Mustervertrag Mietvertrag

Mustervertrag Mietvertrag

Wer sich mit einem älteren Mustervertrag für einen Mietvertrag auseinandersetzt, wird sicher auch desöfteren auf Abschnitte stoßen, die so nicht mehr gültig oder „rechtsgültig“ sind. Sicher hat man bei so einer Vorlage für Musterverträge das Recht, sich auf die gesetzlichen „Regelungen“ zu verlassen, die für ungültige „Bestandteile“ einspringen.

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Aber trotzdem ist es besser einen aktuellen Mietvertrag zu benutzen um sich die jeweiligen „Nachforschungen“ für die gültigen Regelungen anzustellen. Wem ein einfacher Mustervertrag aus dem Internet nicht gut genug ist, bzw. er sich nicht sicher fühlt, welche Verträge, zum Vermieten der eigenen Wohnung bzw. Immobilie besser sind, hat mehrere Möglichkeiten, sich entsprechende Verträge schreiben zu lassen.

Zum einen gibt es natürlich die Anwälte für das Vertragsrecht, die man damit beauftragen kann, einen entsprechenden Vertrag zu formulieren. Allerdings muss man für so einen Mietvertrag auch darauf hinweisen, dass es wohl die „kostspieligste“ Lösung für einen Vermieter sein kann. Eine andere Alternative sind da die Vermietervereine und Verbände, an die man sich wenden kann, wenn man Hilfe bei der Auswahl der richtigen Musterverträge benötigt.

Hier bekommt man nicht nur die entsprechenden Ratschläge zur aktuellen Gesetzeslage, sondern oft auch einen Juristen an die Hand, der wesentlich „preiswerter“ für die Mitglieder so eines Vereines tätig werden kann. In der Gemeinschaft mit mehreren Vermietern, hat man dann nicht nur die Möglichkeit einen „gemeinsamen“ Juristen zu finanzieren, sondern bekommt auch wesentlich preiswerter Zugang zu „Datenbanken“, mit denen man sich über so genannte Mietnomaden informieren kann, um sich ggf. dann solche Mieter gar nicht erst ins Haus zu holen.

Natürlich haben auch Mieter sehr häufig „Probleme“, wenn es rund um den Mietvertrag geht. Ob man ggf. eine „veraltete“ Vorlage von einem Mustervertrag unterschrieben hat und was man dagegen tun kann, erfährt man bei den entsprechenden Mietervereinen, die ebenfalls mit eigenem juristischem Beistand für die Mitglieder zur Verfügung stehen.

Was für viele Mieter jedoch noch viel wichtiger ist, als die „Vorlage“ für einen ordentlichen Mietvertrag, sind sicher die „Nebenkostenabrechnungen“ die Jahr für Jahr zu einem Ärgernis, zwischen Mietern und Vermietern werden. Dabei geht es nicht nur um die Zustellungsfristen für die Abrechnungen, sondern viel eher, um die Dinge, die in der Nebenkostenabrechnung ebenfalls noch mit einbezogen werden.

Diese sind nicht immer erlaubt und müssen dann auch entsprechend nicht von den Mietern getragen werden. Damit man darüber einen Überblick erhält, kann man sich entsprechend auch bei einem Mieterverein beraten lassen.

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