Mustervertrag Hauskauf

Mustervertrag Hauskauf

Zu einem Mustervertrag für den Hauskauf gehören aber nicht nur die Angaben zu dem Käufer und dem Verkäufer. Neben den üblichen Informationen zum Objekt und dem Kaufpreis muss eine Vorlage für die Musterverträge auch noch andere Teile beinhalten, die auch mal wichtig für Verträge ganz anderer Art sind und auch beim Hauskauf nicht vergessen werden dürfen. 

1.)     Anders als viele glauben, ist es doch so, dass man auch bei einem Mustervertrag für einen Hauskauf einen „Notar“ braucht, der die ganze Transaktion begleitet und abwickelt.

Deshalb ist die „Abwicklungsermächtigung“ für den Notar, ein selbstverständlicher Bestandteil eines Mustervertrages. Damit ist der Notar berechtigt, Genehmigungen einzuholen, Vollzugsmitteilungen an das Grundbuchamt zu schicken und andere Unterlagen zu „beschaffen“ die von der Gemeinde bzw. dem Landratsamt benötigt werden.

2.)     Was jeder Hausbesitzer schon weiß, muss sicher auch noch im Vertrag erwähnt werden. Das sind nämlich die zusätzlichen Kosten, die bei einem Hauskauf zu dem Kaufpreis dazu kommen. Dabei gilt, dass die Kosten für die „Vertragsurkunde“, die Durchführung des Kaufes und die Grunderwerbssteuer vom Käufer bezahlt werden müssen.

Die Kosten der so genannten Lastenfreistellung muss der Verkäufer übernehmen. Das ist eine „Urkunde“ mit der der Verkäufer „versichert“, dass der Käufer nicht die „Verpflichtungen“ mitkauft, die ggf. noch als „Grundpfandrecht“ im Grundbuch eingetragen sind.

3.)     Zu den Hinweisen und Belehrungen, die man ähnlich wie bei einem „Autokauf“ auch zu einem Hauskauf, in einem Vertrag einfügen kann, kommt aber auch noch eine Notiz, in der regelmäßig vermerkt wird, wer und wann eine Abschrift des Vertrages erhält. Vor allem die Hinweise, werden in der Regel vom Notar erstellt, der die Vertragsparteien betreut.

Dazu gehört unter anderem sicher auch die Notiz, dass das Finanzamt über diesen Vertrag informiert wird. Aber auch die Tatsache, dass ein Notar nicht dazu verpflichtet ist, die baurechtlichen und die planungsrechtlichen Verhältnisse rund um das Grundstück zu prüfen, ist ein wichtiger Hinweis, der in keinem Vertrag für den Hauskauf fehlen darf.

4.)     Schlussendlich, muss es auch in einem Mustervertrag eine salvatorische Klausel geben, mit der „abgesichert“ wird, was gelten soll, falls irgend ein Teil des Vertrages nicht „rechtsgültig“ sein sollte und das bei den „Prüfungen“ übersehen wurde.

Damit soll sichergestellt werden, dass nicht lange über „falsche“ oder „richtige“ Bestandteile gestritten wird, sondern schlicht die jeweilige gesetzliche Bestimmung übernommen werden kann. Außerdem können sich Käufer und Verkäufer so „mindestens“ sicher sein, worauf sie „zurückgreifen“ können, wenn sie glauben, dass sie durch bestimmte Vertragsbestandteile, rechtswidrig übervorteilt wurden.

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