Die wichtigsten Fragen zum Glasfaser-Anschluss, Teil 2

Die wichtigsten Fragen zum Glasfaser-Anschluss, Teil 2

Ein Internetanschluss ist heutzutage in den meisten Haushalten Standard. Doch die Praxis zeigt immer wieder, dass ein herkömmlicher VDSL- oder Kabelanschluss schnell an seine Kapazitätsgrenzen kommt. Arbeiten die Eltern zum Beispiel im Home-Office, während ein Kind virtuellen Unterricht hat und das andere Kind ein Video schaut oder ein Online-Spiel spielt, kann die klassische Leitung durchaus überfordert sein.

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Die wichtigsten Fragen zum Glasfaser-Anschluss, Teil 2

Um einen stabilen und schnellen Internetzugang zu gewährleisten, wird es auf lange Sicht nicht ohne das Glasfaser-Kabel gehen. Doch wie kommt das Glasfaser-Kabel ins Haus? Und worauf gilt es zu achten? In einer Beitragsreihe klären wir die wichtigsten Fragen rund um den Glasfaser-Anschluss.

Hier ist Teil 2!:

Warum ist die Zustimmung des Grundstückeigentümers erforderlich, wenn Glasfaser verlegt wird?

Für das Verlegen der Glasfaser von der Straße oder dem Bürgersteig bis in den Keller ist eine Erklärung erforderlich, in der sich der Eigentümer der Immobilie mit dem Verlegen einverstanden erklärt.

Das liegt daran, dass das Glasfasernetz nicht auf öffentlichem Boden verbleibt, sondern auf dem Weg in den Keller über das Privatgrundstück verläuft. Ähnlich wie bei einem Wasser-, Gas- oder Telefonanschluss ist dafür eine vertragliche Grundlage notwendig. Wer Mieter ist, muss seinen Vermieter kontaktieren, um die Zustimmung einzuholen.

Sollten beim Bau des Glasfaser-Anschlusses Bauschäden entstehen, zum Beispiel weil versehentlich eine andere Leitung angebohrt oder das Kabel unsachgemäß verlegt wird, haftet in aller Regel das Tiefbauunternehmen, das die Arbeiten ausgeführt.

Der Verbraucher sollte in diesem Fall die Schäden schriftlich und mit Fotos dokumentieren und sie dem Unternehmen melden.

Wie kommt das Glasfaser-Kabel vom Keller in die Wohnung?

Im Haus selbst muss das Glasfaser-Kabel noch vom Keller in die Wohnung verlegt werden. Wie diese sogenannte Inhouse-Verkabelung erfolgt, hängt vom Gebäude ab.

In einem kleineren Haus wie zum Beispiel einem Ein- oder Zweifamilienhaus übernimmt meist der Anbieter des Glasfaser-Anschlusses die Verkabelung. Üblicherweise liegt die maximale Kabellänge aber bei 20 Metern. Außerdem verlangen die Anbieter in aller Regel, dass der Weg des Kabels bauseitig schon vorbereitet ist.

Für den Eigentümer bedeutet das, dass er entsprechende Vorkehrungen getroffen haben sollte, sodass der Anbieter die Leitung direkt verlegen kann. Zu den Vorkehrungen gehören zum Beispiel die Bohrungen in den Wänden, durch die das Kabel geführt wird.

In Mehrfamilienhäusern ist der Eigentümer oder Vermieter für die Verkabelung ab dem Keller bis in die einzelnen Wohnungen zuständig. Er trägt zunächst auch die Kosten dafür, kann diese aber über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

Dabei sieht die Betriebskostenverordnung vor, dass der Vermieter für die Bereitstellung des Glasfaser-Anschlusses fünf Euro pro Monat über einen Zeitraum von fünf Jahren in Rechnung stellen darf. Bei einer komplizierten und aufwändigen Verkabelung kann der Zeitraum auf bis zu neun Jahre ausgedehnt werden.

