11 Fragen zum Ehevertrag, 1. Teil

11 Fragen zum Ehevertrag, 1. Teil

„In guten wie in schlechten Zeiten“ und „bis dass der Tod euch scheidet“ sind Versprechen, die vor dem Traualtar gerne gegeben werden. Doch was schön klingt, hat in der Realität nicht immer Bestand. Statistiken zufolge werden knapp 40 Prozent der Ehen in Deutschland früher oder später geschieden. Damit gewinnt auch der Ehevertrag an Bedeutung. Er ermöglicht den Eheleuten, privatrechtliche Regelungen für die Ausgestaltung der Ehe und einer möglichen Scheidung zu treffen.

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11 Fragen zum Ehevertrag, 1. Teil

Das Ehepaar kann also in beidseitigem Einvernehmen Absprachen vereinbaren, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Doch was genau beinhaltet ein Ehevertrag? Kann er auch nachträglich noch geschlossen werden? Und was kostet das Ganze?

Wir beantworten elf Fragen zum Ehevertrag!:

  1. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ob ein Ehevertrag geschlossen werden soll, kann und muss jedes Ehepaar für sich selbst entscheiden. Natürlich ist die Vorstellung, die Ehe vertraglich zu regeln, nicht besonders romantisch. Aber ein Ehevertrag hat nichts mit mangelndem Vertrauen oder unaufrichtigen Gefühlen zu tun.

Letztlich geht es nur um Absprachen für den Fall, dass die Ehe schiefgeht. Und solche Vereinbarungen lassen sich in glücklichen Zeiten einfacher und fairer treffen als später vor einem Scheidungsanwalt.

In bestimmten Fällen ist ein Ehevertrag außerdem sehr sinnvoll. Das gilt für kinderlose Doppelverdiener und für Eheleute mit sehr verschiedenen Einkommen. Durch den Ehevertrag bleiben beide Ehepartner finanziell unabhängig und können im Scheidungsfall frei über ihr Vermögen verfügen.

Daneben ist ein Ehevertrag ratsam, wenn die Eheleute bereits verheiratet waren und Kinder in die neue Ehe mitbringen. Hier ist nämlich möglich, dass die Kinder weniger erben als der angeheiratete Partner, wenn ihr Elternteil stirbt.

Außerdem kann ein Ehevertrag für Selbstständige und Unternehmer von Vorteil sein. Im Fall einer Scheidung kann der Ehevertrag nämlich die Existenz des Betriebs schützen.

Und nicht zuletzt bietet sich ein Ehevertrag an, wenn die Ehepartner verschiedene Nationalitäten haben. Dann kann vertraglich festgelegt werden, welches Landesrecht im Fall einer Scheidung angewendet werden soll.

  1. Was regelt ein Ehevertrag?

Die inhaltliche Ausgestaltung eines Ehevertrags liegt grundsätzlich im Ermessen der Eheleute. Solange sie keine Vereinbarungen treffen, die sittenwidrig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, können sie weitestgehend frei entscheiden, was ihr Ehevertrag in welcher Form regeln soll.

Ein wesentlicher Aspekt ist aber, dass das Gesetz vorsieht, dass Eheleute ohne einen Ehevertrag eine sogenannte Zugewinngemeinschaft bilden. Kommt es zu einer Scheidung, wird das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, dann zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt.

Deshalb zielt ein Ehevertrag in den meisten Fällen darauf ab, einen Zugewinnausgleich auszuschließen und stattdessen eine Gütertrennung zu vereinbaren.

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Daneben können in einem Ehevertrag aber noch viele andere Regelungen festgelegt werden, zum Beispiel mit Blick auf einen Versorgungsausgleich oder die Ansprüche auf Unterhalt.

  1. Muss ein Ehevertrag vor der Eheschließung aufgesetzt werden?

Aus § 1408 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ergibt sich, dass ein Ehevertrag jederzeit geschlossen werden kann. Die Eheleute müssen den Vertrag also nicht schon vor oder im Zuge der Eheschließung aufsetzen. Stattdessen können sie ihn auch später noch auf den Weg bringen.

In der Praxis ist es aber üblich, den Ehevertrag bei der Hochzeit zu schließen. Das ist auch durchaus sinnvoll.

Denn zu diesem Zeitpunkt sind beide Partner glücklich, zuversichtlich und für den Fall, dass es doch zu einer Trennung kommen sollte, an fairen Regelungen interessiert.

  1. Wo wird der Ehevertrag geschlossen?

Ein Ehevertrag muss vor einem Notar geschlossen und von diesem beurkundet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Im Unterschied zum Notar ist ein Rechtsanwalt nicht unbedingt notwendig. Es kann zwar sinnvoll sein, dass sich die Eheleute gemeinsam oder unabhängig voneinander juristisch beraten lassen.

Möchten die Eheleute auf einen Anwalt verzichten, können sie den Ehevertrag selbst aufsetzen oder den Notar damit beauftragen. Und eine Beratung durch den Notar ist in den Gebühren für die Beurkundung des Ehevertrags ohnehin schon eingeschlossen.

  1. Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

Ein Ehevertrag wird immer im beidseitigen Einvernehmen geschlossen. Beide Ehepartner müssen den vereinbarten Regelungen also zustimmen und sie durch ihre Unterschrift bestätigen.

Trotzdem heißt das nicht zwangsläufig, dass jeder Ehevertrag wirksam oder unanfechtbar ist. Ist ein Ehevertrag sittenwidrig oder verstößt er gegen geltendes Recht, ist er in aller Regel ungültig.

So eine Situation kann gegeben sein, wenn der Ehevertrag eine Seite unangemessen benachteiligt. Dazu wiederum kann es kommen, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses existenziell, finanziell oder psychisch vom anderen Partner abhängig war.

Gleiches gilt, wenn er den Vertrag unter Androhung von Gewalt unterschrieben hat oder falsch über die vertraglichen Inhalte informiert wurde.

Außerdem ist ein Ehevertrag aus rechtlicher Sicht nicht wirksam, wenn die notarielle Beurkundung fehlt. Denn der Gesetzgeber schreibt in § 1410 BGB vor, dass ein Ehevertrag in Anwesenheit beider Partner vor einem Notar geschlossen werden muss.

Setzen die Eheleute einen eigenen Vertrag auf, ohne diesen von einem Notar beurkunden zu lassen, mag das zwar eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern sein. Im Fall einer Trennung hätte dieser Vertrag vor Gericht aber keine Relevanz.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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