Mustervertrag Freelancer

Mustervertrag Freelancer

Freelancer werden heute in sehr vielen bereichen der Wirtschaft und der Technik tätig. Ein Mustervertrag für einen Freelancer ist für die Unternehmen vor allem deshalb wesentlich interessanter, weil diese Mitarbeiter, viel flexibler in einem Unternehmen eingesetzt werden können und keine Kosten verursachen, wenn ihre Mitarbeit nicht mehr gebraucht wird.

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Die Vorlage für solche Musterverträge wird in der Regel projektbezogen vereinbart. Aber auch „Rahmenverträge“ für eine regelmäßige Zusammenarbeit mit „einzelnen“ Ergänzungsverträgen möglich. Ein Freelancer ist in der Regel in der Luftfahrt, Veranstaltungstechnik, IT- oder Werbebranche tätig, während er beispielsweise im Medien- oder Kulturbereich als freier Mitarbeiter bezeichnet wird.

Die Bezahlung der Arbeit eines Freelancers an einem Projekt oder für ein Unternehmen erfolgt stundenweise oder pauschal. Grundsätzlich wird zwischen einem Dienstvertrag, einem Vertrag, der die Leistung regelt, und einem Werkvertrag, der durch die Arbeit zu einem bestimmten Erfolg führen muss, unterschieden. Vertragsbestandteil sind immer Name und Anschrift beider Vertragsparteien.

Der Beginn der Tätigkeit des Freelancers wird im Vertrag ebenso erfasst wie die genaue Beschreibung. Meist wird festgesetzt, dass der Freelancer bei der Durchführung und Gestaltung nicht den Weisungen des Arbeitsgebers unterliegt und auch den Arbeitsort sowie die Arbeitszeit eigenständig bestimmen kann, wobei der Zeitrahmen für die Leistungserbringung festgelegt wird. Zudem steht es einem Freelancer frei, Aufträge abzulehnen.

Die Leistung muss in der Regel vom Freelancer selbst erbracht werden, die Weitergabe an Dritte setzt neben der vertraglichen Regelung die Zustimmung des Auftraggebers voraus. Die Vergütung, die in der Regel als Honorar oder Gage bezeichnet wird, kann variabel gestaltet werden. Es kann eine stundenweise Bezahlung erfolgen, die meist eine Abrechnung in Rechnungsform voraussetzt und in der Regel unbar erfolgt.

Wird die pauschale Vergütung vereinbart, ist die Summe dieser Vereinbarung Vertragsgegenstand. Zudem kann ein Aufwendungsersatz bestimmt werden, der sich aus Auslagen, die zur Ausübung der Tätigkeit entstehen, ergibt.

Vermerkt wird zudem, dass der Freelancer Kosten für Sozialabgaben selbst zu tragen hat und für die Versteuerung seiner Vergütung eigenverantwortlich ist. Klauseln zur Haftung und Gewährleistung entbinden das Unternehmen von der Haftung für Leistungen, die der Freelancer erbracht hat und verpflichten den Freelancer seinerseits bei Schäden oder Mängeln zur Haftung, Beseitigung oder Nacharbeit.

Meist ist auch eine Fortbildungspflicht Bestandteil des Vertrages. Grundsätzlich darf der Freelancer für andere Auftraggeber tätig sein, jedoch werden die Bedingungen für eine Mitarbeit bei einem direkten Wettbewerber ebenfalls vertraglich fixiert.

Selbstverständlicher Bestandteil des Vertrages ist die Vereinbarung der Verschwiegenheit, auch nach Vertragsablauf. Die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus dem Recht, die Tätigkeit vorzeitig zu beenden oder durch Beendigung der Vertragsdauer. Verlängerungen oder die Mitarbeit an weiteren Projekten bedürfen in der Regel eines neuen Vertrages. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand, arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sowie Nebenabreden und die Salvatorische Klausel schließen den Vertrag ab.

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