Mobilfunkvertrag: Laufzeit vier Wochen oder ein Monat?

Mobilfunkvertrag: Laufzeit vier Wochen oder ein Monat?

Der Mobilfunkmarkt ist hart umkämpft. Kein Wunder, dass sich die Anbieter ständig neue Angebote einfallen lassen, die noch günstiger sind oder noch mehr Leistungen bieten.

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Doch wie bei jedem Vertrag lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.

So gut wie jeder hat heutzutage mindestens einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Um neue Kunden zu gewinnen und die bestehenden Kunden zu halten, bringen die Anbieter deshalb immer wieder neue Tarifangebote auf den Markt. Gleichzeitig mischen immer mehr Anbieter mit. Neben den großen und etablierten Mobilfunkanbietern gibt es Handyverträge mittlerweile sogar im Supermarkt und beim Discounter.

Für den Kunden ist die große Konkurrenz durchaus positiv. Denn mobil zu telefonieren und im Internet zu surfen, kostet immer weniger. Zudem findet jeder Kunde den Tarif, der optimal zu ihm passt. So gibt es Angebote, die auf Vieltelefonierer zugeschnitten sind, während andere Tarife den Schwerpunkt auf das Surfen im Internet legen. Und wer sein Handy nur gelegentlich nutzt oder die volle Kostenkontrolle haben möchte, ist mit einem Prepaid-Angebot gut beraten.

Doch allein über den Preis und eventuell noch ein chices neues Endgerät lassen sich immer weniger Kunden gewinnen. Dazu ist die Auswahl an Tarifen einfach zu groß. Zudem möchten sich Kunden nicht ewig an einen Anbieter binden, gerade weil sie wissen, dass ihnen sonst ein anderes Topangebot entgehen könnte. Da das natürlich auch die Mobilfunkanbieter längst erkannt haben, werben sie mit kurzen Laufzeiten. Allerdings ist, gerade was die Laufzeiten angeht, ein genauer Blick ins Kleingedruckte wichtig.

Kurze Laufzeiten sind ein Vorteil

Ein beliebtes Tarifmodell sind Pakete, die Flatrates oder Datenvolumen enthalten und mit einer kurzen Laufzeit daherkommen. Bei diesen Tarifen bezahlt der Kunde einen bestimmten Festbetrag für die jeweilige Laufzeit und bekommt dafür entweder Freiminuten und Datenvolumen oder eine Flatrate.

Vor allem im Prepaid-Bereich sind solche Tarife häufig anzutreffen. Doch auch bei normalen Mobilfunkverträgen, die monatlich per Rechnung abgerechnet werden, werden die Pakete angeboten.

Als Laufzeit für den Mobilfunkvertrag wird zunehmend ein Monat vereinbart. Der Vertrag läuft also einen Monat lang und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird. Andersherum kann der Kunde den Vertrag jeweils zum Ende eines Monats beenden. Solche kurzen Laufzeiten sind grundsätzlich eine gute Sache.

Mitunter sind Mobilfunkverträge mit kurzen Laufzeiten zwar etwas teurer als Verträge, die erst zwei Jahre lang laufen und sich anschließend um jeweils ein Jahr verlängern. Doch dafür bleibt der Kunde flexibel und kann jederzeit den Tarif oder den Anbieter wechseln.

Mobilfunkvertrag: Laufzeit vier Wochen oder ein Monat?

Allerdings sollte der Kunde im Kleingedruckten nachschauen, ob sein Mobilfunkvertrag tatsächlich eine Laufzeit von einem Monat hat. Einige Anbieter haben die Laufzeit nämlich auf vier Wochen umgestellt. Und auch wenn das auf den ersten Blick keinen großen Unterschied auszumachen scheint, so sind vier Wochen eben kein Monat.

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Denn:

  • Ein Jahr hat zwölf Monate. Bezahlt der Kunde für sein Datenpaket oder seine Flatrate einen bestimmten Festbetrag pro Monat, wird die Zahlung bei zwölf Monaten im Jahr entsprechend zwölf Mal fällig.
  • Was die Wochenzahl angeht, hat ein Jahr rund 52 Wochen. Bei einer Laufzeit von vier Wochen ergeben sich dadurch 13 Abrechnungszeiträume (52: 4 = 13). Folglich bezahlt der Kunde den vereinbarten Betrag für sein Datenpaket oder seine Flatrate bei einer vierwöchigen Laufzeit 13 Mal – und damit einmal mehr als bei einer monatlichen Abrechnung.

Dass der Kunde bei einer Laufzeit von vier Wochen aufs Jahr gesehen 13 Abrechnungszeiträume hat, bedeutet aber nicht nur, dass er 13 Zahlungen leisten muss. Gleichzeitig bekommt er nämlich auch 13 Pakete. Denn mit jeder neuen Laufzeit wird das Datenvolumen wieder aufgefüllt. Der Kunde hat insgesamt also ein größeres Datenpaket zur Verfügung, nur eben für eine Zahlung mehr.

Dennoch sollte der Kunde genau hinschauen, ob der Paketpreis für einen Monat oder für vier Wochen gilt. Vor allem bei Preisvergleichen ist das wichtig. Denn ein günstiges Angebot kann bei genauerem Hinsehen plötzlich gar nicht mehr so günstig sein, wenn die Zahlung statt zwölf, 13 Mal fällig wird.

Vertragsänderungen müssen angekündigt werden

Mobilfunkanbieter können selbst entscheiden, wie sie ihre Angebote ausgestalten. Das gilt für alle Konditionen, für den Leistungsumfang und den Preis beispielsweise also genauso wie für die Laufzeit. Hat der Kunde bereits einen Vertrag abgeschlossen, bleibt zunächst aber alles beim Alten. Heimliche Änderungen sind nämlich nicht zulässig.

In den AGB kann eine Klausel enthalten sein, die es den Anbietern ermöglicht, ihre Tarife und die dazugehörigen Konditionen unter bestimmten Bedingungen zu verändern. Möchte ein Mobilfunkanbieter den Abrechnungszeitraum bei bestehenden Verträgen von einem Monat auf vier Wochen umstellen, muss er den Kunden darüber informieren.

In diesem Fall handelt es sich nämlich um eine beabsichtigte Vertragsänderung. Bestehende Verträge können aber nicht einseitig geändert werden, sondern nur dann, wenn beide Vertragspartner zustimmen. Folglich muss der Mobilfunkanbieter seinem Kunden die geplante Umstellung mitteilen und ihm gleichzeitig das Recht einräumen, der Vertragsänderung zu widersprechen oder den Vertrag zu kündigen.

Ist der Kunde mit der Umstellung einverstanden, kann der Vertrag entsprechend geändert werden. Eine ausdrückliche Zustimmung ist dafür aber meist nicht notwendig. Stattdessen wird in aller Regel unterstellt, dass der Kunde stillschweigend zugestimmt hat, wenn er nicht widerspricht oder den Vertrag kündigt.

Andererseits kann der Kunde einen Vertrag mit einer kurzen Laufzeit ohnehin monatlich kündigen. Findet er ein besseres Angebot, kann er also zeitnah wechseln. Bevor der Kunde vorschnell handelt, sollte er aber die Tarife vergleichen. Denn die Verkürzung der Laufzeit von einem Monat auf vier Wochen bringt dem Kunden in meisten Fällen ein größeres Datenvolumen ein.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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