Mustervertrag stille Gesellschaft

Mustervertrag stille Gesellschaft

Für eine stille Gesellschaft, braucht man als Gesellschafter eigentlich nur Kapital. Grundsätzlich ist der „Mustervertrag“ dazu, eigentlich ein „Darlehensvertrag“, bei dem man durch die Vorlage der Musterverträge, jedoch keine Rückzahlung erhält, sondern an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt wird.  

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Bevor man sich eine stille Beteiligung an einer Gesellschaft erwirbt, sollte man daran denken, dass diese Beteiligung, lediglich beinhaltet, dass man Kapital zur Verfügung stellt. Als Gesellschafter hat man jedoch kaum oder gar kein Mitspracherecht, wenn es um die Führung oder Ausrichtung des Unternehmens geht. Wenn es also etwas im Unternehmen gibt, das man ggf. als ein zu hohes Risiko für seine Investition betrachtet, kann man kaum etwas dagegen tun, wenn es dem gemeinsamen Mustervertrag entspricht. Für die Unternehmer, die sich eine stille Beteiligung in die eigene Gesellschaft holen, hat das natürlich auch seine Vorteile.

Dabei haben sie eben ihr Kapital, mit dem sie das Unternehmen am Laufen halten können, ohne das sich jemand in die alltäglichen Geschäftsabläufe einmischt und bei der Gestaltung der Geschäfte mitmischen will. Oft findet man diese Beteiligung sicher nicht. Dafür gibt es zwei einfache Gründe. Zum einen möchten Teilnehmer in einer stillen Gesellschaft ja meist auch nicht, dass man von dieser „Teilnahme“ weiß.

Zum anderen ist es aber auch so, dass es für die Geldgeber ein wesentlich höheres Risiko bedeutet, wenn sie ihr Geld einfach jemandem zur Verfügung stellen ohne weiterhin Einfluss darauf zu haben. Deshalb ist zumindest bei den Investoren eine stille Gesellschaft nicht immer wirklich beliebt. In einer stillen Gesellschaft kann man aber natürlich auch noch andere Dinge vereinbaren.

So ist gerade bei Existenzgründern, die sich eine stille Gesellschaft in das Haus holen oft auch üblich, dass sie sich von entsprechend Qualifizierten Geldgebern bei dem Einstieg begleiten lassen, damit sie erst einmal „in die Gänge“ kommen.

Aber auch die Investoren haben dann den Vorteil, dass sie die Situation und den „Gesellschafter“ der das Geld entgegennimmt etwas besser einschätzen können. Ist dieser in der Lage, dass Unternehmen auch wirklich erfolgreich weiter zu führen, so können stille Gesellschafter, sich ohne weiteren großen Aufwand einfach zurücklehnen und darauf warten, dass ihr Geld für sie arbeitet.

Existenzgründer sollten jedoch sehr genau darauf achten, wenn sie sich als so einen stillen Gesellschafter in das Unternehmen holen. Denn es kann auch für die „Geld-Nehmer“ zu einer bösen Überraschung kommen, wenn sie sich mit ihrer Geschäftsidee an die falsche Person wenden und dann auch noch auf deren Hilfe „vertrauen“.

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