Wann lohnt sich ein Handyvertrag mit Endgerät?, 2. Teil
Über 130 Millionen Mobilfunkanschlüsse gibt es in Deutschland. Fast jeder, der jünger ist als 60 Jahre, nutzt ein Handy. Vor allem Jüngere haben oft sogar zwei oder mehr Verträge gleichzeitig. Natürlich ist dann auch die Verlockung groß, technisch stets auf dem neuesten Stand zu sein.
Doch ein Top-Smartphone der neuesten Generation kann gut und gerne über 1.000 Euro kosten. Eine attraktive Lösung scheinen deshalb Handyverträge mit Endgerät zu sein. Schließlich zahlt der Kunde hier nur einen symbolischen Kaufpreis. Die monatliche Grundgebühr ist zwar höher, doch dafür kann der Kunde sein Smartphone im Zwei-Jahres-Rhythmus gegen ein neues Modell austauschen.
Aber ganz so einfach ist die Rechnung in der Praxis dann doch wieder nicht. Denn wie sich der monatliche Rechnungsbetrag auf das Endgerät und den Tarif verteilt, ist oft nur schwer auszumachen.
Hinzu kommt, dass die sehr guten Angebote meist nur für Neukunden bestimmt sind. Bestandskunden, die ihrem Anbieter seit mehreren Jahren treu die Stange halten, kommen bestenfalls dann in den Genuss eines besseren Tarifs, wenn sie gezielt nachfragen und mit Nachdruck verhandeln.
Und manchmal ist ein Kunde mit seinem Endgerät so zufrieden, dass er gar kein neues Smartphone will. Damit stellt sich die Frage: Wann lohnt sich ein Handyvertrag mit Endgerät? Und wann ist es sinnvoller, nur einen Mobilfunkvertrag abzuschließen und ein neues Endgerät bei Bedarf so zu kaufen?
Diesen Fragen gehen wir in einem zweiteiligen Beitrag nach. Dabei haben wir im 1. Teil geklärt, für wen ein Handyvertrag mit Smartphone Sinn macht und wie der Kunde einen preiswerten Vertrag mit Gerät finden kann.
Jetzt, im 2. Teil, werfen wir einen Blick auf die möglichen Fallstricke im Vertrag und auf den richtigen Zeitpunkt für einen Neuvertrag:
Inhalt
Worauf gilt es bei einem Handyvertrag mit Endgerät zu achten?
Grundsätzlich sollte der Kunde immer und unabhängig davon, ob er zu seinem Mobilfunkvertrag ein Endgerät dazubestellt oder nicht, auf den Leistungsumfang achten.
Was beinhaltet die Grundgebühr mit Blick auf Telefonate, Kurznachrichten und Datenvolumen? Enthält sie Flatrates? Wie teuer wird es, wenn die Inklusiv-Einheiten verbraucht sind? Was kosten Leistungen, die nicht über Flatrates abgedeckt sind, zum Beispiel Telefonate ins Nicht-EU-Ausland?
Bei einem Vertrag mit einem Endgerät kommt dann noch ein weiterer, wichtiger Punkt dazu: Was passiert mit der monatlichen Grundgebühr? In aller Regel beträgt die Mindestlaufzeit für einen Handyvertrag mit Endgerät 24 Monate. In diesen zwei Jahren zahlt der Kunde sein Smartphone durch die etwas höhere Grundgebühr ab. Läuft der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragzeit mit der gleichen Grundgebühr weiter, zahlt der Kunde nach wie vor für ein Endgerät, das eigentlich schon abbezahlt ist. Das Smartphone kostet den Kunden so also deutlich mehr, als es müsste.
Bei einem fairen Vertrag sinkt die Grundgebühr zusammen mit der Vertragsverlängerung automatisch. Eine andere Möglichkeit ist, dass es zwar bei der höheren Grundgebühr bleibt, der Kunde aber ein neues Smartphone bekommt. Doch ob er damit gut fährt oder draufzahlt, lässt sich oft kaum feststellen. So oder so sollte der Kunde jedenfalls aktiv werden. Und in vielen Fällen fährt er am besten, wenn er seinen Mobilfunkvertrag rechtszeitig kündigt, zu einem anderen Anbieter wechselt – und dort von den Neukundentarifen profitiert.
Übrigens:
Früher war es übliche Praxis, Handys mit einem sogenannten Simlock zu versehen. Diese Sperre sorgte dafür, dass das Handy eine gewisse Zeit lang nur für das Netz des jeweiligen Anbieters freigeschaltet war oder sogar nur mit einer ganz bestimmten SIM-Karte genutzt werden konnte.
Inzwischen verzichten die meisten Unternehmen auf die Sperre. Einen Simlock gibt es fast nur noch bei sehr gefragten, neuen Modellen und selbst dann nur für wenige Monate.
