Vom Kfz-Versicherer gekündigt – und jetzt? Teil 1

Vom Kfz-Versicherer gekündigt – und jetzt? Teil 1

Jedes Jahr im Herbst fällt der Startschuss für die Wechsel der Autoversicherungen. Denn die meisten Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Gleichzeitig stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein. Und weil die Kfz-Versicherung eine einmonatige Kündigungsfrist hat, ist der 30. November der entscheidende Stichtag.

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Vom Kfz-Versicherer gekündigt - und jetzt_ Teil 1

Bis zu diesem Termin muss die Kündigung beim bisherigeren Versicherer vorliegen, wenn das Fahrzeug im nächsten Jahr bei einem anderen Anbieter versichert sein soll.

Doch was viele nicht wissen, ist, dass auch die Kfz-Versicherung den bestehenden Vertrag kündigen kann. Und tatsächlich kommt das gar nicht so selten vor. Den Versicherungsnehmer bringt das aber in eine ziemlich blöde Situation. Denn ohne gültige Kfz-Versicherung ist sein Auto gewissermaßen stillgelegt.

Auf öffentlichen Straßen darf es nicht mehr bewegt werden. Also muss schnell ein neuer Vertrag her. Nur ist es nicht so einfach, eine gute Police zu finden, wenn der Versicherer gekündigt hat.

In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, was der Versicherte unternehmen kann und sollte, wenn ihm vom Kfz-Versicherer gekündigt wurde. Zunächst schauen wir uns aber die häufigsten Gründe an, die zu einer Kündigung führen.

Vom Kfz-Versicherer gekündigt: Das sind die 5 häufigsten Gründe

So wie der Versicherungsnehmer seine Kfz-Versicherung kündigen kann, kann auch der Kfz-Versicherer den Vertrag beenden. Dabei kann er sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Die entsprechenden Vereinbarungen dazu finden sich im Kleingedruckten. Dort ist aufgeführt, wann der Versicherer kündigen kann. Neben den Gründen ist auch angegeben, wie schnell die Kündigung wirksam wird. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich immer zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich. Sie tritt einen Monat nach Erhalt des Schreibens in Kraft.

Manchmal ist ein Versicherungsnehmer sehr überrascht, wenn plötzlich die Kündigung im Briefkasten liegt. Mitunter kann er sich auf Anhieb auch nicht erklären, warum ihm vom Kfz-Versicherer gekündigt wurde.

Deshalb haben wir die fünf häufigsten Kündigungsgründe einmal zusammengestellt:

  1. Der Versicherungsnehmer hat die Versicherungsprämie nicht oder zu spät bezahlt.

Bezahlt der Versicherungsnehmer den Erstbeitrag nicht, tritt der Versicherungsvertrag erst gar nicht in Kraft. Bei allen folgenden Beiträgen liegt meist schon ein paar Tage nach dem Termin, an dem die Zahlung fällig war, die Kündigung im Briefkasten.

Dabei muss gar nicht immer die ganze Prämie offen sein. Manchmal kündigt der Versicherer, weil der Versicherungsnehmer aus Versehen einen zu geringen Betrag überwiesen oder die Mahngebühren vergessen hatte. Genauso droht die Kündigung, wenn sich der Versicherte zu viel Zeit mit einer Nachzahlung für den vorhergehenden Versicherungszeitraum lässt.

Bekommt der Versicherte ein Kündigungsschreiben, sollte er sich umgehend mit dem Kfz-Versicherer in Verbindung setzen. Schließlich kann auch sein, dass sich die Zahlung und die Kündigung überschnitten haben.

Der Versicherer ist im Recht, wenn er kündigt, weil der Versicherte die Prämie nicht, nur anteilig oder zu spät bezahlt hat. Aber oft lässt sich das Problem klären und der Versicherer nimmt die Kündigung noch zurück. Dass der Versicherte die offenen Beträge dann schnellstmöglich ausgleichen muss, versteht sich von selbst.

  1. Der Versicherte hat falsche Angaben gemacht.

Beantragt der Versicherungsnehmer eine Kfz-Versicherung, muss er verschiedene Angaben machen. Dazu gehört zum Beispiel, wie viele Kilometer pro Jahr der Versicherte fährt, wo er das Fahrzeug parkt, welchen Beruf er ausübt und wer außer ihm das Fahrzeug nutzt.

Solche Faktoren bestimmen zusammen mit den Fahrzeugdaten, dem Wohnort und den bisher unfallfreien Jahren über die Höhe der Versicherungsprämie. Doch so mancher Antragsteller schummelt ein wenig. Eine niedrige Fahrleistung oder ein kleiner Fahrerkreis lassen die Prämie schließlich sinken.

Kommt es dann aber zu einem Unfall oder Schaden, erkundigt sich der Kfz-Versicherer nach dem aktuellen Kilometerstand, dem Standort und dem Fahrer. Passen die Daten dann nicht mit den Angaben überein, die die Grundlage für den Vertrag bilden, droht Ärger. Denn entweder wird eine Vertragsstrafe fällig oder die Kündigung kommt.

  1. Es gab einen Schadensfall.

Hat der Versicherte seiner Kfz-Versicherung einen Schaden gemeldet, ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem Sonderkündigungsrecht können beide Vertragsparteien Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat.

Innerhalb von einem Monat, nachdem der Versicherer den Schaden reguliert oder die Leistungspflicht zurückgewiesen hat, kann der Kfz-Versicherer kündigen. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht- als auch für eine Kasko-Versicherung.

Ein Unfall wird natürlich nicht gleich zu einer Kündigung führen. Immerhin ist die Kfz-Versicherung für solche Fälle zuständig. Doch wenn der Versicherer innerhalb von ein paar Monaten mehrere große oder ungewöhnlich viele Schäden meldet, muss er mit der Kündigung rechnen.

  1. Der Versicherte hat seine vertraglichen Pflichten als Autofahrer verletzt.

Der Kfz-Versicherer kann mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Versicherte die vereinbarten Vertragspflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs verletzt hat. Geht der Versicherer von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus, muss der Versicherte den Nachweis erbringen, dass nur eine einfache Fahrlässigkeit vorlag.

Zu den vertraglichen Pflichten gehört unter anderem, dass der Versicherte nur mit gültiger Fahrerlaubnis fährt oder dass nur die Personen das Auto nutzen, die zum berechtigten Fahrerkreis zählen.

Auch Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und die Teilnahme an illegalen Autorennen sind Verletzungen der Vertragspflichten.

  1. Der Versicherte nutzt das Fahrzeug anders als vereinbart.

Im Vertrag ist die Nutzung des versicherten Fahrzeugs festgelegt. Verwendet der Versicherte das Auto anders und lässt er den Vertrag nicht entsprechend anpassen, kann der Kfz-Versicherer außerordentlich und fristlos kündigen.

Eine anderweitige Nutzung wäre zum Beispiel, wenn der Versicherte sein Auto regelmäßig gegen eine Gebühr als Mietwagen verleiht.

Wird das Auto zwangsversteigert oder verkauft der Versicherte sein Fahrzeug und geht das Auto zusammen mit der Versicherung auf den Käufer über, kann er den Vertrag in aller Regel nicht kündigen.

Der Kfz-Versicherer hingegen hat in diesen Fällen ein Kündigungsrecht. Dabei wird die Kündigung einen Monat, nachdem der neue Eigentümer das Schreiben bekommen hat, wirksam.

Im 2. Teil geben wir Tipps, wie der Versicherte auf die Kündigung reagieren sollte.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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