Mustervertrag Pacht

Mustervertrag Pacht

Was unterscheidet einen Mustervertrag für die Pacht von einer Vorlage für die Musterverträge der Miete? Nun, so viel wie man meinen möchte, ist das eigentlich nicht. Im weiteren Sinne, kann man die Pacht auch durchaus als etwas bezeichnen, dass eine gewisse „Miete“ sein kann. 

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Der „größte“ Unterschied zwischen einer Pacht und einer Miete, besteht wohl darin, dass man mit einer Pacht, nicht nur ein bestimmtes „Gelände“ oder „Gebäude“ mietet, sondern auch die „Gewinne“ die man daraus erzielen kann. Besonders wichtig, ist deshalb die „Pacht“ für Landwirte, die z.B. auf einer größeren Anbaufläche arbeiten wollen, ohne sich dabei gleich ein zusätzliches Grundstück zu kaufen.

Dabei können die Gründe, für eine Pacht natürlich sehr unterschiedlich sein. Es gibt aber außer der Landwirtschaft und der Gastronomie noch andere Bereiche, in denen man einen Mustervertrag abschließen kann, der so ähnlich wie eine „Pacht“ zu sehen ist.

Die wichtigsten Vertreter dieser Musterverträge sind zum Beispiel die „Franchising-Verträge“. Hier „pachtet“ man kein „Grundstück“ sondern eben eine Idee und es wird in der Regel auch keine echte „Pacht“ bezahlt, sondern z.B. bestimmte Produkte für die „Weiterverarbeitung“ bei dem Franchisegeber bezieht. Als Pächter und Verpächter hat man natürlich immer auch seine ganz eigenen Rechte und Pflichten.

Der Verpächter geht mit dem Pachtvertrag die Verpflichtung ein, dass der Pächter, das entsprechende „Gelände“ auch wirklich nutzen kann bzw. zur Verfügung gestellt bekommt. Der Pächter dagegen ist eben, wie bei einem normalen Mietvertrag auch dazu verpflichtet, den „Pachtzins“ zu bezahlen. Als Pächter ist man z.B. bei einer Gaststätte zusätzlich auch berechtigt, das entsprechende Inventar zu benutzen.

Wird der Pachtvertrag dagegen beendet bzw. gekündigt, muss man natürlich auch das Inventar zurück geben. Ein Grundstück kann natürlich auch in der so genannten „Teilpacht“ verpachtet werden. Auch wenn das in Europa längst nicht mehr üblich ist, gibt es die Möglichkeit, ein bestimmtes Grundstück nur zum Teil zu verpachten bzw. einen Teil der Erträge als „Pachtzins“ zu verlangen.

Üblich ist diese Pacht vor allem in Süd- und Lateinamerika, aber auch in Asien und Afrika sind diese Vertragsformen auch heute noch üblich. Bei den Kündigungen gelten in etwa die gleichen Regelungen wie bei einem Mietvertrag. Das gilt für gewöhnliche Kündigungsfristen für beide Seiten, aber auch für besondere „Kündigungen“, wenn z.B. der eigentliche Pächter eines Bauernhofes verstirbt und die Erben, diesen Hof nicht weiterführen wollen.

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