Wie ist das eigentlich mit der Strafkaution?

Wie ist das eigentlich mit der Strafkaution?

Viele Verträge für Rechtschutzversicherungen beinhalten als Versicherungsleistung auch, dass im Ernstfall eine Kaution gestellt wird.

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Nur: Wie ist das eigentlich mit der Strafkaution?

Eine Person wird in Handschellen von der Polizei abgeführt und ins Gefängnis gebracht. Daraufhin wendet sich der Rechtsanwalt dieser Person an den Richter, der den Haftbefehl erlassen hat, und handelt mit ihm die Höhe der Kaution aus. Und nachdem die Kaution hinterlegt ist, ist der mutmaßliche Täter bis zu seiner Gerichtsverhandlung auf freiem Fuß.

– Diese aus Krimiserien gut bekannte Situation ist von der Realität ziemlich weit entfernt. Denn auch wenn die deutsche Strafprozessordnung eine sogenannte Sicherheitsleistung kennt, kommt die Strafkaution hierzulande so gut wie nie zum Einsatz.

 

In den USA ist die Kaution Standard

In den USA läuft es anders. Bei schwersten Straftaten, bei denen von einer entsprechend hohen Strafe auszugehen ist, wird zwar die Untersuchungshaft ohne Kaution angeordnet.

Ansonsten ist es aber üblich und sogar Standard, dass ein Beschuldigter gegen die Stellung einer Kaution aus der U-Haft entlassen wird. Aus diesem Grund gibt es in den USA auch Kautionsbüros mit staatlicher Zulassung. Diese Kautionsbüros stellen dem Betroffenen die Kaution zur Verfügung. Sie erbringen also eine Art Dienstleistung und lassen sich die Vorfinanzierung mit einer Gebühr von zehn bis 15 Prozent der Kautionshöhe bezahlen.

Auf der anderen Seite kann sich dadurch der Betroffene auch dann die Freiheit bis zur Gerichtsverhandlung erkaufen, wenn er die Kaution aus eigenen Mitteln nicht aufbringen könnte. Hält sich der Betroffene nicht an die Auflagen und Vereinbarungen, die mit seiner Entlassung auf Kaution einhergehen, hat er allerdings ein doppeltes Problem. Denn dann wird er nicht nur von der Polizei, sondern auch von der Kopfgeldjägern des Kautionsbüros verfolgt.

 

Hierzulande ist die Kaution unüblich

In Deutschland gibt es weder staatlich zugelassene Kautionsbüros noch vergleichbare Abläufe. In der Strafprozessordnung taucht die sogenannte Sicherheitsleistung zwar auf. Allerdings lassen deutsche Gerichte große Zurückhaltung walten, wenn es darum geht, einen Beschuldigten allein gegen das Hinterlegen eines Geldbetrags aus der U-Haft zu entlassen.

Ein Grund dafür ist die Systematik, weshalb jemand inhaftiert wird. Der mit Abstand wichtigste Haftgrund ist Fluchtgefahr. Geht der zuständige Haftrichter davon aus, dass keine Fluchtgefahr besteht, weil der Beschuldigte durch seine Wohnung, seinen Arbeitsplatz, seine Familie und sein persönliches Umfeld sozial fest eingebunden ist, wird er üblicherweise keine U-Haft anordnen.

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Stattdessen wird er verfügen, dass er Beschuldigte seinen Reisepass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden muss. Natürlich spielt an diesem Punkt aber auch die Straftat, die dem Beschuldigten vorgeworfen wird, eine Rolle.

Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung in Sachen Strafkaution ist, dass die Gerichte sehr darum bemüht sind, den Eindruck zu vermeiden, dass vermögende Personen einen Vorteil haben könnten. Immerhin legt die Verfassung fest, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Mit dieser Vorgabe ist nicht vereinbar, dass sich jemand mit gut gefülltem Konto mehr oder weniger freikaufen kann, während der arme Schlucker in Untersuchungshaft verharren muss.

Insgesamt ist die Strafkaution in der deutschen Juristenwelt deshalb eher eine Randerscheinung. Sie kommt bestenfalls dann in Betracht, wenn der Haftgrund auf sehr wackeligen Beinen steht. Ist fraglich, ob tatsächlich ein ausreichender Haftgrund vorliegt, kann es also unter Umständen helfen, wenn eine Kaution hinterlegt werden kann. Mit einer guten Portion Verhandlungsgeschick kann der Strafverteidiger in einem solchen Fall möglicherweise eine Haftverschonung erreichen. In der Praxis ist eine solche Konstellation aber wirklich die Ausnahme.

Akzeptiert das Gericht eine Strafkaution, wird das Geld übrigens tatsächlich als Kaution behandelt.

Das heißt: Das hinterlegte Geld wird vom Staat verwahrt und wieder zurückgezahlt, wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Nur wenn sich die Fluchtgefahr bewahrheitet, der Beschuldigte also tatsächlich flüchtet, behält der Staat die Sicherheitsleistung ein.

 

Im Ausland kann die Rechtschutzversicherung helfen

In vielen Ländern, darunter auch einigen EU-Staaten wird sehr viel schneller U-Haft angeordnet als in Deutschland. So kann mitunter schon ein größerer Verkehrsunfall ausreichen, um einen Urlauber bis zum Gerichtsverfahren festzusetzen. Die Haftbedingungen sind in vielen Ländern ebenfalls deutlich härter als in Deutschland.

Andererseits kommt die Strafkaution im Ausland häufiger zum Tragen. Neben der Strafkaution, durch die der Beschuldigte unter gewissen Verpflichtungen aus der U-Haft entlassen wird, wird aber oft zusätzlich noch eine Vorauszahlung für die Verfahrenskosten und die erwartete Strafe verlangt. Dadurch kommen schnell fünfstellige Beträge in einem Bereich zwischen 10.000 und 75.000 Euro zusammen. Noch höhere Summen sind eher selten.

Wer oft und viel verreist, ist deshalb mit einer Rechtsschutzversicherung, die eine Strafkaution vorfinanziert, gar nicht so schlecht beraten. Auf diese Weise ist nämlich sichergestellt, dass der Beschuldigte im Ernstfall nicht nur die Anwalts- und Verfahrenskosten, sondern eben auch die Kaution abdecken kann. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt eine Kaution übrigens immer nur als Darlehen.

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Wie so oft bei Versicherungsverträgen, ist aber entscheidend, auf das Kleingedruckte zu achten. Denn einige Rechtschutzversicherungen beschränken neben der Höhe der Kaution auch den Geltungsbereich. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer dann meist nur in Europa und den Anliegerstaaten des Mittelmeers auf die Kaution zurückgreifen. Befindet sich der Versicherungsnehmer aber beispielsweise im Urlaub in Thailand, hilft ihm seine Versicherung nicht weiter. Daher sollte der Versicherungsnehmer, wenn er schon einen Versicherungsvertrag abschließt, auf einen weltweiten Schutz achten.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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