Mustervertrag Makler
Wer in Deutschland von einem „Makler“ hört, wird sicher zuerst an einen Mustervertrag für einen Immobilienkauf bzw. Verkauf denken. Aber auch Vermietungen lassen sich mit einer entsprechenden Vorlage für Musterverträge organisieren.
Einen Makler findet man aber auch noch in ganz anderen Branchen! Definiert wird dieser Beruf in erster Linie dadurch, dass der Makler sich damit beschäftigt, Vertragsabschlüsse zu organisieren bzw. „Käufer“ und „Verkäufer“ gegenseitig zu vermitteln.
Diese „Aufgabe“ gibt es ja nicht nur im Immobilien- und Wohnungsmarkt oder auf dem „Heiratsmarkt“. Grundsätzlich gilt dabei auch, dass man immer auch einen entsprechenden Mustervertrag mit dem Makler selbst vereinbaren und unterschreiben muss, damit dieser für einen tätig werden kann. Besonders schön, lässt sich der Beruf des Maklers am Versicherungswesen verdeutlichen.
Während ein „Versicherungsvertreter“ für eine bestimmte Versicherung tätig ist und sich hauptsächlich mit dem Verkauf von Produkten aus einem Unternehmen beschäftigt, ist ein Versicherungsmakler dazu verpflichtet immer möglichst das „Optimale“ für den Versicherungsnehmer zu empfehlen und er darf keine „direkten“ Verträge mit einem Versicherungsunternehmen eingehen.
Damit man überhaupt als Versicherungsmakler arbeiten darf, muss man zudem auch dafür sorgen, dass man die entsprechende Gewerbeerlaubnis von den Behörden bekommt. Wie bei einigen anderen Berufen im „Finanzwesen“ auch, ist der Beruf des Versicherungsmaklers erlaubnispflichtig. Die verschiedenen Arten der Makler, kann man nach folgenden Kriterien unterscheiden:
1.) Der Zivilmakler Ein Zivilmakler beschäftigt sich in erster Linie mit dem Vermitteln von Verträgen an „Endverbraucher“ die nicht gewerblich tätig sind. Dazu gehören zum Beispiel auch, die „Immobilienmakler“ oder Versicherungsmakler, aber auch Darlehensvermittler u.ä.
2.) Der Handelsmakler Ein Handelsmakler ist in der Regel als Vermittler zwischen „Gewerbetreibenden“ aktiv. Dabei kann es sicher auch um „Vermittlung“ von Versicherungen oder Immobilien gehen. Aber es ist schlicht der „Posten“ in dem ein „Makler“ einem Großhändler für holländische Tomaten einen Gemüsehändler findet, der diese auch in seinem Laden verkaufen möchte.
3.) Der Kursmakler Schlussendlich gibt es noch die Kursmakler, die in Deutschland derzeit keinen besonders guten Ruf genießen. Solche Makler handeln ausschließlich mit „Wertpapieren“ an der Börse oder im Bankengeschäft. Dabei spielt es keine „Rolle“, ob sie für gewerbetreibende oder private Personen tätig werden.
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