Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Car-Sharing, 2. Teil

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Car-Sharing, 2. Teil

Ein Auto ist schon in der Anschaffung teuer und auch der Unterhalt kostet. Schließlich werden Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge fällig, das Auto muss regelmäßig zum TÜV und es kann jederzeit etwas kaputtgehen. Außerdem muss das Auto instandgehalten, gereinigt und getankt werden und je nach Wohnort fallen Parkgebühren an.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Car-Sharing, 2. Teil

Dabei können Parkplätze in der Stadt echte Mangelware sein und die alltägliche Suche nach einer Abstellmöglichkeit zusätzlich Nerven kosten.

In ländlichen Regionen ist es oft nicht möglich, auf ein eigenes Auto zu verzichten. In Städten hingegen erfreut sich das Car-Sharing immer größerer Beliebtheit. Das Konzept ist nicht neu, in der Landwirtschaft zum Beispiel werden Güter schon sehr lange gemeinschaftlich genutzt.

Als zeitgemäße Weiterentwicklung von klassischen Mietmodellen kann das Car-Sharing die öffentlichen Verkehrsmittel ressourcenschonend und umweltfreundlich ergänzen.

Doch wie genau funktioniert Car-Sharing? In einer zweiteiligen Übersicht beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema.

Hier ist der 2. Teil!:

Wie sind die Fahrzeuge beim Car-Sharing versichert?

Was den Versicherungsschutz angeht, muss zwischen kommerziellen Anbietern und privaten Modellen unterschieden werden.

Bei einem kommerziellen Anbieter ist der Versicherungsschutz bestehend aus Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bereits inklusive. Kommt es zu einem Unfall, wird meist eine Selbstbeteiligung fällig. Gegen einen Aufpreis kann der Nutzer die Selbstbeteiligung aber auf 0 Euro setzen.

In Deutschland muss jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, einen gültigen Versicherungsschutz haben. Bei einem privaten Anbieter kann der Versicherungsumfang aber deutlich geringer sein als bei einem kommerziellen Anbieter.

Daher sollte der Nutzer die Vertragsbedingungen genau lesen, um keine Risiken einzugehen.

Welche Rechte hat der Nutzer?

Die Rechte des Nutzers ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und können je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein. Daher ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu lesen.

Viele Anbieter garantieren nicht, dass bestimmte Fahrzeuge zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar sind. Das ist zwar verständlich. Schließlich kann es passieren, dass ein Auto kaputtgeht, es zu einem Unfall kommt oder der Vornutzer das Fahrzeug verspätet zurückgibt.

Nur ist es eben ärgerlich, wenn der Nutzer dringend ein Auto braucht und ausgerechnet dann kein Fahrzeug verfügbar ist.

Übernimmt der Nutzer ein Auto, das stark verschmutzt, nicht vollgetankt oder nicht aufgeladen ist, kann er die Autowäsche und das Volltanken übernehmen. Die Kosten dafür werden entweder direkt über eine Karte des Anbieters beglichen oder der Anbieter erstattet dem Nutzer die Kosten.

Zusätzlich dazu bekommt der Nutzer oft einen Bonus oder eine Gutschrift, wenn er ein Fahrzeug wäscht oder tankt und dadurch Aufgaben übernimmt, für die eigentlich der Anbieter zuständig ist.

Welche Pflichten muss der Nutzer erfüllen?

Vor Antritt der Fahrt muss der Nutzer kontrollieren, ob Schäden am Fahrzeug vorhanden sind. Ist das der Fall, gibt der Anbieter die Vorgehensweise vor. Bei kleinen Schäden kann es genügen, diese in einem Formular und mit Fotos zu dokumentieren.

Insbesondere bei größeren Schäden ist meist Pflicht, die Polizei zu verständigen, einen Schadensbogen auszufüllen, das Fahrzeug abzustellen und zu warten, bis ein Servicemitarbeiter des Anbieters eintrifft und den Schaden begutachtet.

Ähnliche Regelungen sind vorgesehen, wenn der Nutzer mit dem Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist.

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Beim Car-Sharing ist in aller Regel vertraglich vereinbart, dass nur der Nutzer das Fahrzeug steuern darf. Eine nicht erlaubte Nutzung durch eine andere Person kann eine empfindliche Vertragsstrafe nach sich ziehen. Im Fahrzeug zu rauchen, ist nicht gestattet. Auch Tiere können höchstens in einer kleinen Transportbox mitgenommen werden.

Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug sauber sein, einen vollen Tank oder aufgeladenen Akku haben und abgeschlossen werden.

Der Nutzer sollte darauf achten, dass er die vereinbarte Nutzungsdauer einhält. Überschreitet er diese, muss er oft hohe Sondergebühren bezahlen.

Wie lange hält der Akku von einem E-Auto?

Die Reichweite eines E-Fahrzeugs hängt vom Fahrzeugtyp ab. Einige Fahrzeuge sind für den Stadtverkehr konzipiert und haben deshalb nur geringe Reichweiten. Andere Autos eignen sich auch für Langstrecken.

Normalerweise darf der Vornutzer ein E-Auto nicht ohne Akkuleistung abstellen, sondern muss es an eine Ladesäule anschließen.

Übernimmt der Nutzer ein Fahrzeug mit zu wenig Akkuleistung, kann er es entweder über seine Kundenkarte oder sein Kundenkonto in der App laden. Die Kosten trägt der Anbieter.

Wie sieht es mit dem Datenschutz beim Car-Sharing aus?

Die Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind für alle Anbieter in Deutschland verbindlich. Über die App des Anbieters werden aber oft viele Daten mit Partnern geteilt.

Deshalb erfahren nicht nur notwendige Stellen wie die Bank oder die Schufa von einer Fahrzeugbuchung, sondern auch Werbepartner.

Der Nutzer sollte daher der Weitergabe seiner Daten zu Werbezwecken widersprechen, wenn er sein Kundenkonto einrichtet. Hat er diese Einwilligung erteilt, kann er sie nachträglich widerrufen.

Wie gibt der Nutzer ein Fahrzeug zurück?

Einige Modelle sehen vor, dass der Nutzer das Fahrzeug innerhalb eines bestimmten Gebiets auf jedem freien, öffentlichen Parkplatz abstellen kann. Über die App des Anbieters sieht der Nutzer andersherum, wo im näheren Umkreis freie Fahrzeuge parken.

Für E-Autos gibt es oft die Vorgabe, dass sie an gewissen Ladesäulen geparkt werden müssen, damit der nächste Nutzer ein aufgeladenes Fahrzeug übernehmen kann.

Vor allem kleinere und regionale Anbieter arbeiten häufig mit festen Servicestandorten, an denen Fahrzeuge abgeholt und abgegeben werden müssen. Parkt der Nutzer das Fahrzeug außerhalb des vereinbarten Gebiets, muss er in aller Regel Sondergebühren bezahlen.

Die Fahrt endet, indem der Nutzer das Fahrzeug per App oder mittels Kundenkarte abschließt.

Dadurch ist es dann auch wieder für andere Nutzer freigegeben. Bei kleineren Regionalanbietern trägt sich der Nutzer hingegen aus einer Liste aus, wenn er das Fahrzeug zurückgibt.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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