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Ob ein Mieter den Glasfaser-Anschluss tatsächlich nutzt oder stattdessen bei seinem DSL- oder Kabel-Anschluss bleibt, spielt für die Berechnung der Nebenkosten keine Rolle.

Was sind Anschlussdose, ONT und Glasfaser-Modem?

Für Internetanschlüsse existieren verschiedene Anschlussdosen. Je nach Art des Anschlusses sind das:

  • TAE-Dosen bei VDSL-Anschlüssen; das sind die klassischen Telefondosen

  • Kabeldosen

  • Glasfaserdosen

Das öffentliche Telekommunikationsnetz reicht bis zur Anschlussdose. Bis dorthin ist der Netzbetreiber zuständig. Ab der Anschlussdose ist der Verbraucher verantwortlich.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass eine Glasfaserdose so gestaltet sein muss, dass der Verbraucher auch sein eigenen Router daran anschließen kann. Telekommunikationsanbieter versuchen zwar gerne, ihre eigenen Router als Miet- oder Kaufgeräte zu vermarkten. Darauf muss sich der Verbraucher aber nicht einlassen.

Allerdings erfordert die Anschlusstechnik einen speziellen Glasfaser-Router. Möchte der Verbraucher sein bisheriges Gerät, das er für den DSL- oder Kabelanschluss genutzt hat, weiterhin verwenden, braucht er ein separates Glasfaser-Modem. So ein Glasfaser-Modem wird auch ONT genannt, wobei das Kürzel für Optical Network Termination steht.

Sollte der Verbraucher den Router besser kaufen oder mieten?

Stellt der Verbraucher den Mietpreis für einen Router dem Kaufpreis gegenüber, hat er im Durchschnitt nach drei Jahren so viel Miete bezahlt, wie ihn die Anschaffung eines Geräts gekostet hätte. Ein Router hält aber in aller Regel deutlich länger als drei Jahre. Damit zahlt der Verbraucher ab diesem Zeitpunkt drauf. Die Kosten sprechen also für den Kauf eines eigenen Routers.

Der große Pluspunkt bei einem Mietgerät ist, dass der Anbieter weiterhelfen muss, wenn technische Probleme mit dem Router auftreten.

Ist das Internet nicht erreichbar, weil der Router einen Defekt hat, muss der Anbieter das Gerät auf seine Kosten instandsetzen oder austauschen. Ist der eigene Router defekt, muss sich der Verbraucher hingegen selbst um einen Ersatz kümmern.

Wie kann der Verbraucher seinen vorhandenen Router für einen Glasfaser-Anschluss nutzen?

Grundsätzlich eignet sich jeder normale VDSL- und Kabelrouter auch für den Betrieb an einem Glasfaser-Anschluss. Voraussetzung ist lediglich, dass ein Glasfaser-Modem dazwischengeschaltet wird.

Das Glasfaser-Modem stellt der Anbieter als Mietgerät zur Verfügung, alternativ kann der Verbraucher auch ein eigenes ONT kaufen. Das Modem verbindet der Verbraucher dann per Netzwerkkabel mit dem LAN1-Anschluss des Routers. Hat der Router eine Buchse namens „WAN“ oder „Link“, wird der Router hier eingesteckt.

Im zweiten Schritt muss der Verbraucher den Router konfigurieren. Im Menü des Routers stellt der Verbraucher dabei ein, dass das Signal nicht mehr über die VDSL- oder Kabelbuchse, sondern von einem externen Glasfaser-Modem über den Anschluss LAN1 kommt.

Die andere Anschlussmöglichkeit für den neuen Glasfaser-Anschluss ist ein sogenannter Glasfaser-Router. Das ist ein Router, in den das Glasfaser-Modem bereits integriert ist.

Die Telekommunikationsanbieter stellen solche Router als Miet- oder Kaufgeräte bereit. Im freien Handel ist die Auswahl derzeit noch begrenzt. Mit der Verbreitung von Glasfaser-Anschlüssen wird das Angebot aber sicher wachsen.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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