrankt er schwer und ist absehbar, dass er mehrere Wochen lang auf der Intensivstation verbringen wird, ist es für die Auslandskrankenversicherung wirtschaftlicher, den Rücktransport zu finanzieren, damit der Reisende dann in Deutschland auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse weiterbehandelt werden kann.
Sondertarife und Selbstbeteiligungen
Die meisten Versicherungen bieten spezielle Tarife für beispielsweise Familien an. Diese sind meist recht kostengünstig, allerdings sollte der Versicherungsumfang genau überprüft und mit anderen Versicherungsangeboten verglichen werden. Verlangt die Versicherung hingegen eine Selbstbeteiligung bei einem Jahresvertrag, sollte sich der Reisende auf jeden Fall nach einer anderen Versicherung umsehen.
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Thema: Die wichtigsten Infos und Tipps zur Auslandskrankenversicherung
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