Mustervertrag Webdesign

Mustervertrag Webdesign 

Das Webdesign gehört zu einem weit wachsenden Wirtschaftsbereich in vielen Teilen dieser Welt. Dabei kann es sich heute kaum noch ein Unternehmen leisten, ohne eine „virtuelle“ Filiale aufzutreten. Beauftragt man einen Dienstleister oder ein Unternehmen mit einem Design für den eigenen Betrieb, so wird man hier meist einen Mustervertrag für „Programmierung“ vorgelegt bekommen.

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Die Vorlage für diese Musterverträge kann wie ein einfaches „Dienstleistungsangebot“ aussehen, dass auf Stundenbasis vereinbart wird.  Den „Anfang“ für so einen Mustervertrag, kann man wie einen normalen Geschäftsbrief gestalten, den man im Alltag so verschickt.

Was die meisten Gewerbetreibenden sicher kennen werden, ist die „Angebotsnummer“ die man wie bei der Rechnungsnummer auf den Rechnungen entsprechend angeben muss. Diese „Nummer“ ist dann die „Referenz“ mit der man sich bei Absprachen oder Rücksprachen etwas besser orientieren kann, wenn man klären muss um was es eigentlich geht. Als nächstes gibt man am Besten eine Tabelle ein, die man in folgende Spalten unterteilt:

  1. Die Position; diese Spalte dient nur zur Orientierung, bei der man „schnell“ überblicken kann, wie viele verschiedene „Einzelteile“ im Angebot enthalten sind.
  2. Die Anzahl; hier gibt man an, wie viele „Einheiten“ einer Position veranschlagt werden. Also wenn man es zum Beispiel mit dem Webdesign zu tun hat, bei dem man 5 Stunden für die Arbeit braucht, gilt 1 Stunde als 1 Einheit und man gibt bei der „Anzahl“ die 5 an.
  3. Die Artikelnummer; ist lediglich ein „interner“ Wert des Dienstleisters, der sich damit das „Organisieren“ seines Leisungsangebotes, etwas vereinfacht.
  4. Die Beschreibung; ist immer ebenfalls nötig, weil es oft nicht reicht einzelne Zahlen einzugeben. Schließlich kann man einen Kunden ja nicht „raten“ lassen, was sich hinter der „Artikelnummer xyz“ verbirgt.
  5. Der Einzelpreis; wird immer direkt nach der Beschreibung angegeben. Damit macht man sein Angebot etwas transparenter und der Kunde, der ein Webdesign beauftragt, kann sich besser vorstellen, was er für so eine Arbeit pro Stunde/Einheit zahlt. Dieser „Einzelpreis“ wird immer nur für jeweils eine „Einheit“ einer „Position“ bzw. eines Artikels angegeben.
  6. Der Gesamtpreis; wird in der letzten Spalte dargestellt. Dabei gibt man in jeder „Zeile“ bzw. für jede Position, einen eigenen „Gesamtpreis“ an. Dieser ist nicht mit der „Summe“ zu verwechseln, die der Kunde letztendlich zahlen soll, sondern bezieht sich immer nur auf ein „Produkt“ im Angebot.

Weitere Angaben zum Netto-Gesamtpreis, dem Brutto-Gesamtpreis, den Umsatzsteuern u.ä. gibt man in die letzten 3 ZEILEN der Tabelle ein.

Mehr zum Thema Programmierung, Webdesign und Datenbanken auf www.eu-datenbank.de

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