Mietkauf Mustervertrag

Mietkauf Mustervertrag

Der Mietkauf geistert durch viele Foren, aber auch durch viele „Köpfe“. Mit einem Mustervertrag für einen Mietkauf, glauben viele „zukünftige Eigenheimbesitzer“ auch, die lästigen Kreditanträge bei den Banken umgehen zu können. Trotzdem sollte man bei so einer Vorlage für den Mietkauf sehr vorsichtig sein, denn so einfach, wie man es sich landläufig vorstellt, ist es sicher nicht. 

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Zum einen sollte man nicht vergessen, dass man auch noch „Miete“ zahlen muss, wenn man sich ein Haus bzw. eine Wohnung im „Mietkauf“ erwerben möchte. Da wird sicher kein Eigentümer darauf verzichten, wenn er dazu auch noch mehrere „Jahre“ auf das Geld für seine „Wohnung“ warten muss.

Dazu kommt noch, dass man auch bei einem „Mustervertrag“ sehr darauf achten muss, wie die Vorlage aufgebaut ist, damit der Mietkauf nicht zu einer bösen Überraschung wird. Eine dieser Stolperfallen ist zum Beispiel, dass man nicht nur sehr genau vereinbaren muss, wie viel man als „Kaufpreis“ monatlich zahlt, sondern auch was passiert, wenn man doch mal den „Mietvertrag“ kündigt und aus der Wohnung bzw. dem Haus auszieht.

Will man das eingezahlte Geld wiederhaben, für den Fall das man auszieht, so sollte man unbedingt darauf achten, dass auch eine entsprechende „Rückzahlungsvereinbarung“ in der Vorlage für den Vertrag eingearbeitet wird. Außerdem kann man als „Mietkäufer“ nicht davon ausgehen, dass man mit der ersten „Rate“ die man neben der normalen Miete zahlt, auch schon Eigentümer dieser Immobilie ist.

Denn es gilt auch hier: „Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleibt die Immobilie im Eigentum des Verkäufers.“ Weil ein Mietkauf in der Regel auch mit ungleich höheren monatlichen Belastungen verbunden ist, gehört oft noch eine „Einmalzahlung“ dazu, die man nach einigen Jahren quasi als „letzte Rate“ an den Vermieter bzw. Vorbesitzer zahlen muss, bevor man die Immobilie übernehmen kann.

Allerdings sollte man sich auch noch aus einem anderen Grund sehr genau ansehen, welchen Mustervertrag für einen Mietkauf man unterschreibt. Denn durch die vergleichsweise „komplizierte“ Vereinbarung haben viele schwarze Schafe immer noch Möglichkeiten, mit denen Sie den „Mietkäufern“ ein Kuckucksei in das Finanznest setzen können.

So kann es mitunter passieren, dass man Jahrelang einen höheren Mietzins für ein Objekt zahlt, im Glauben, dass man damit auch einen Teil des Kaufpreises abzahlt, während man dann zur „Schlussrate“ hin, freundlichst darüber aufgeklärt wird, dass man diesen höheren Mietzins nur dafür bezahlt hat, damit das „Haus“ nicht vorher an jemanden anderen Verkauft wird und man doch noch den Gesamtwert des Hauses als Kaufpreis bezahlen soll.

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