Mustervertrag Hausverwaltung

Mustervertrag Hausverwaltung

Trotz der Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten und der vielen verschuldeten Haushalte in Deutschland ist es doch so, dass Gebäude und Grundstücke als eine sehr sichere „Anlage“ und „Altersvorsorge“ gelten.

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Wer sich nicht selbst die Mühe machen möchte, die Vorlage für die Musterverträge herauszusuchen und die Verwaltung für die eigene Immobilie zu organisieren, kann auch eine Hausverwaltung mit der Abwicklung am Mustervertrag beauftragen. Die Arbeit, die eine Hausverwaltung einem Vermieter abnehmen kann, ist natürlich nicht nur das Organisieren von Musterverträgen.

Dabei werden die „Mieteinheiten“ verwaltet, in dem man eben für leerstehende Wohnungen auch entsprechende Mieter sucht. Aber auch die Mietabrechnungen, Mahnungen und sonstige verwalterische Angelegenheiten, wie die Buchhaltung werden dann von der Hausverwaltung geregelt.

Während die „Mieterbuchhaltung“ mit einer oder einigen wenigen Wohnungen noch recht einfach zu handhaben ist, wird es doch in der Regel wesentlich schwieriger, wenn es dann darum geht, die Heizkostenabrechnungen, und die Betriebskostenabrechnungen ordentlich abzuwickeln. Gerade ältere Vermieter, denen es zu anstrengend ist, sich zum Beispiel auch mit „Wohnungsabnahmen“ und „Neuvermietungen“ auseinander zu setzen, können sich hier von einer Hausverwaltung unterstützen lassen.

Natürlich muss man auch für diese Dienstleistung einen entsprechenden Mustervertrag unterzeichnen, in dem man festlegt welche „Aufgaben“ man der Hausverwaltung überträgt und welchen Teil man auch selbst erledigen kann. Was man dabei nicht vergessen sollte, ist natürlich, dass es auch Geld kostet, seine „Wohnungen“ von einer Hausverwaltung organisieren zu lassen. Deshalb loht sich die „Hausverwaltung“ längst nicht immer für den Vermieter, wenn eine Wohnung z.B. nicht „hochwertig“ genug ist um auch einen entsprechenden Mietzins dafür zu verlangen.

Zu den zusätzlichen Aufgaben, die man über eine Hausverwaltung „bestellen“ kann, gehören auch die Reparaturdienstleistungen und der Hausmeisterservice. Hier muss aber jeder Vermieter selbst entscheiden, welche „Möglichkeiten“ er nutzen möchte.

Wer sich nicht sicher ist, welche „Hausverwaltung“ sich am Besten für den eigenen Bedarf eignet, kann sich auch bei Vermietervereinen beraten lassen, die für ihre Mitglieder auch hier entsprechende Hilfestellungen geben. Auch eine gute Hausverwaltung, kann mit dem besten Mustervertrag nicht zu 100% vor Mietnomaden schützen. Trotzdem hat eine gute Hausverwaltung in der Regel auch viel mehr Möglichkeiten, die zukünftigen Mieter auf ihre entsprechenden „Vorgeschichten“ zu überprüfen, als ein Vermieter der lediglich eine oder zwei Wohnungen vermieten möchte.

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