Laufzeit vs. Mindestvertragslaufzeit

Laufzeit vs. Mindestvertragslaufzeit 

Vor allem Verträge im Zusammenhang mit Telefon, Handy und Internet sehen üblicherweise eine sogenannte Mindestvertragslaufzeit vor. Dabei arbeiten die meisten Anbieter mit Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten.

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Neuerdings werden jedoch auch einige Tarife beworben, bei denen meist gegen bestimmte Aufpreise eine kürzere Mindestvertragslaufzeit vereinbart werden kann oder die Mindestvertragslaufzeit sogar gänzlich entfällt.

Nun stellt sich jedoch die Frage, was eine Mindestvertragslaufzeit überhaupt ist, welche Auswirkungen sich durch eine solche Vereinbarung auf die Kündigungsmöglichkeiten ergeben und worin der Unterschied zwischen der Mindestvertragslaufzeit und einer normalen Vertragslaufzeit liegt.

Hier eine Übersicht und Tipps: 

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Die Mindestvertragslaufzeit beschreibt den Zeitraum, für den der Vertrag mindestens abgeschlossen wird. Für diesen Zeitraum gehen der Kunde und der Anbieter eine verbindliche Vertragsbeziehung ein und verpflichten sich, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einzuhalten.

Die Konditionen ändern sich während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit nicht und eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nur durch eine außerordentliche Kündigung in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

Eine vorzeitige Kündigung ohne wichtigen Grund während der Mindestvertragslaufzeit ist somit im Normalfall ausgeschlossen. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit endet der Vertrag nicht, sondern geht meist automatisch in einen neuen Vertrag über.

Um die Vertragsbeziehung zu beenden, muss der Vertrag also gekündigt werden und dies ist durch eine fristgerechte Kündigung erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit hin möglich.

Wichtig ist aber, dass die Kündigungsfristen genau eingehalten werden. Je nach Anbieter betragen die Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten, zur Verfügung gestellte Geräte müssen bei einer Kündigung teilweise wieder zurückgegeben werden.

Kommt es während der Mindestvertragslaufzeit zu Unstimmigkeiten mit dem Anbieter, kann es passieren, dass die Leistungen eingestellt werden, der Kunde die Grundgebühren für die gesamte Mindestvertragslaufzeit aber trotzdem bezahlen muss, da er sich ja verpflichtet hat, die Leistungen für mindestens die vereinbarte Vertragslaufzeit in Anspruch zu nehmen.

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Die Vertragslaufzeit beschreibt einen festgelegten Zeitraum, für den Kunde und Anbieter eine Vertragsbeziehung eingehen.

Endet dieser Zeitraum, muss der Anbieter keine Leistungen mehr erbringen, in vielen Fällen verlängern sich die Verträge allerdings stillschweigend um eine weitere Vertragslaufzeit, wenn keine Kündigung erfolgt.

In den meisten Fällen beläuft sich eine normale Vertragslaufzeit auf zwölf Monate. Inwieweit eine fristgerechte Kündigung während einer normalen Vertragslaufzeit möglich ist und welche Kündigungsfristen hierbei gelten, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen.

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Thema: Laufzeit vs. Mindestvertragslaufzeit 

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