Infos und Übersicht zum Erbvertrag
Nach deutschem Recht erfüllt ein Erbvertrag eine ähnliche Funktion wie ein Testament, was bedeutet, dass er als letztwillige Verfügung ermöglicht, Regelungen hinsichtlich des eigenen Vermögens nach dem Tode zu treffen, die von der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge abweichen.
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Der grundlegende Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament besteht darin, dass ein Testament einseitig ist und somit jederzeit wiederrufen werden kann. Dies ist im Rahmen eines Erbvertrages nicht möglich, da es sich hierbei nicht um eine einseitige Willenserklärung handelt, sondern um ein Dokument, das dem Bedachten die Anwartschaft auf das Vermögen oder Teile des Vermögens sichert.
Grundsätzlich sind zwar nachträgliche Änderungen der getroffenen Vereinbarungen möglich, allerdings setzt dies voraus, dass alle Vertragsparteien diesen Änderungen zustimmen. Wird im Nachhinein ein Testament erstellt, das den Regelungen des Erbvertrages widerspricht, ist dieses Testament nicht wirksam. Gleiches gilt für ein Testament, das vor dem Erbvertrag verfasst wurde, auch dieses verliert in den Teilen seine Wirksamkeit, die von den Regelungen des Erbvertrag abweichen.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass es durch einen Erbvertrag möglich ist, gemeinschaftliche Verfügungen zu formulieren, auch wenn keine eheliche Gemeinschaft besteht. Im Rahmen eines Testaments können nur dann gemeinschaftliche Verfügungen entrichtet werden, wenn die Partner verheiratet sind.
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Ein Erbvertrag muss immer von einem Notar beglaubigt und vor diesem von allen Beteiligten geschlossen werden, weshalb der Erbvertrag Geschäftsfähigkeit voraussetzt. Nachdem der Erbvertrag abgeschlossen wurde, veranlasst der Notar die amtliche Verwahrung, die beteiligten Parteien erhalten einen Hinterlegungsschein.
Insofern ergibt sich auch hierdurch ein Unterscheid zum Testament, da dieses für seine Wirksamkeit grundsätzlich nur eine Willenserklärung, Angabe von Ort und Datum sowie eine handschriftliche Unterschrift enthalten muss.
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Hinsichtlich des Inhaltes können alle die Regelungen getroffen werden, die für das Vermögen relevant sind, also Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen. Allerdings sind alle getroffenen Vereinbarungen, die durch die Unterschriften der Vertragsparteien zur Kenntnis genommen, akzeptiert und bestätigt werden, für alle Vertragspartner bindend.
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Prinzipiell regelt der Erbvertrag nur die Zeit nach dem Tod des Erblassers, was bedeutet, dass dieser zu Lebzeiten frei über sein Vermögen verfügen kann. Allerdings hat der Vertragspartner beispielsweise im Fall einer Schenkung an Dritte das Recht, diese Vermögensteile nach dem Ableben des Erblassers von dem Beschenkten zurückzufordern.
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