Gründung mittels Vorratsgesellschaft – Infos und Tipps

Gründung mittels Vorratsgesellschaft – Infos und Tipps

Unternehmer/innen, die gründen wollen, möchten oft möglichst zügig vorwärtskommen. Doch die Gründung einer Kapitalgesellschaft, also zum Beispiel einer GmbH oder UG, dauert. Eine interessante Alternative zur Neugründung einer Gesellschaft kann deshalb eine Gründung mittels Vorratsgesellschaft sein. Denn eine Vorratsgesellschaft zu übernehmen, spart sehr viel Zeit.

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Gründung mittels Vorratsgesellschaft - Infos und Tipps

Hier sind die wichtigsten Infos und Tipps dazu!:

Der Ablauf bei der Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft

Eine klassische Neugründung umfasst eine Reihe von einzelnen Schritten. Sind alle Vorbereitungen abgeschlossen, geht es zunächst zum Notar. Bei diesem Termin werden die Satzung und die Bestellung der Geschäftsführer beurkundet. Außerdem wird festgelegt, wie die Gesellschaft heißen soll und was ihr Geschäftszweck ist.

Anschließend kann der Gründer ein Bankkonto eröffnen, auf das er das Stammkapital einzahlt. Bei den meisten Banken muss er auch dafür wieder einen Termin vereinbaren.

Den Kontoauszug, der die eingezahlte Stammeinlage bestätigt, leitet der Gründer an den Notar weiter. Daraufhin reicht der Notar die Anmeldung zum Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht ein.

Das Amtsgericht schickt dem Gründer eine Zahlungsaufforderung für die Eintragung zu. Selbst wenn der Gründer die Eintragungsgebühr sofort überweist, können mehrere Tage vergehen, bis das Gericht den Geldeingang zugeordnet und verbucht hat.

Danach überprüft ein Richter den Vorgang. Stellt er keine Formfehler fest, dauert es noch einmal bis zu zwei Wochen, bis die Eintragung erfolgt ist. Das ganze Verfahren kann sich also ziemlich in die Länge ziehen.

Die Gründung mittels Vorratsgesellschaft als schnelle Alternative

Möchte sich der Gründer die langwierigen Formalitäten bei einer Neugründung ersparen, kann die Übernahme einer Vorratsgesellschaft eine gute Alternative sein. Bei einer Vorratsgesellschaft führt ein Dienstleister die gesamte Gründung im Vorfeld durch und verkauft die GmbH oder UG an den Kunden.

Dabei steht die Vorratsgesellschaft gewissermaßen als leere Gesellschaft im Handelsregister. Abgesehen vom Stammkapital hat die Gesellschaft keinerlei Vermögenswerte und es gibt keinen bestimmten Zweck, der als Geschäftstätigkeit festgelegt ist.

Die Gesellschaft wurde also sozusagen auf Vorrat gegründet. Daher kommt auch die Bezeichnung.

Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben, Vorratsgesellschaften zu gründen und zu verkaufen, verfügen immer über mehrere GmbHs, UGs und teilweise auch Aktiengesellschaften.

Bei der Übertragung wird der bestehende Geschäftsführer abbestellt und der Kunde oder eine von ihm benannte Person als neuer Geschäftsführer eingesetzt. Der Name und der Geschäftszweck der Gesellschaft werden individuell angepasst.

Die Geschäftsadresse, über die die Gesellschaft im Inland auf dem Postweg zu erreichen ist, wird in den meisten Fällen ebenfalls gewechselt. Einige Dienstleister bieten aber auch an, die bisherige Adresse beizubehalten und sogar die Büroräume zu nutzen. Der Gründer hat dadurch den Vorteil, dass seine Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit innerhalb kürzester Zeit aufnehmen kann.

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Wichtige Kriterien bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft

Damit die Gründung sicher und problemlos verläuft, sollte der Gründer beim Kauf der Vorratsgesellschaft auf folgende Punkte achten:

  • Die Stammeinlage muss tatsächlich in voller Höhe auf dem Bankkonto der Gesellschaft eingezahlt sein. Als Nachweis dient der Kontoauszug. Im Notarvertrag sollte der Verkäufer verbindlich zusichern, dass das gesamte, auf das Konto eingezahlte Stammkapital im Zuge der Übergabe mitübertragen wird.

  • Die Gesellschaft braucht eine Bankverbindung. Das Konto zu übertragen, ist aber nicht notwendig, weil es ohnehin der Gesellschaft gehört. Es genügt, wenn sich der neue Geschäftsführer gegenüber der Bank legitimiert.

  • Professionelle Dienstleister gründen und verkaufen stetig Gesellschaften. Der hohe Durchlauf bringt es mit sich, dass eine echte Vorratsgesellschaft nur wenige Monate alt sein sollte. Wann die Gründung erfolgte, lässt sich durch den Eintrag im Handelsregister überprüfen.

  • Der Käufer sollte sich vergewissern, dass er tatsächlich eine auf Vorrat gegründete Gesellschaft übernimmt und keine Mantelgesellschaft. Bei einer Mantelgesellschaft, die ihre Geschäftstätigkeit schon aufgenommen hatte, würde der Käufer alle Verbindlichkeiten und Risiken der Gesellschaft ebenfalls übernehmen. Dass es sich um keine Mantelgesellschaft handelt, sollte im Notarvertrag bestätigt sein.

  • Ein guter Dienstleister kümmert sich um den Notartermin und um die Betreuung während des Termins. Außerdem berät er den Kunden bei der Wahl des Firmennamens und des Geschäftszwecks. Der Dienstleister hat also nicht nur einen schnellen Verkauf im Blick, sondern bietet ein umfangreiches Servicepaket.

Ganz wichtig ist außerdem, dass der Gründer die Vorratsgesellschaft nicht aus unseriösen Quellen bezieht. Kleinanzeigenportale sind keine geeignete Stelle. Auch bei einem sehr niedrigen Aufpreis oder Lockangeboten wie „GmbH ohne Stammkapital“ sollten die Alarmglocken schrillen. Letzteres ist aus rechtlicher Sicht zudem nicht zulässig.

Die Kosten bei einer Gründung mittels Vorratsgesellschaft

Zusätzlich zum Stammkapital der Gesellschaft sollte der Gründer bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft mit einem Aufpreis von ungefähr 3.000 Euro rechnen. Eine UG ist etwas kostengünstiger, hier liegt der Aufpreis üblicherweise bei etwa 2.000 Euro.

Der Aufpreis beinhaltet alle Kosten im Zusammenhang mit der Gründung, also die Gebühren für den Notar, das Handelsregister, das Bankkonto und die Abwicklung.

Die Kosten für die Übertragung, die beim Notar und im Handelsregister anfallen, übernimmt der Gründer. Aus rechtlichen Gründen wird eine Vorratsgesellschaft immer mit der gesamten Stammeinlage angeboten und übertragen.

Der Aufpreis ist natürlich ein Faktor, den der Gründer miteinkalkulieren muss. Aber dafür bietet die Gründung mittels Vorratsgesellschaft eine zeitgemäße Möglichkeit, um mit wenig bürokratischem Aufwand und vor allem innerhalb sehr kurzer Zeit mit der Geschäftstätigkeit starten zu können.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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