Wann ist ein Handyvertrag mit Endgerät die falsche Wahl?
Natürlich kann es von Vorteil sein, einen Mobilfunkvertrag mit Smartphone abzuschließen. Immerhin muss der Kunde so nicht den kompletten Kaufpreis auf einmal auf den Tisch legen. Durch subventionierte Handys, die neue Kunden anlocken sollen, bleibt der Preis für das Endgerät unterm Strich manchmal sogar ein ganzes Stück unter dem regulären Verkaufspreis in Geschäften.
Der Kunde kann also durchaus ein Schnäppchen machen. Außerdem hat der Kunde einen Ansprechpartner, an den er sich wenden kann, wenn sein Smartphone Probleme macht.
Auf der anderen Seite gibt es aber vor allem drei Punkte, die gegen einen Handyvertrag mit Endgerät sprechen:
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Begrenzte Auswahl
Nicht alle Smartphones werden zusammen mit einem Vertrag angeboten. Hat der Kunde ein ganz bestimmtes Endgerät vor Augen, das er unbedingt haben will, kann es sein, dass er ausgerechnet dieses Modell bei keinem Anbieter als Vertrags-Handy findet.
Ebenso ist denkbar, dass für den Tarif, den der Kunde abschließen möchte, nur sehr wenige oder gar keine Endgeräte zur Auswahl stehen. Viele Mobilfunk-Discounter beispielsweise bieten nur Handyverträge ohne Telefone an. Und selbst bei den großen Anbietern gibt es Kombipakete meist erst bei umfangreicheren und damit auch teureren Tarifen. Prepaid-Angebote mit Smartphone wiederum gibt es gar nicht. Der Kunde muss dann also abwägen, ob er in Sachen Endgerät und Tarif Kompromisse macht.
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Lange Vertragsbindung
Ein Handyvertrag mit Endgerät hat so gut wie immer eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Möchte sich der Kunde nicht so lange an einen Anbieter und einen Tarif binden, ist er besser beraten, wenn er sich für einen flexiblen Mobilfunkvertrag entscheidet und sein Smartphone separat kauft.
Gleiches gilt, wenn er ein Endgerät keine zwei Jahre nutzen, sondern öfter austauschen will. Denn durch die Vertragsbindung muss er das Vertrags-Handy zwei Jahre lang abbezahlen, selbst wenn er sich zwischenzeitlich ein anderes Gerät kauft. In diesem Fall würde er also gleich doppelt zahlen.
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Unklare Kosten
Bietet ein Telekommunikationsunternehmen Tarife mit und ohne Endgerät an, könnte der Kunde natürlich ausrechnen, wie hoch die Differenz pro Monat ist. Zusammen mit der Anfangszahlung für das Endgerät und dem Bereitstellungspreis für das Tarifmodell würde er dadurch ungefähr herausfinden, wie viel ihn das Handy kostet.
Ungefähr deshalb, weil es Vertragsbestandteile geben kann, die sich auf die Kosten auswirken, aber für den Kunden kaum zu beziffern sind. Ist der Kunde unsicher oder hat er kein gutes Gefühl bei der Sache, ist es besser, wenn er sein Smartphone einzeln kauft. So kann er die Kosten viel besser abschätzen. Und wenn er eine Preisvergleichsseite bemüht und auf Sonderangebote achtet, kann er auch aktuelle Modelle zu einem guten Preis finden.
Wann sollte der Kunde über einen neuen Handyvertrag nachdenken?
Im Mobilfunkgeschäft zahlt sich Treue nicht aus. Denn die Konkurrenz ist so groß, dass sich die Anbieter regelmäßig neue Tarife einfallen lassen müssen, um neue Kunden zu gewinnen und ihre Bestandskunden bei Laune zu halten. Natürlich wirkt sich das auf die Preise und die Leistungen aus.
Vor allem in den vergangenen zehn Jahren sind die Kosten massiv gesunken. Eine Allnet-Flat mit großem Datenvolumen und LTE gibt es jetzt für unter 10 Euro. 2007 waren für so einen Tarif im Durchschnitt um die 90 Euro pro Monat fällig.
Dass die Mobilfunkpreise noch weiter sinken werden, ist zwar eher unwahrscheinlich. Mit knapp 10 Euro für eine Allnet-Flat dürfte das untere Ende erreicht sein. Dafür setzen die Mobilfunkanbieter jetzt eher auf umfangreichere Leistungen.
Trotzdem sollte der Kunde seinen Handyvertrag im Blick behalten. Geht es aufs Ende einer Vertragslaufzeit zu, sollte er seinen Vertrag prüfen und mit anderen Tarifen vergleichen. Alle zwei, spätestens alle drei Jahre dürfte es Zeit für einen Tarifwechsel werden. So zahlt der Kunde nicht mehr, als er muss.
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