Mustervertrag Handelsvertreter

Mustervertrag Handelsvertreter

Während Handelsvertreter für Produkte der Endverbraucher als ziemlich „unbeliebte“ Personen gelten, die keinen besonders guten „Ruf“ genießen, ist es doch etwas anderes, wenn jemand für ein Unternehmen tätig ist und sich auch hauptsächlich mit Unternehmenskunden auseinander setzt.

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Für „Arbeitnehmer“ die sich als „Handelsvertreter“ versuchen wollen, gilt jedoch, dass sie sich sehr gut darauf vorbereiten sollten. Mit der Suche nach einem Job, findet man immer wieder in Zeitungen oder im Internet Anzeigen, in denen Jobs als „Handelsvertreter“ vergeben werden.

Ob diese nun „Call-Center-Agenten“, Kundenaquisiteure oder sonst wie genannt werden, spielt eigentlich keine Rolle. Letztendlich ist es alles das Gleiche und die „Aufgabe“ besteht darin, bestimmte Produkte zu verkaufen. Anders als sich manche Arbeitssuchende das vorstellen ist es nun einmal ein Fakt, dass kaum ein „Arbeitgeber“ der einen Handelsvertreter sucht, auch bereit ist das Risiko einzugehen, dass der Vertreter keinen „Erfolg“ hat.

Deshalb wird diese Tätigkeit regelmäßig nur als „freiberufliche“ Tätigkeit angeboten. Faktisch ist es jedoch eine selbstständige Tätigkeit, für die häufig schon an „Scheinselbstständigkeit“ grenzt. Wenn hier „Verträge“ gemacht werden, erfolgen diese meist nur als „Werksverträge“. Das heißt also, dass nur bei Erfolg auch wirklich bezahlt wird.

Die „Mühe“ sich auf den Weg zu machen, Kunden zu besuchen und zu beraten (und auch mal „angefaucht“ zu werden), wird hier sicher nicht berücksichtigt, geschweige denn bezahlt. In einem Mustervertrag für Handelsvertreter, wird regelmäßig vereinbart, dass der Vertreter ein bestimmtes Produkt an eine „bevorzugte“ Kundengruppe verkaufen soll.

Pro erfolgtem Verkauf erhält er dann eine Vergütung. Auch wenn es sich „generell“ um eine freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit handelt, werden hier jedoch oft auch „Einschränkungen“ aufgestellt, nach denen sich der Handelsvertreter richten muss.

Das können Verschwiegenheitserklärungen, besondere Vorgaben bei der Kundenauswahl oder auch schlicht Vorgaben für die Anzahl der verkauften Produkte sein. Festangestellte Handelsvertreter sieht man sicher nur sehr selten. Trotzdem ist auch diese „Version“ möglich. Diese Stellen, sind jedoch für die gewöhnlichen Arbeitssuchenden kaum zu erreichen oder werden mit so einem „Erfolgsdruck“ versehen, dass kaum jemand es lange in dieser Position aushält.

Wem es Spaß macht Menschen zu beraten und Produkte und Dinge zu verkaufen, obwohl dieser Job wirklich nicht einfach ist, ist in der Regel auf der sichereren Seite, wenn er diese Tätigkeit nicht nur für einen „Auftraggeber“ ausführt und sich somit dem „Erfolgsdruck“ und den „Einschränkungen“ eines „Einzelauftraggebers“ entgeht.

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