Mustervertrag Wartung (Wartungsvertrag)
Für kleine und große Unternehmen, die heute kaum noch ohne eine IT-Ausrüstung oder eine Computeranlage auskommen, wird es immer wichtiger diese auch entsprechend zu warten, damit die eigenen Aufgaben erledigt werden können und man den Anforderungen der Kunden nachkommen kann.
Der Mustervertrag für die Wartung einer Computeranlage kann als einfacher Dienstleistungsauftrag abgewickelt werden. Aber es ist natürlich auch möglich eine Vorlage für „freiberufliche“ Musterverträge zu erstellen, wenn man kein Dienstleistungsunternehmen beauftragen möchte und sich ggf. einen festangestellten Mitarbeiter nicht leisten kann.
Wartungen dienen der Überprüfung, Pflege und Instandhaltung von Produkten. Insbesondere bei der Wartung von Computern und EDV-Anlagen eines Unternehmens werden Verträge geschlossen, um eine zufriedenstellende Ausführung zu gewährleisten, jedoch auch, um das Unternehmen vor der Verbreitung von Firmeninterna zu schützten.
Ein solcher Vertrag enthält Name und Anschrift beider Vertragsparteien. Vertragsgegenstand ist der Umfang der auszuführenden Wartungen, die sich auf Hard- oder Software sowie die Wartung nur bestimmter Anwendungen oder EDV-Systeme beziehen. In der Regel wird durch den Vertrag vereinbart, dass Kopien der Daten nur nach Zustimmung des Austraggebers hergestellt werden dürfen und im Unternehmen verbleiben. Auch ausgetauschte Teile, wie beispielsweise die Festplatte, verbleiben im Unternehmen oder müssen unbrauchbar gemacht werden.
Bei Wartungen außerhalb der Geschäftsräume des Auftraggebers verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Zum Schutz des Datengeheimnisses findet meist die Verpflichtung statt, den Ablauf der Wartung möglichst so zu gestalten, dass keine personenbezogenen oder dienstlichen Daten sichtbar werden. Daraus ergeben sich auch etwaige Haftungs- und Schadensansprüche gegenüber dem Unternehmen sowie Dritten. Es wird festgelegt, ob und in welcher Höhe der Auftragnehmer für fehlerhafte Wartungen, Datenverluste oder irreparable Beschädigungen haftbar zu machen ist.
Grundsätzlich werden Beschädigungen durch höhere Gewalt, wie etwa Wasserschäden, Blitzschäden oder Stromausfällen während des Wartungsvorganges von der Haftung ausgeschlossen. Die Vertragsdauer ergibt sich aus der Notwendigkeit der Wartung. So kann ein langfristiger Wartungsauftrag ebenso erteilt werden wie nur die einmalige Wartung.
Bei langfristigen Aufträgen wird der Wartungsintervall ebenfalls zum Vertragsgegenstand. Die Vergütung wird in der Regel als Pauschale vereinbart und erfolgt bar oder unbar nach Fertigstellung, kann jedoch bei regelmäßigen Wartungen auch in monatlichen Abschlägen erfolgen. Es wird festgelegt, welche Rechte der Auftragnehmer bei Nichtbezahlung oder Zahlungsverzug hat. Weiterer Bestandteil sind Kündigungsmodalitäten beider Seiten. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
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